Rechtliche Betreuung

Rund 24.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Hamburg sind auf die Hilfe eines Betreuers beziehungsweise einer Betreuerin angewiesen. Diese Menschen sind aufgrund von Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung in der Ausübung ihrer eigenen Rechte und/oder in der Organisation ihres Haushalts teilweise oder vollkommen eingeschränkt. Wenn der hilfsbedürftige Mensch nicht im Vornherein eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt hat, muss er sich darauf verlassen, dass der vom Vormundschaftsgericht unter Beachtung seines Willens eingesetzte Betreuer oder die Betreuerin ihn in seinem Sinne und zu seinem Wohle vertritt. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die sich dieser wichtigen, verantwortungsvollen Aufgabe annehmen, sollen von Betreuungsvereinen unterstützt werden. Außerdem kommen Betreuungsvereine zum Einsatz, wenn Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden können. Die sieben bezirksbezogenen Betreuungsvereine sowie der bezirksübergreifende Verein Leben mit Behinderung Hamburg e.V. stehen damit besonders in der Pflicht, für eine hohe Qualität der Betreuung zu sorgen und das Selbstbestimmungsrecht kranker und behinderter Menschen zu stärken. Für die Aufsicht über alle beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen ist das Vormundschaftsgericht zuständig. Trotzdem gibt es Fälle, in denen es zu einer Verwahrlosung von betreuten Menschen kommt. So zeigte zum Beispiel ein Bericht des Hamburg Journals vom 21.01.2009 einen Fall in Eimsbüttel, wo die Wohnung eines Betreuten so stark vermüllt war, dass eine gesunde Lebensführung aufgrund verschimmelter Lebensmittel unmöglich schien.

Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:

1) Wie viele Menschen, die auf die Hilfe eines rechtlichen Betreuers beziehungsweise einer Betreuerin angewiesen sind, wohnen jeweils in den Hamburger Bezirken? Bitte zusätzlich unterteilen in:

Der Bestand der laufenden Betreuungsverfahren wird nicht nach Bezirken getrennt erfasst. Der Bestand je Stadtteilgericht stellt sich 2008 auf Basis einer vorläufigen Datenbankauswertung wie folgt dar: Bestand Ende 2008 Davon ehrenamtliche Betreuungsverfahren Amtsgericht Altona 2.391 754

Amtsgericht Barmbek 3.623 1.

Amtsgericht Bergedorf 1.446 306

b) Betreuung durch ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen,

Siehe Antwort zu 1.

c) Betreuung durch Betreuungsvereine.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

2) Wie haben sich diese Zahlen nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Januar 1992 entwickelt?

a) Gesundheitssorge

b) Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitssorge

c) Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern

d) Vertretung gegenüber Pflegedienst und Pflege- beziehungsweise Behinderteneinrichtungen

e) Vertretung gegenüber Vermietern

f) Vermögenssorge

g) Andere

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

3.1) Beinhaltet die Vertretung gegenüber Behörden grundsätzlich auch die Begleitung zu Behörden beziehungsweise anderen Institutionen?

Eine Begleitung des Betreuten zu Behörden erfolgt nur, wenn diese im Einzelfall geboten ist. Im Übrigen ist es nicht die unmittelbare Aufgabe des Betreuers, die tatsächlichen Lebens- und Pflegebedürfnisse in eigener Person zu befriedigen. Er hat diese zu organisieren, nicht aber die dafür nötige Hilfe in eigener Person zu leisten.

4) Wie viele ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen gibt es in Hamburg?

Die Auswertung der Betreuerdaten aus dem Programm Mehrländer Gerichtsautomation (MEGA) ergab 9.052 ehrenamtliche Betreuer. Die Zahl umfasst alle Familienangehörigen und die sonstigen ehrenamtlichen Betreuer, die als Betreuer, Mitbetreuer, Abwesenheitsbetreuer oder Vertretungsbetreuer geführt werden.

5) Wie viele berufliche Betreuer und Betreuerinnen gibt es in Hamburg?

Die Auswertung der Betreuerdaten aus dem Programm MEGA ergab 11.631 Berufsbetreuer. In dieser Zahl sind alle freiberuflichen und sonstigen Berufsbetreuer enthalten, die als Betreuer, Mitbetreuer, Abwesenheitsbetreuer oder Vertretungsbetreuer eingetragen sind.

6) Wie viele Volljährige betreut ein Betreuer oder eine Betreuerin in Hamburg durchschnittlich? Bitte getrennt angeben für

a) ehrenamtliche Betreuer,

b) berufliche Betreuer,

c) Vereinsbetreuer und -betreuerinnen.

7) Wie groß ist der durchschnittliche Zeitaufwand pro Betreutem für jeden Monat in 2007? Bitte getrennt angeben für

d) ehrenamtliche Betreuer,

e) berufliche Betreuer,

f) Vereinsbetreuer und -betreuerinnen.

8) Wie oft werden die Betreuten im Jahr kontaktiert?

a) telefonisch

b) persönlich

c) auf andere Weise

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

9) Gibt es Stellen in Hamburg, die Beschwerden über die Durchführung der Betreuung aufnehmen?

Wenn ja,

a) welche Stellen sind das?

Beschwerden über die Durchführung der Betreuung werden vom Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) und der Betreuungsbehörde aufgenommen.

b) kann sich jeder Mensch an diese Stellen wenden?

Ja.

c) inwieweit werden die Beschwerden dokumentiert?

Eingereichte oder aufgenommene Beschwerden werden Bestandteil der Verfahrensakte des Gerichts und ­ bei Einreichung dort ­ der Betreuungsbehörde (§ 7 Betreuungsbehördengesetz ­ BtBG).