Verfassungsschutz und Hartz IV: Vermittlung von Stellen beim Verfassungsschutz durch die Agentur für Arbeit

In der Bild-Zeitung vom 30.1.2009 wird unter der Überschrift „Hartz-IVEmpfänger sollen als Spitzel arbeiten" berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit Hartz IV-Empfänger mit Stellenangeboten des Verfassungsschutzes konfrontiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz suche in seiner Stellenausschreibung „Observationskräfte" und „Truppführer für den mobilen Einsatz". Gefordert würde in der Stellenausschreibung „ein Interesse an politischen Zusammenhängen, körperliche Fitness, die Bereitschaft zur Unterziehung einer Sicherheitsüberprüfung und eine flexible Arbeitszeitgestaltung".

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Haben

a) das Landesamt für Verfassungsschutz und/oder Nein.

b) das Bundesamt für Verfassungsschutz Stellenausschreibungen über die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) an erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß SGB II übermittelt?

Wenn ja, wann und für welche Tätigkeiten?

Das erfragte Verhalten des Bundesamtes für Verfassungsschutz liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.

2. Wie viele Jobs beim Landesamt für Verfassungsschutz hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) seit Inkrafttreten des SGB II angeboten?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat der Arbeitsgemeinschaft SGB II keine Stellenangebote übermittelt.

Allerdings werden freie Stellen des Landesamtes, die durch die Ausschreibungen des Personalamtes veröffentlicht werden, auch über die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II bekannt gemacht.

a) Wie viele Widerspruchsverfahren beziehungsweise Klagen wurden aufgrund dieses Angebotes geführt?

b) Wie viele Jobs wurden vermittelt?

Keine.

3. Gemäß § 31 Absatz 1 Nummer 1 c) und d) SGB II wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 Prozent der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen oder eine zumutbare Arbeit nach § 16 Absatz 3 Satz 2 auszuführen.

a) Ist erwerbsfähigen Hilfebedürftigen diese Sanktion angedroht worden, die ein Arbeitsangebot beim Landesamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt haben?

Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht?

b) Sind erwerbsfähigen Hilfebedürftigen andere beziehungsweise weitere Sanktionen nach dem SGB II angedroht worden?

Wenn ja, welche und in wie vielen Fällen?

Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

4. Wurden Stellenangebote des Landesamtes für Verfassungsschutz über die Regionaldirektion Nord beziehungsweise die Agenturen für Arbeit in Hamburg Arbeitslosen nach dem SGB III offeriert?

Wenn ja, wie viele und welche Aufgaben- beziehungsweise Tätigkeitsfelder wurden in den einzelnen Jahren seit 2004 offeriert?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, weil in der Regionaldirektion Nord und in der Agentur für Arbeit in Hamburg keine Stellenangebote des LfV gemeldet wurden.

5. Wie viele Stellenangebote hat das Landesamt für Verfassungsschutz in den einzelnen Jahren seit 2004 für welche Aufgaben- und Tätigkeitsfelder auf welchem Wege offeriert?

Das LfV hat seit 2004 28 Stellen unterschiedlicher Tätigkeitsfelder ausgeschrieben und in den Stellenausschreibungen des Personalamtes veröffentlicht. Davon wurden sieben Stellenausschreibungen mit besonderen Qualifikationsanforderungen zusätzlich in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen annonciert.

6. Wie viele Bewerbungen sind auf die jeweiligen Stellen erfolgt?

Die Resonanz auf die Ausschreibungen reichte von drei bis zu 226 Bewerbungen.

7. Welche anderen Anwerbungsversuche unternimmt der Verfassungsschutz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben? Wie viele Anwerbungsversuche für welche Tätigkeitsbereiche waren in den einzelnen Jahren seit 2004 erfolgreich? „Anwerbungsversuche" gibt es im Bereich der verdeckt eingesetzten Personen.

Im Übrigen berichtet der Senat über Angelegenheiten des Verfassungsschutzes nur dem dafür vorgesehenen Ausschuss.