Gleichzeitig hatte die BWF an dieser Stelle ua zugestanden dass der genaue Umfang an Ver kehrsflächen abhängig vom Entwurf

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2009

Entwicklung der Verkehrsflächenanteile

Die BWF hatte in der Auslobung zum Architektenwettbewerb für wesentliche Flächenarten „übliche Planungskennwerte" ver gleichbarer Universitätsnutzungen benannt. Für das Flächenver hältnis Verkehrsfläche zu Nutzfläche (VF/NF) resultierte hieraus ein Verhältniswert von rund 36,4 %.

Gleichzeitig hatte die BWF an dieser Stelle u.a. zugestanden, dass der genaue Umfang an Ver kehrsflächen abhängig vom Entwurf sei.

Die Flächenentwicklung zeigte in den weiteren Planungsphasen Vorplanung und Entwurfsplanung eine kontinuierliche Steigerung des VF/NF-Verhältnisses:

Quelle: BWF, BSU, eigene Darstellung

Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens bedarf es „konkreter Vorgaben durch den Bedarfsträger für wirtschaft liche Flächen- und Kubaturrelationen" im Raumprogramm, die im weiteren Planungsverlauf einzuhalten sind. Das in der Aus lobung formulierte Entgegenkommen hinsichtlich einer Entwurfs freiheit u.a. für die Flächengröße „Verkehrsfläche" widerspricht jedoch der geforderten konkreten Vorgabe für wirtschaftliche Flächenverhältnisse.

58. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die BWF den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) dadurch nicht beachtet hat, dass Flächenkennwerte nicht verbindlich vorge geben wurden. Allein die Erhöhung der Verkehrsflächenanteile zwischen Vor- und Entwurfsplanung würde danach Mehrkosten in

Wesentliche Flächenarten gemäß DIN 277, zum Beispiel Nutzfläche, Verkehrs fläche, Bruttogrundfläche.

Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Bauweise ist generell ein möglichst niedriger Verkehrsflächenanteil im Verhältnis zur Nutzfläche anzustreben.

Das Bauprogramm ­ Verfahrensgrundsätze für die Aufstellung von Raum-, Funk tions- und Ausstattungsprogrammen; Finanzbehörde, 1998. Euro verursachen. Darüber hinaus über trifft der Verhältniswert von rund 49,8 % den entsprechenden durchschnittlichen Wert von 20 vergleichbaren Hochschulgebäu den um rund 24 %.

Die BWF will der Forderung des Rechnungshofs nachkommen, die Notwendigkeit der Verkehrsflächenanteile zu prüfen und auf eine Reduzierung hinzuwirken.

Gebäudereinigungskosten

Die Vorprüfung zum Wettbewerb belegte für den beauftragten Preisträgerentwurf einen Glasanteil an der Fassadenfläche von rund 80 %. Das Farb- und Materialkonzept der späteren Entwurfs planung beschrieb für den Außenbereich u.a. raumhohe PfostenRiegel-Glaskonstruktionen, hinterlüftete Recyclingglas-Fassaden platten und für die äußere Verglasung der Fenster starr gelagerte Glaslamellen. Für den Innenbereich waren umfassende Glasele mente wie Glasbrüstungen, Glastrenn- und Glasfaltschiebewände vorgesehen.

61. Baufachliche Informationen der BSU18 dokumentieren, dass rund ein Drittel der Betriebskosten allein durch Gebäudereinigungskos ten verursacht werden und diese damit einen wesentlichen Anteil erzeugen, der bereits bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen ist. Die BWF selbst hatte in der Auslobung als Zielsetzung für eine Minimierung der Lebenszykluskosten u.a. die Planung einer Ge bäudekonzeption vorgesehen, welche die Betriebskosten und den Pflegeaufwand minimiert.

62. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass zusätzlich zu den be reits geplanten umfassenden Glasfassadenflächen auch für die äußere Verglasung der Fensterbereiche reinigungsaufwendige Glaslamellen sowie im Innenbereich Glastrennwände und -brüs tungen in erheblichem Umfang vorgesehen sind, die hohe Reinigungskosten verursachen würden. Hiermit werden die ursprünglich vorgesehenen Ziele der BWF hinsichtlich einer be triebswirtschaftlichen Optimierung der Folgekosten und einer Minimierung des Pflegeaufwands konterkariert.

63. Die BWF will überprüfen, inwieweit eine Reduzierung der Glasflächenanteile im inneren und äußeren Bereich erreicht und plane risch umgesetzt werden kann.

Zentrale Sammlung und Auswertung von Planungs- und Kostendaten von Hoch baumaßnahmen der Länder, Stand 2004, „Institutsgebäude für Lehre und For schung", S. 22 bis 28.

Betriebskosten, Grobschätzung gemäß Kostenbewertung Vorprüfung Wettbe werb: rund 753. In dem gegenüber der Bürgerschaft angekündigten Verfahren war für die HCU ein Modell vorgesehen, bei dem die Leistungen von der Planung bis zur Bewirtschaftung über einen Zeitraum von 25 Jahren von einem privaten Partner übernommen werden sollten (Betreiberkonzept).

In der späteren Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren für „Neubau und Finanzierung, Betrieb und Bewirtschaftung der HCU als ÖPP-Projekt" wurde festgelegt, dass Planungsleistungen ein schließlich der Ausführungsplanung im Wesentlichen noch durch das Architekturbüro durchführen zu lassen seien, das im Februar 2007 den Architektenwettbewerb gewonnen hatte. Die Planungs freiheit der Bewerber war dadurch erheblich eingeschränkt.

65. Kern und wesentliches Element der erwarteten wirtschaftlicheren Vorgehensweise bei ÖPP-Projekten ist der Lebenszyklusansatz, der den gesamten Zeitraum von der Planung über den Betrieb bis zur Verwertung ganzheitlich betrachtet. Grundgedanke ist dabei, das wirtschaftliche Potenzial dadurch optimal zu nutzen, dass dem privaten Partner möglichst weitgehende Planungs- und Gestaltungsspielräume eingeräumt werden, die Möglichkeiten zur Optimierung und Kostensenkung bieten. Um dies zu erreichen, ist die Wahl einer funktionalen Leistungsbeschreibung als erfolgver sprechendste Lösung anzusehen. Dies entspricht auch dem Leit faden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten."

Beim Neubau der HCU wurde den Bewerbern diese Möglichkeit durch die oben dargestellten Planungsvorgaben weitgehend ge nommen. Hierin ist möglicherweise auch ein Grund für die geringe Resonanz im Bewerbungsverfahren zu sehen. Die daraufhin er folgte Aufhebung des Verfahrens, das anschließend durchgeführte Markterkundungsverfahren sowie ein erneutes Vergabeverfahren werden Verzögerungen und Mehrkosten verursachen.

66. Der Rechnungshof hält es für erforderlich, bei Projekten, die nach gewiesenermaßen für ÖPP geeignet sind, zur Optimierung des wirtschaftlichen Nutzens Einschränkungen und Vorgaben auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Soweit dies nicht möglich ist, sollte ­ schon zur Vermeidung überflüssiger Verfah renskosten ­ von vornherein auf ein ÖPP-Verfahren verzichtet werden.

67. Die BWF hat die Feststellungen des Rechnungshofs anerkannt und will die Hinweise bei künftigen Vorhaben beachten.

Vgl. Bürgerschaftsdrucksache 18/4148 vom 25. April 2006, Konzept zur Reali sierung von PPP-Projekten, Bürgerschaftliches Ersuchen 18/430 vom 10. Juni 2004.

Vgl. Anlage 3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 7 LHO; PPP: „Private Public Partnership", entspricht ÖPP. ÖPP-Verfahren benötigen ausreichenden Handlungsspielraum