Unter den Böden der HauniWerke schlummert eine Umweltsünde der Vergangenheit
Wie gefährlich ist das Gift im Grundwasser, das nach Nettelnburg und Neuallermöhe fließt?
Unter den Böden der Hauni-Werke schlummert eine Umweltsünde der Vergangenheit. In der Tiefe liegen große Mengen Leichtflüchtiger Chlorwasserstoffe (LCKW), die mit dem Grundwasser in Richtung Nettelnburg und Neuallermöhe fließen. Die Chlorwasserstoffe wurde von den Hauni-Werken zum Entfetten der bis in die 1980er Jahre in Bergedorf produzierten Zigarettenmaschinen verwendet. Die giftigen Substanzen waren durch die Betonfundamente der Entfettungsbäder in den Untergrund gelangt. Die Anlagen standen nahe der Mittleren Bille im Nordwesten des Firmengeländes.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wann wurde die Bodenvergiftung auf dem Gelände der Hauni-Werke erstmals festgestellt?
Erste Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers mit Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) im Bereich der Kurt-A.-Körber-Chaussee gab es im Jahr 1991 im Zuge der Erkundung des ehemaligen Gaswerks Kampchaussee.
Zu diesem Zeitpunkt war allerdings die Herkunft der LCKW unklar. Erst durch weitere Untersuchungen und eine historische Recherche konnte herausgefunden werden, dass ein Eintrag von LCKW auf dem Hauni-Gelände stattgefunden hat.
Am 23. April 1997 begann die detaillierte Erkundung der Bodenluftverunreinigung, die Bodenluftsanierung begann ab Januar 1998, der Sanierungsabschluss erfolgte am 17. März 1999.
2. Wie hoch war die Konzentration von LCKW auf dem Gelände der HauniWerke seit der ersten Datenerhebung bis zur letzten Messung?
Eine vollständige Darstellung der umfänglichen Messergebnisse ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Die gemessenen Werte vor der Bodenluftsanierung (siehe Antwort zu 1.) lagen in den als sanierungsrelevant eingestuften Bereichen zwischen maximal 50 bis 2.200 mg/m³ LCKW, der Schadstoffaustrag über die abgeschlossene Bodenluftsanierung betrug circa 40 kg.
In den Sanierungsbrunnen für das Grundwasser gab es folgende Konzentrationsentwicklung: Konzentrationsentwicklung der LCKW-Konzentrationen in den Grundwassersanierungsbrunnen zwischen 2002 und 2008.
3. An welchen Messstellen wurde untersucht, wie viel LCKW ins Grundwasser gelangt ist?
Eine seriöse Erhebung über die insgesamt in den Untergrund gelangte LCKW-Menge ist fachlich nicht möglich.
4. Wurden noch weitere Schadstoffe auf dem Gelände der Hauni-Werke gefunden.
Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich?
Es liegen keine Hinweise für das Vorkommen weiterer Schadstoffe vor.
5. Auf welche Gebiete erstreckt sich detailliert die Ausbreitung der LCKW?
6. Wie weit reicht die Fahne der Verschmutzung?
Die Grundwasserverunreinigung erstreckt sich vom Hauni-Gelände ausgehend in einer Breite von circa 300 Metern und einer Länge von circa 1.800 Metern in westsüdwestlicher Richtung. Geringe Konzentrationen sind noch im Bereich Henriette-HerzRing festgestellt worden.
7. Wie hoch ist die Gefährdung der Bewohner der betroffenen Bereiche südwestlich des Firmengeländes?
Es besteht keine Gefahr für auf südwestlich gelegenen Flächen arbeitende/wohnende Personen. Auch bei einer anzeigepflichtigen Grundwasserentnahme wird davon ausgegangen, dass keine Gefahren entstehen, da sich der Grundwasserschaden bevorzugt im unteren Teil des Grundwasserleiters (circa 15 25 m unter Gelände) ausgebreitet hat und Untersuchungen an bekannten Brunnen unauffällige Werte ergeben hatten.
8. In Nettelnburg fließt viel Grundwasser über das Grabensystem ab. Ist sicher ausgeschlossen, dass kein Wasser aus den unteren Schichten des Bodens in die oberen Wasserschichten gelangt?
Im angesprochenen Bereich gibt es hydraulisch gesehen zwei Systeme: Die Fleete wie Annenfleet und Allermöher Hauptfleet, die grundwasserbeeinflusst sind sowie das Grabensystem östlich Nettelnburger Landweg, das zur Abführung von Oberflächenwasser dient.
Ein Aufstieg von Grundwasser aus dem unteren Bereich des Grundwasserleiters in dessen oberen Bereich beziehungsweise ein Austritt in die Fleete kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurden deshalb im Annenfleet, dem Allermöher Bahnfleet und Allermöher Hauptfleet Wasser- und Sedimentproben untersucht. LCKW konnten nur im Wasser in geringen Konzentrationen (bis zu 12 µg/l) nachgewiesen werden. Aufgrund der geringen Konzentrationen ist unklar geblieben, ob es sich dabei um lokale Hintergrundbelastungen handelt oder die Werte auf Austritte aus dem Grundwasser zurückzuführen sind.
9. Waren Brunnen von umliegenden Gebieten betroffen?
Umliegende Brunnen sind nicht betroffen.
10. Wenn ja, welche Brunnen und Gebiete waren betroffen?
Entfällt.
11. Sind weitere Gebiete von den Giftstoffen betroffen?
Ja.
12. Wenn ja, welche weiteren Gebiete sind von den Schadstoffen noch betroffen?
In östlicher Richtung (ausgehend von der Bergedorfer Straße über Sander Damm bis in den Bereich südlich Kurt-A.-Körber-Chaussee) ist ein weiterer Grundwasserschaden mit LCKW bekannt, der keinem Verursacher zugeordnet worden konnte.
13. Wenn nein, ist sicher auszuschließen, dass keine weiteren Gebiete von einer Schadstoffbelastung des Grundwassers betroffen sind?
Entfällt.
14. Gibt es eine Vereinbarung über die Bodensanierung mit der entsprechenden Behörde?
Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Firma Hauni und der zuständigen Behörde, in dem die schrittweise Sanierung des Quellgrundstückes und der Fahne sowie die Überwachung geregelt worden sind.
15. Wenn ja, beinhalten diese Vereinbarungen einen Zeitplan und gibt es einen Endtermin für die Grundwassersanierung?
Der Vertrag enthält einen Zeitplan. Darin sind sowohl der Sanierungsbeginn als auch die Überwachungsintervalle festgelegt worden. Die Festlegung eines Endtermins ist bei Grundwasserverunreinigungen dieser Art nicht möglich.
16. Wann wurde die Öffentlichkeit von der Bodenvergiftung bei den HauniWerken informiert?
Die der zuständigen Behörde bekannten Brunnenbesitzer wurden anlässlich der Probennahmen informiert. Im Übrigen siehe Drs. 15/5644.
17. Gibt es für die Bürger eine Möglichkeit, sich jederzeit ungehindert über den Stand der Schadensbeseitigungen zu informieren?
Die zuständige Behörde erhält regelmäßig Berichte über den Stand der Schadensbeseitigung. Diese Unterlagen können im Rahmen des Umweltinformationsrechts in der BSU, Amt für Umweltschutz, eingesehen werden.