Für den wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln bedarf es eines Bewirtschaftungsmanagements und der Weiterentwicklung des

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2009

Grüninvestitionen, Grünanlagen, Spielplätze Unzureichende Instandsetzungs- und Unterhaltungsmittel gefährden in hohem Maße den Anlagenbestand.

Für den wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln bedarf es eines Bewirtschaftungsmanagements und der Weiterentwicklung des Grünflächeninformationssystems.

Haushaltsmittel wurden falsch zugeordnet.

Baumaßnahmen wurden teilweise ohne Bau- und Kostenunterlagen begonnen.

Mängel in der Durchführung von Maßnahmen führten zu vermeidbaren Mehrkosten von mindestens 122.000 Euro.

Grünanlagen und Spielplätze sollen vorrangig in Neubaugebieten sowie in dicht bebauten und stark unterversorgten Stadtteilen her gerichtet bzw. bedarfsgerecht umgestaltet werden.

Ergänzend dazu sind für sie im Rahmen des Leitbildes „Metropole Hamburg

­ Wachsende Stadt" weitergehende Qualitätsverbesserungen vor gesehen.

Haushalt Veranschlagung

Der Rechnungshof hat den jährlichen Finanzbedarf für eine nach haltige Unterhaltung und Grundinstandsetzung von Grünanlagen und Spielplätzen auf Grundlage der für Hamburg geltenden Grund sätze und bundesweit ermittelter Kennzahlen errechnet und den für diese Zwecke im Haushalt veranschlagten jährlichen Ausga ben gegenübergestellt.

Danach reichen die veranschlagten Ausgaben bei Weitem nicht aus, um den gegenwärtigen Erhaltungszustand der vorhandenen Anlagen längerfristig sicherzustellen. So decken zum Beispiel die veranschlagten Unterhaltungsmittel von rund 18 Mio. Euro jeweils für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 lediglich rund 45 % und die Grundinstandsetzungsmittel von rund 49 Mio. Euro für den Zeit raum 1999 bis 2008 nur rund 27 % des erforderlichen Finanzbe

Vgl. Haushaltsplan 2007/2008, Titel 6610.741.01 „Planung, Instandsetzung, Neuanlage und Umgestaltung von Grünanlagen und Spielplätzen".

Vgl. Bürgerschaftsdrucksache 18/1146 vom 2. November 2004.

Vgl. „Technische Richtlinie, Veranschlagungsgrundsätze für Landschaftsbau maßnahmen in Hamburg"; Kennzahlen der Gartenamtsleiterkonferenz.

Standardab senkung infolge nicht bedarfs gerechter Veranschlagung Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2009 darfs ab. Bei dieser Ausgangslage muss davon ausgegangen werden, dass für den Erhalt der Anlagen in Zukunft umfangreiche Investitionen notwendig werden oder Anlagen geschlossen wer den müssen. Nicht zur Verfügung stehende Mittel belasten inso fern auf Sicht künftige Haushaltsjahre mit erhöhten Ausgaben.

Der Rechnungshof hält es daher im Sinne einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung für erforderlich, einen weiteren Substanzver zehr bei Grüninvestitionen zu verhindern. Er hat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) empfohlen, in den Produktin formationen zum Haushaltsplan künftig u.a. darzulegen, inwieweit die Veranschlagung nicht auskömmlicher Mittel zu einer Reduzie rung des Anlagevermögens und der Nutzbarkeit von Grünanlagen führt.

Zuordnung von Haushaltsmitteln

Für das Jahr 2007 wurden Mittel aus dem Investitionsfonds Ham burg 20104 in Höhe von insgesamt 400.000 Euro für die Aufwer tung, Instandsetzung und Sicherung von 31 Spielplätzen bereitge stellt. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass etwa die Hälfte der Maßnahmen der Unterhaltung zuzurechnen ist (zum Beispiel: Überarbeitung von Spielgeräten).

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass Unterhaltungsmaß nahmen entgegen den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu lasten eines Investitionstitels erfolgt sind. Er hat die BSU aufgefor dert, entsprechende Berichtigungen vorzunehmen und künftig die Maßnahmen korrekt zuzuordnen.

Bau- und Kostenunterlagen

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass in mehren Fällen bei Bau beginn keine bzw. unvollständige oder ungeprüfte Bau- und Kos tenunterlagen vorgelegen haben.

Gemäß § 54 Absatz 1 LHO in Verbindung mit den hierzu erlas senen Verwaltungsvorschriften müssen bei in Globaltiteln veran schlagten Baumaßnahmen Ausführungsunterlagen vor Baubeginn vorliegen. Der Rechnungshof hat die Freigabe von Haushaltsmit teln und damit den Beginn von Baumaßnahmen ohne die erforder lichen Unterlagen beanstandet.

Bewertung des Anlagevermögens

Grünanlagen und Spielplätze zählen zu den Infrastrukturbauten. In der Eröffnungsbilanz der Stadt5 wurde zur Erfassung und Bewer tung der Infrastrukturbauten eine typisierte Sammelbewertung vorgenommen. Erst dadurch ist die Vorraussetzung für eine genaue Bewertung der Infrastruktur gegeben.

Die Einzelaktivierung von Anlagen setzt sinnvollerweise ein Be wirtschaftungsmanagement in der fachlich zuständigen Behörde voraus, das jedoch nicht existiert.

Der Rechnungshof hat empfohlen, dieses mittelfristig aufzubauen, um mit Hilfe einer transparenten Bestands- und Erhaltungsüber sicht die erforderlichen Mittel wirtschaftlich einsetzen zu können.

Des Weiteren hat er der BSU die rechtzeitige und vollständige Ein zelaktivierung dieser Anlagen gemäß Betriebswirtschaftlichem Fachkonzept empfohlen, da ein Abweichen vom Grundsatz der Einzelbewertung auf Dauer die Aussagekraft der Bilanz beein trächtigt.

Grünflächeninformationssystem

Zur Vorbereitung der flächendeckenden Einführung der KostenLeistungs-Rechnung hatte der Senat schon im Februar 2004 die Produktionsaufnahme des netzgestützten Grünflächeninforma tionssystems netGRIS und dessen Weiterentwicklung zum Be triebsführungssystem mit einer SAP-Schnittstelle beschlossen.

Dafür wurden 270.000 Euro bereitgestellt.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Bezirksämter netGRIS lediglich als Informationssystem benutzen, das wesentlichere Be triebsführungssystem jedoch nur von wenigen angewandt wird und die angekündigte Weiterentwicklung der Software (browser gestützte Lösung) sich noch in der Planung befindet. Er hat bean standet, dass es der BSU bisher nicht gelungen ist, ein einheitlich genutztes Informations- und Betriebsführungssystem zu entwi ckeln und zu installieren. Zusätzlich zur Forderung, das überarbei tete System hamburgweit einzusetzen, hat der Rechnungshof an geregt, auch die Spielplätze zu kartieren und zu prüfen, ob netGRIS mit den Daten aus dem Spielgerätekataster ergänzt werden könnte. Damit wäre gewährleistet, dass auch eine Zustandsbe wertung der Spielplätze zeitnah abrufbar ist.

Gleichzeitig könnten dadurch die für ein Bewirtschaftungsma nagement benötigten Herstellungs- und Unterhaltungskosten ein gepflegt werden, die teilweise wiederum Eingangswerte für die Anlagenbuchhaltung bilden (vgl. Tz. 195). Bauleistungen

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen vermeidbare Mehrkosten in Höhe von mindestens 122.000 Euro entstanden sind: Bewirtschaftungs managementsystem für wirtschaftlichen Mitteleinsatz erforderlich Grünflächen und Spielplätze über ein IT-gestütztes Betriebsführungs system bewirt schaften Vermeidbare Mehrkosten in Höhe von 122.000 Euro