Verkehrskollaps auf der Kornweide

Die Straße Kornweide in Wilhelmsburg ist eine der wichtigsten Ost-WestVerbindungen zwischen der Autobahn A 1 bei Stillhorn und dem Hamburger Hafen. Neuralgischer Punkt dieser insbesondere auch von Lastkraftwagen viel befahrenen Strecke ist die Kornweidenbrücke über die Wilhelmsburger Reichsstraße. Bereits seit Februar 2007 ist der Verkehrsfluss beträchtlich behindert, weil die Überführung wegen verminderter Tragfähigkeit halbseitig gesperrt werden musste. Dadurch war nur noch der einspurige Verkehr in Richtung Hafengebiet möglich, der Gegenverkehr wurde dagegen quer durch das Viertel geleitet. Ein längst überfälliger Neubau der Brücke verzögerte sich zunächst angeblich infolge Personalmangels im Brückenbauamt, inzwischen sind es offenbar neue verkehrspolitische Erwägungen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die einer zügigen Lösung des Problems entgegenstehen.

Damit sind die Wilhelmsburger Bürgerinnen und Bürger seit nunmehr zwei Jahren mit einem beträchtlichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen konfrontiert, weil die Kornweide am besagten Punkt weiterhin nur einseitig befahrbar ist und der Verkehr durch die Mitte des Stadtteils brandet. Darüber hinaus ist von einem wiederholt im Viertel geforderten umfassenden Verkehrskonzept ­ vor allem auch zur Entlastung Wilhelmsburgs vom Durchgangsverkehr ­ bis heute nichts zu erkennen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Seit beziehungsweise bis wann genau ist die Kornweidenbrücke nur einseitig befahrbar beziehungsweise gesperrt?

Aufgrund eines Schadens, der im Rahmen regelmäßiger Bauwerksuntersuchungen festgestellt wurde, ist für die Kornweidenbrücke ab 14. Februar 2007 ein Einrichtungsverkehr zur Minderung der Bauwerksbelastung eingerichtet worden.

2. Welche Kosten sind der Stadt durch die Teilsperrung der Kornweide in den vergangenen zwei Jahren entstanden?

Die Kosten für Herstellung, Abbau und Betrieb der Absperr- und Verkehrslenkungseinrichtungen trägt nicht die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern der Bund als Baulastträger.

3. Worin bestanden die Ursachen für die sich seit mindestens zwei Jahren hinziehenden Verzögerungen im Einzelnen?

4. Wie stellt sich der gegenwärtige Stand der Neubaupläne beziehungsweise -arbeiten für die Kornweidenbrücke dar?

Im März 2007 wurden die Planungen zum Neubau der Kornweidenbrücke in gleicher Lage aufgenommen. Bevor es zu einer Auftragsvergabe kam, wurde das Projekt im Hinblick auf Überlegungen zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ausgesetzt. Nun wird zunächst eine zweispurige Behelfsbrücke errichtet. Die Bauausführung soll zwischen März und Mai 2009 erfolgen.

a. Wie viele Spuren sind geplant?

Zwei Fahrstreifen mit je 3,50 m Breite sowie ein einseitiger Gehweg von 1,50 m Breite.

b. Mit wie vielen Fahrzeugen wird dabei gerechnet?

Es wird mit circa 15.500 Fahrzeugen pro Tag mit einem Lkw-Anteil von circa 33 Prozent wie vor der Teilsperrung gerechnet.

c. Von welchen genauen Bauzeiten ist auszugehen?

Siehe Antwort zu 3.

d. Welche Kosten werden dafür insgesamt projektiert?

Die Kosten für den Bau der Behelfsbrücke einschließlich Rückbau werden in Abhängigkeit von der Vorhaltedauer circa 1 bis 1,5 Millionen Euro betragen. Die Kosten trägt der Bund.

5. Was hat der Senat in den vergangenen zwei Jahren unternommen, um die zusätzliche Verkehrsbelastung im Stadtteil zu minimieren?

a. Welche Probleme sind dabei zutage getreten?

b. Welche Beschwerden hat es diesbezüglich gegeben?

c. Wie soll mit dem Problem in nächster Zeit umgegangen werden?

Der Polizei liegen keine spezifischen Erkenntnisse darüber vor, dass die Sperrung der Kornweidenbrücke in Fahrtrichtung BAB A 1, Anschlussstelle Stillhorn und die Einengung der Fahrbahn in der Gegenrichtung von zwei auf einen Fahrstreifen zu Problemen mit der Verkehrsbelastung im Stadtteil Wilhelmsburg geführt hat. Es gab keine Beschwerden, Maßnahmen wurden nicht ergriffen.

6. Ist seitens des Senats geplant, die Straße Kornweide als sogenannte Südtrasse zwischen den Autobahnen A 1 und A 26 auszubauen beziehungsweise zu verlängern?

a. Wenn ja, in welcher Form und in welchen Etappen soll das nach dem gegenwärtigen Planungsstand geschehen?

b. Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat diesbezüglich?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

7. Wenn die Kornweide ausgebaut werden sollte, entspricht es der Behördenplanung, dass dann Häuser abgerissen werden?

a. Um wie viele Gebäude würde es sich dabei handeln?

b. Wären davon auch Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhäuser betroffen?

c. Wenn ja, wie viele und welche?

d. Mit welchen Abrisszeiten wäre gegebenenfalls zu rechnen?

e. Wie würde gegebenenfalls die Entschädigung erfolgen?

f. Wann würden gegebenenfalls die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner informiert?

g. Welche Widerspruchsmöglichkeiten ständen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern gegebenenfalls zur Verfügung?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

8. Auf der anderen Seite der Kornweide (am Katenweg) sind seit einigen Jahren infolge des erhöhten Aufkommens vor allem auch von Lastkraftwagen Risse in den Außenwänden der Einfamilienhäuser festzustellen.

Sieht die zuständige Behörde hier eine Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen?

Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen beziehungsweise Beschwerden im Sinne der Fragestellung vor.

a. Wenn ja, welche konkret und welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?

b. Im Übrigen: Wer haftet für die Schäden?

c. Welche Entschädigungsmöglichkeiten bestehen für die betroffenen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer? An wen müssen sie sich gegebenenfalls richten?

Entfällt.

9. Im weiteren Verlauf der Kornweide gibt es beiderseits der Straße große Wettern. Was ist damit vorgesehen?

a. Sollen diese überdeckelt werden?

b. Ist gegebenenfalls eine Verrohrung angedacht?

c. Oder gibt es aus Behördensicht andere Möglichkeiten, und wenn ja, welche?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

10. Zu den Ausweichstrecken bei einem Stau auf der Kornweide gehört unter anderem der Finkenrieker Hauptdeich, eine Deichverteidigungsstraße. Unterliegen Deichverteidigungsstraßen einem besonderen Schutz und wenn ja, welchem?

a. Gibt es Einschränkungen für den Verkehr, speziell für den Schwerlastverkehr? Wenn ja, welche?

Einschränkungen für den Verkehr auf Deichverteidigungsstraßen, sofern sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, ergeben sich aus § 6 Absatz 3 Hamburgisches Wegegesetz. Danach sind Wege auf oder an Hochwasserschutzanlagen unter dem Vorbehalt zu widmen, dass ihre Benutzung jederzeit aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt oder untersagt werden kann. Darüber hinausgehende Beschränkungen für den Schwerlastverkehr gibt es nicht.

b. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Verwaltung ein Verbotsschild für Lkw-Verkehr über den Finkenrieker Hauptdeich verworfen, mit der Begründung, dass „der Finkenrieker Hauptdeich als Umleitungsstrecke für die Kornweide benötigt wird". Teilt der Senat diese Auffassung?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

c. Wie viele Fahrzeuge (Lkw, Pkw) frequentieren den Finkenrieker Hauptdeich etwa?

Angaben zu Verkehrsmengen auf dem Finkenrieker Hauptdeich liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

d. Sind Alternativen geprüft worden, den zusätzlichen Verkehr vor allem von Lastkraftwagen vom Finkenrieker Hauptdeich abzuhalten und wenn ja welche?

Nein.