Fortbildung

Die Funktion wurde zum November 2003 eingerichtet, besteht also erst seit rund fünf Jahren. Bis Herbst 2006 hatten drei verschiedene Personen die Funktion wahrgenommen, die durchschnittliche Verweildauer in dieser Position lag bei elf Monaten.

Seit wann ist der aktuelle Stelleninhaber (beziehungsweise Funktionsträger) im Amt und von wann bis wann waren seine Vorgänger jeweils in dieser Funktion tätig? (Bitte Senatsauskunft Drs. 18/4882 Ziffer 3 fortführen.)

Der aktuelle Stelleninhaber ist seit September 2005 im Amt. Im Übrigen siehe Drs. 18/4882.

f) Welcher Besoldungsgruppe gehört der aktuelle Leiter des Führungs- und Lagedienstes an und wie wurden seine Vorgänger besoldet? Welcher Besoldungsgruppe gehörten diejenigen Polizeibeamten im Einzelnen an, welche die Leitung des Führungs- und Lagedienstes in den einzelnen Jahren seit Einrichtung der Funktion im November 2003 bis heute innegehabt haben? (Bitte Zeiträume und Einstufung und gegebenenfalls Beförderungen nennen.)

Der Stelleninhaber wird wie seine Vorgänger nach A 16 besoldet.

g) Für welche Funktion soll die künftig gehobene B 2-Stelle verwandt werden?

Für die Leitung des Führungs- und Lagedienstes.

h) Geht mit der Hebung der Stelle der Leitung des FLD perspektivisch eine Hebung der aktuell mit A 15 besoldeten Funktion der Stellvertretenden Leitung einher oder kann die Senatsseite dies für die laufende Wahlperiode ausschließen?

Mit der Hebung der Leitungsfunktion geht keine Hebung der stellvertretenden Leitung einher. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.1 bis 1.2.

Zum Stellenplan 2009 beantragt der Senat ferner, die Funktion „Stabsleitung des Landeskriminalamts" über zwei Besoldungsstufen von A 13 nach A 15 zu heben. Zur Begründung hat der Senat wiederum lediglich ausgeführt, die Bewertung der Funktionen richte sich nach den „maßgeblichen Kriterien der Funktionsbewertung" (Drs. 19/1504).

a) Seit wann gibt es die Funktion „Stabsleitung im Landeskriminalamt" und wie wurde sie seit ihrer Einrichtung bis heute im Einzelnen besoldungstechnisch bewertet? Wann erfolgten etwaige Änderungen in der Bewertung?

b) Seit wann ist die Position mit dem aktuellen Stelleninhaber besetzt und wie ist dieser besoldet? Sofern es (seit 2001) Vorgänger gab, von wann bis wann waren sie in der Funktion tätig und wie waren sie besoldungstechnisch eingruppiert?

c) Seit wann gibt es den von der „Stabsleitung im LKA" zu leitenden Stab und welche Aufgaben hat diese Einheit? Wie viele Stellen sind dem Stab zugewiesen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzuges sind dort tätig und wie viele Verwaltungsbedienstete? Gibt es weitere vergleichbare Stäbe im LKA?

Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Landeskriminalamtes (LKA) im Jahr 2005 wurde auch die Funktion „Stabsleitung des Landeskriminalamtes" geschaffen.

Sie ist seitdem im Rahmen des verfügbaren Stellenbestands mit dem aktuellen Stelleninhaber in der Besoldungsgruppe A 14 besetzt.

Der Stab bündelt die Aufgabenbereiche Büro der LKA-Leitung, Grundsatzangelegenheiten der Verbrechensbekämpfung sowie Ressourcenplanung und verdeckte Verbrechensbekämpfung. Der aktuelle Stellenbestand beträgt 31,5 Stellen; es sind dort 27

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugs und fünf Verwaltungsbedienstete tätig.

Weitere vergleichbare Stäbe sind im LKA nicht vorhanden.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.1 bis 1.2.

d) Hat es hinsichtlich der Aufgaben und/oder der Größe des Stabes in den vergangenen Jahren Änderungen gegeben?

Soweit ja, wann und welche?

In 2006 wurden die Aufgaben Datenverarbeitungsbeauftragter, Schießkoordinator und interne Fortbildung und die damit verbundenen vier Stellen und Mitarbeiter zusätzlich beim Stab angebunden.

e) Welche maßgeblichen Kriterien der Bewertung der Funktion der „Stabsleitung im LKA" haben sich im Einzelnen wann geändert, sodass Senat beziehungsweise Innenbehörde eine Hebung über zwei Besoldungsstufen auf A 15 angemessen erscheint?

Die Wertigkeit A 15 für die Funktion „Stabsleitung des Landeskriminalamtes" ergibt sich aus der bereits in der Antwort zu 1.1 bis 1.2 dargestellten maßgeblichen Kriterien.

Stellenplantechnisch wird keine Hebung von A 14 nach A 15, sondern die Hebung einer anderen vorhandenen Stelle der Wertigkeit A 13 nach A 15 vorgenommen, um eine strukturelle Erhöhung der Verweilzeiten zu vermeiden. Hierzu wird auf die Ausführungen zu 2.4 a) bis 2.4 d) verwiesen.

f) Für welche Funktion soll die künftig auf A 15 gehobene Stelle verwandt werden?

Für die Funktion „Stabsleitung des Landeskriminalamtes".

Zum Stellenplan 2009 wird außerdem beantragt, die Funktion „Leitung eines Referats im Landeskriminalamt" über zwei Stufen von A 13 nach A 15 zu heben.

a) Wie viele und welche Referate gibt es im Landeskriminalamt und wie viele Stellen sind den Referaten im LKA durchschnittlich zugewiesen? Welches ist das personell größte Referat, welches das kleinste und wie viele Stellen gibt es dort jeweils?

Das LKA verfügt über 48 Referate. Der Begriff Referat bezeichnet die Ebene unterhalb der Abteilungsebene. Bezogen auf die Aufgaben des LKA handelt es sich hierbei um Fachkommissariate, Fachbereiche oder Spezialeinheiten, denen durchschnittlich 26 Stellen zugewiesen sind. Das LKA 24 „Spezialeinheiten (SE)" verfügt über 158

Stellen/Mitarbeiter, das LKA 11 „Kommunikations- und Datenverarbeitungsangelegenheiten der Verbrechensbekämpfung" über drei Stellen/vier Mitarbeiter.

b) Wie viele Funktionen „Leitung eines Referats im LKA" gibt es und wie sind sie besoldungstechnisch bewertet? (Bitte Zahl der Stellen A 15, A 14, A 13 et cetera aufschlüsseln.

Die Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Bearbeitung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

d) Um welches Referat im LKA handelt es sich bei der Leitungsfunktion, die der Senat von A 13 auf A 15 zu heben beabsichtigt? Seit wann gibt es dieses Referat, welche Aufgaben hat es und wie viele Stellen sind ihm zugewiesen?

Es handelt sich um LKA 24 „Spezialeinheiten (SE)", das in dieser Form seit der Neuorganisation des LKA besteht. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.3 a).

e) Seit wann ist die zu hebende Position „Leitung eines Referats im LKA" mit dem aktuellen Stelleninhaber besetzt und wie ist dieser besoldet? Sofern es (seit 2001) Vorgänger gab, von wann bis wann waren sie in der Funktion tätig und wie waren sie besoldungstechnisch eingruppiert?

Die Position ist seit dem 1. April 2007 mit dem aktuellen Stelleninhaber besetzt. Dieser ist mit A 15 besoldet. Der Vorgänger gehörte der Besoldungsgruppe A 14 an und übte diese Funktion seit der Neuorganisation des LKA 24 aus.

f) Hat es hinsichtlich der Aufgaben und/oder der Größe des Referates in den vergangenen Jahren Änderungen gegeben?

Soweit ja, wann und welche?

Im Jahr 2006 wurde das Fachkommissariat Schutzaufgaben mit 29 Stellen und 36

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern integriert.

g) Welche maßgeblichen Kriterien der Bewertung der Funktion der „Leitung eines Referats im LKA" haben sich im Einzelnen wann geändert, sodass Senat beziehungsweise Innenbehörde eine Hebung über zwei Besoldungsstufen auf A 15 angemessen erscheint?

h) Für welche Funktion soll die künftig auf A 15 gehobene Stelle verwandt werden?

Des Weiteren beantragt der Senat zum Stellenplan 2009 für die Polizei, zwei weitere Stellen A 13 auf A 14 zu heben. Auf Nachfrage (Drs. 19/1504) hieß es von Senatsseite, diese Hebungen seien nicht auf zwei konkrete Dienstposten bezogen, sondern würden dazu beitragen, „die Verweilzeit in A 13 auf ein personalwirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen".

a) Welche Verweildauer in A 13 höherer Dienst halten Senat beziehungsweise Innenbehörde konkret für „personalwirtschaftlich vertretbar"?

b) Welche Verweildauer in A 13 höherer Dienst ist derzeit üblich?

c) Welchen Beitrag wird die Steigerung der Stellen A 13 von 61 auf 63 zur Begrenzung der Verweilzeit in A 13 leisten können?

Steht bereits fest, welche Beamten zuerst von den beiden Hebungen profitieren sollen und wenn ja, wie lange sind sie in A 13 höherer Dienst oder gehobener Dienst?

d) Ist beabsichtigt, weitere Stellen zu heben oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um eine „personalwirtschaftlich vertretbare Verweilzeit" in A 13 höherer Dienst zu erreichen? Welche Schritte sind vorgesehen und wann soll das „personalwirtschaftlich vertretbare Maß" an Verweilzeit erreicht werden?