Die darin festgelegten Einheitssätze wurden anhand von modellhaften Beispielen und Kostenvergleichsrechnungen ermittelt

Anpassung der Einheitssätze nach dem Hamburgischen Wegegesetz Erschließungs- und Ausbaubeiträge werden erhoben zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwands, der der Stadt für die Herstellung und den Ausbau (Erweiterung und Verbesserung) von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) entstanden ist. Der beitragsfähige Erschließungsund Ausbauaufwand wird, abgesehen von den Kosten für den Grunderwerb, nach Einheitssätzen ermittelt, deren Höhe im Gesetz über die Höhe der Einheitssätze nach dem Hamburgischen Wegegesetz bestimmt wurden.

Die darin festgelegten Einheitssätze wurden anhand von modellhaften Beispielen und Kostenvergleichsrechnungen ermittelt. Die Überprüfung der Höhe der Einheitssätze erfolgt anhand der von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt herausgegebenen Baupreisstatistik im kommunalen Straßenbau, die die Gesamtpreisentwicklung des Hamburger Straßenbaus widerspiegelt (Baukostenindex für Straßenbau). Ergibt sich seit der letzten Anpassung eine Veränderung in Höhe von mehr als zehn Indexpunkten, wird eine Anpassung der Einheitssätze vorgeschlagen (vergleiche Drs. 18/610). Die letzte wesentliche Anpassung der Einheitssätze erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2001, kleinere Änderungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2002 vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Bei wie vielen Punkten lag der Baukostenindex für Straßenbau im Jahre 2000?

Der Baukostenindex für den Straßenbau lag im Jahre 2000 bei 100,0 Punkten.

2. Um wie viel Punkte hat sich der Baukostenindex für Straßenbau seitdem jährlich im Vergleich zum Vorjahr verändert?

3. Bei wie vielen Punkten lag der zuletzt für welches Jahr ermittelte Baukostenindex für Straßenbau?

5. Sofern sich der Baukostenindex für Straßenbau seit der letzten Anpassung der Einheitssätze im Jahre 2000 um zehn Indexpunkte oder mehr erhöht hat:

a) Halten die Finanzbehörde und der Senat eine Anpassung der Einheitssätze an die Kostenentwicklung nicht für sinnvoll und geboten?

b) Wann beabsichtigt der Senat, der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Einheitssätze vorzulegen?

Grundsätzlich wird eine Anpassung der Einheitssätze an die Kostenentwicklung für sinnvoll erachtet. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.