Asylbewerber aus Burkina Faso
Neben den afrikanischen Hauptherkunftsländern Togo und Sierra Leone kommen auch immer mehr Asylbewerber aus Burkina Faso, dem ehemaligen Obervolta, nach Hamburg.
Die Schwierigkeiten bei der Rückführung insbesondere der aus Afrika stammenden vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer mit ungeklärter Identität bzw. Herkunft haben in Hamburg bereits im Verlauf des Jahres 1994 eine über Einzelfallprobleme hinausgehende Grundsatzbedeutung erlangt. Jeweils auf Hamburger Initiative ist die Problematik wiederholt in die zuständigen Bund/Länder-Fachgremien sowie in die Innenministerkonferenz eingebracht worden. Es wurden nach intensiven Beratungen umfangreiche Problemlösungsstrategien entwickelt und schrittweise verfolgt.Dazu gehört beispielhaft die Einrichtung einer Bund/Länder-Clearingstelle zur Paßbeschaffung, mit der ein intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch und eine länderübergreifende Koordinierung von Paßbeschaffungsmaßnahmen sichergestellt wird. Darüber hinaus hat Hamburg sich intensiv um direkte Kontakte zu Auslandsvertretungen und zuständigen Behörden von ausgewählten Staaten bemüht und wiederholt autorisierte Repräsentanten zur konkreten Durchführung von Herkunftsermittlungen und Paßausstellungen eingeladen.
Da Hamburg bei der Bewältigung dieser Probleme zunehmend an die Grenzen seiner Möglichkeiten und Kompetenzen stieß und stößt, ist seitdem kontinuierlich auf Leitungs- wie auf Arbeitsebene die Unterstützung des Bundes eingefordert worden. Das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt sind bemüht, durch verschiedene Maßnahmen auf eine Verbesserung der Kooperations- und Rücknahmebereitschaft sowie auch Verfahrensverbesserungen bei den Auslandsvertretungen und zuständigen Behörden der „Problemstaaten" hinzuwirken. Dies geschieht zum einen durch Gespräche mit den entsprechenden Botschaftern; zum anderen wird daneben auch der Abschluß von bilateralen Rückübernahmeabkommen bzw. die Verankerung von Rückführungsklauseln in Abkommen, die auf europäischer Ebene beabsichtigt sind, verfolgt.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder zunächst in einem Modellversuch auf die Zentralisierung von Paßbeschaffungsmaßnahmen für eine begrenzte Anzahl von „Problemstaaten" auf die dem Bundesministerium des Innern unterstellte Grenzschutzdirektion Koblenz geeinigt.
Angesichts der Vielzahl von Ländern, mit denen bundesweit Probleme bei der Rückführung bzw. Rückübernahme bestehen, können sich die beschriebenen Maßnahmen nicht auf alle Herkunftsländer zugleich erstrecken.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Wie viele Asylbewerber aus Burkina Faso sind, gegliedert nach Jahren, von 1995 bis 1998 nach der „EASY-Verteilung" in Hamburg verblieben?
Die in der Ausländerabteilung bestehenden statistischen Erhebungen zu den über das System zur Erstverteilung von Asylbegehrenden (EASY) nach Hamburg verteilten Asylsuchenden differenzieren nicht nach allen, sondern nur nach bestimmten Herkunftsländern/-regionen.In derVergangenheit wurden die aus Burkina Faso stammenden, nach Hamburg verteilten Asylsuchenden über die EASY-Statistik nicht isoliert, sondern lediglich unter dem Merkmal „Westafrika" ausgewertet. Erst Anfang März 1999 wurde die EASY-Statistik nach Ländern weiter aufgeschlüsselt, so dass Burkina Faso auch erst seitdem als Herkunftsland getrennt statistisch erfaßt wird.
Da die Anzahl der über EASY nach Hamburg verteilten Asylsuchenden im wesentlichen der Anzahl derjenigen entspricht, die in Hamburg ihren Asylantrag stellen (vgl.offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurden, verblieben danach durchweg in Hamburg, weil sie behaupten, keinerlei Ausweispapiere zu besitzen, und die Botschaft Burkina Fasos
a) zur Ausstellung von Paßersatzpapieren die Vorlage eines (angeblich ja nicht vorhandenen) Reisepasses verlangt und
b) eine persönlicheVorführung der abgelehnten Asylbewerber in der Botschaft verweigert?
Im Abschnitt für aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes sind derzeit 119 Fälle von burkinischen Staatsangehörigen anhängig, deren Aufenthalt nach vollziehbarem Abschluß ihres Asylverfahrens im Wege der Abschiebung beendet werden muß, da sie ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen sind.In der überwiegenden Zahl dieser Fälle scheitert die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen an dem Fehlen eines Reisepasses in Verbindung mit der fehlenden Bereitschaft der burkinischen Auslandsvertretung, eine persönliche Vorführung der Betroffenen zur Identitätsfeststellung und Staatsangehörigkeitsprüfung zuzulassen.
3. Welche Schritte hat bzw. wird der Senat zusammen mit dem BMI und dem Außenministerium unternommen/unternehmen, um eine Änderung des völkerrechtswidrigen Verhaltens Burkina Fasos bezüglich der Rückübernahme der eigenen Staatsbürger zu erreichen?
Angesichts der mit einer Vielzahl von Ländern bestehenden Schwierigkeiten aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft bei der Identifizierung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Identitätsnachweis oder aufgrund völkerrechtswidriger Weigerung, eigene Staatsangehörige wiederaufzunehmen, werden seit Ende 1997 vom Auswärtigen Amt gezielt Gespräche mit Botschaftern ausgewählter Staaten mit Problemen bei der Wiederaufnahme geführt, um in diesen Gesprächen auf eine Förderung der Zusammenarbeit hinzuwirken. Mit Vertretern der burkinischen Botschaft wurde wegen der bundesweit im Vergleich geringen quantitativen Größenordnung bisher noch nicht gesprochen. Hamburg hat Burkina Faso jedoch bereits dem Bund als einen solchen Staat benannt. Im übrigen siehe Vorbemerkung.