Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen
(2) 1
Ausnahmen nach Absatz 1 Satz 3 können im Haushaltsplan auch bei der Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben für Aufgabenbereiche (nettoveranschlagte Einrichtungen) zugelassen werden. 2
Netto-veranschlagte Einrichtungen haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen. 3
Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. 4
Im Haushaltsplan sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen zu veranschlagen. 5
Planstellen sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Stellenplan auszubringen. 6
Andere Stellen als Planstellen sind im Stellenplan nach dem Stand zur Zeit seiner Aufstellung nachrichtlich auszuweisen.
Ausgaben können zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden, wenn hierdurch eine sparsame Bewirtschaftung gefördert wird. 2
Selbstbewirtschaftungsmittel stehen über das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung. 3
Bei der Bewirtschaftung aufkommende Einnahmen fließen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zu. 4
Bei der Rechnungslegung ist nur die Zuweisung der Mittel an die beteiligten Stellen als Ausgabe nachzuweisen.
§ 26 LHO Landesbetriebe, Sondervermögen, Stellen außerhalb der Verwaltung
Betriebe der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbetriebe) haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen. 2
Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. 3
Im Haushaltsplan sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen zu veranschlagen.
Planstellen sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Stellenplan auszubringen. 5
Andere Stellen als Planstellen sind im Stellenplan nach dem Stand zur Zeit seiner Aufstellung nachrichtlich auszuweisen.
Bei Sondervermögen sind nur die Zuführungen- oder die Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. 2
Über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Sondervermögen sind Übersichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. 3
Bei Sondervermögen, bei denen die für die Finanzen zuständige Behörde die Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach § 74 Absatz 1a zugelassen hat, ist Absatz 1 sinngemäß anzuwenden.
Über die Einnahmen und Ausgaben von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die von der Freien und Hansestadt Hamburg ganz oder zum Teil zu unterhalten sind, und Stellen außerhalb der Verwaltung, die von der Freien und Hansestadt Hamburg Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben erhalten, sind Übersichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. 2
Die für die Finanzen zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen.
(4) Bestimmungen über die Aufstellung der Wirtschaftspläne und über die Wirtschaftsführung der Landesbetriebe und Sondervermögen erlässt die für die Finanzen zuständige Behörde.
§ 105 LHO Grundsatz:
(1) Für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten die §§ 106 bis 110, die §§ 1 bis 87 entsprechend, soweit nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.
(2) Für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts kann die zuständige Behörde im Einvernehmen mit der für die Finanzen zuständigen Behörde und dem Rechnungshof Ausnahmen von den in Absatz 1 bezeichneten Vorschriften zulassen, soweit kein erhebliches finanzielles Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg besteht.
Die SPD-Abgeordneten baten die Senatsvertreterinnen und -vertreter in diesem Zusammenhang darum, den Unterschied zwischen der HPA und der Wohnungsbaukreditanstalt (WK) auszuführen. Im Gegensatz zur HPA sei die WK, die ebenfalls eine Anstalt öffentlichen Rechts sei, im Einzelplan 6 sehr detailliert dargestellt. Im Übrigen sei der Zustand, dass ein Unternehmen wie die HPA im Haushaltsplan nicht transparent dargestellt werde, unbefriedigend, sodass gegebenenfalls die rechtlichen Grundlagen geändert werden müssten.
Der Vorsitzende regte an, das Thema im Anschluss an die Haushaltsberatungen im Rahmen einer Selbstbefassung gemäß § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft wiederaufzunehmen und im Haushaltsausschuss ausführlich zu beraten.
Die GAL-Abgeordneten erinnerten an die vorausgegangenen Haushaltsberatungen und stellten fest, dass die Befassung mit der HPA bereits zu diesem Zeitpunkt schwierig gewesen sei, weil die Haushaltsunterlagen aufgrund der seinerzeit umgesetzten Ausgliederung der HPA nicht verglichen werden konnten. Auch in diesem Haushaltsplan-Entwurf, räumten sie selbstkritisch ein, sei die Darstellung nicht zufriedenstellend gelöst. An dieser Problematik müsse in Zukunft noch gearbeitet werden, wobei eine Verbesserung bereits durch die jährliche Befassung mit den Wirtschaftsplänen der HPA gegeben sei. Dennoch würden sie die Bedenken der Opposition teilen, weil die erforderliche Transparenz derzeit nicht in dem erwarteten und bei der Gründung der HPA einstimmig beschlossenen Maße gegeben sei.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erklärten, sie hätten den Eindruck, der Senat wolle die Abgeordneten aus politischen Gründen nicht umfassend und transparent über die Hafeninvestitionen informieren. Es sei eine politische Entscheidung und keine Frage von rechtlichen Grundlagen, wenn der Senat dem Parlament eine transparente Darstellung vorenthalte. Der Senat sei durch kein Gesetz daran gehindert, das Informationsdefizit der Bürgerschaft auszuräumen. Sie appellierten an die Senatsvertreterinnen und -vertreter, das demokratiefeindliche Moment, das sie hierin erkennen würden, auszuräumen. Insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Unternehmen der Stadt müsse eine breit geführte Diskussion möglich sein, die durch eine Verlagerung des Themas in einen Unterausschuss, der zudem bislang in dieser Wahlperiode noch gar nicht getagt habe, verhindert werde.
Der Vorsitzende des Unterausschusses Vermögen und öffentliche Unternehmen gab daraufhin bekannt, die Obleute hätten sich darauf verständigt, in diesem Jahr aufgrund der engen Terminlage während der Haushaltsberatungen keine Sitzung einzuberufen. Die Verabredung war zudem, dann eine Sitzung des Unterausschusses abzuhalten, wenn das Thema HSH Nordbank nicht im Haushaltsausschuss beraten würde. Die Beratung des Themas HSH Nordbank habe jedoch einvernehmlich im Haushaltsausschuss stattgefunden, sodass absprachegemäß Anfang 2009 festgelegt werde, welche Unternehmen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollten. Zudem sei die Beratung des Themas HPA erst dann sinnvoll möglich, wenn der Jahresabschluss vorliege. Den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hielt er entgegen, von einer bewussten und beabsichtigten Intransparenz könne keine Rede sein, weil die Senatsvertreterinnen und -vertreter bereits ausdrücklich zugesagt hätten, die Planungsunterlagen unter Berücksichtigung der veränderten Marktsituation und nach Abschluss des Verfahrens zur 2. Lesung vorzulegen.
Die SPD-Abgeordneten entgegneten, die Verständigung zwischen den Obleuten des Unterausschusses sei lediglich hinsichtlich der Beratung des Beteiligungsberichts erfolgt. Weitere Vereinbarungen habe es nicht gegeben.
Der Vorsitzende fasste zusammen, der Unterausschuss habe die Möglichkeit, Anfang 2009 Sitzungstermine für die Beratung der infrage kommenden Themen aufzustellen.
Die Beratung der Gesamtthematik müsse an dieser Stelle jedoch zunächst zurückge stellt werden, wobei er die Abgeordneten aufforderte, die Wahrnehmung ihrer Kontrollrechte genau zu definieren.
Die GAL-Abgeordneten wiesen daraufhin, dass der Unterausschuss kein Recht auf eine Selbstbefassung mit einem Thema habe. Insofern könne den CDU- und GAL-Abgeordneten kein Vorwurf gemacht werden und außerdem bestehe die Möglichkeit, dass der Jahresabschluss der HPA, sobald die Vorlage dem Haushaltsausschuss zugegangen sei, an den Unterausschuss überwiesen werde. Außerdem müsse die Fraktion DIE LINKE an der einvernehmlichen Abstimmung der Obleute des Unterausschusses beteiligt gewesen sein, sodass sie die kritischen Äußerungen nicht aufrichtig fänden.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE widersprachen und erklärten, sie hätten dem Beschluss über die Sitzungstermine des Unterausschusses nicht zugestimmt.
Eine Einigung sei nur über das Verfahren zur HSH Nordbank erzielt worden, ihrem wiederholten Drängen, verschiedene Unternehmen in einer Sitzung des Unterausschusses zu beraten, sei demgegenüber nicht nachgegeben worden. Im Übrigen hätten sie dem Vorschlag, das Sondervermögen Hafen in einer Sitzung des Unterausschusses zu beraten, sofort zugestimmt.
Der Vorsitzende schlug vor, dass sich die Obleute des Unterausschusses Vermögen und öffentliche Unternehmen in der Pause über die Termine für Januar und Februar 2009 verständigten.
Die SPD-Abgeordneten verdeutlichten, sie würden angesichts des Haushaltsvolumens die Vorlage eines Wirtschaftsplans für die HPA verlangen.
Beratung in der 2. Lesung: Thema Hamburg Port Authority (HPA)
Die SPD-Abgeordneten bewerteten die Beratung im Unterausschuss „Vermögen und Öffentliche Unternehmen" mit dem ausführlichen Bericht über die Unternehmensplanung für 2009 als grundsätzlich positiv. Sie merkten jedoch an, dass sie die im Bericht abgegebene Protokollerklärung der Finanzbehörde zur HPA als nicht befriedigend empfänden, da sie keine vernünftige Antwort auf die Frage gebe, was den Senat rechtlich daran hindere, eine entsprechende Berichterstattung zukünftig auch in den Haushaltsplänen vorzunehmen sowohl bei der HPA als auch bei anderen öffentlichen Unternehmen. Das Thema HPA werde zumindest den Unterausschuss im Zusammenhang mit dem Beteiligungsbericht auch zukünftig beschäftigen. Wie öffentliche Unternehmen im Haushaltsplan dargestellt würden und wie das Parlament, bevor es den Haushaltsplan beschließe, die Möglichkeit erhalte, dass ihm über einzelne öffentliche Unternehmen in der Planung, nicht in der Nachschau berichtet werde, würden sie weiterhin aufgreifen.
Titel 7350.891.61 „Kostenerstattung für Investitionen im Hafen" (Weißes Papier, Seite 39) und Titel 7350.331.01 „Zuweisung des Bundes für Seehäfen" (Weißes Papier, Seite 30)
Die SPD-Abgeordneten bezogen sich im Folgenden auf alle Titel im Kapitel 7350.
Zum Titel 7350.891.61 „Kostenerstattung für Investitionen im Hafen" (Weißes Papier, Seite 39) stellten sie fest, die Verwendung der Mittel in Höhe von 48 Millionen Euro durch die HPA werde nicht konkretisiert. Sie kritisierten die Darstellung nachdrücklich.
Die SPD-Abgeordneten stellten als Widerspruch fest, dass einerseits wie im Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der Finanzierung der pauschalen Kostenerstattung an die HPA von jährlich 24 Millionen Euro auf den Bundeszuschuss für Seehäfen verwiesen werde und andererseits wie in der vorliegenden Drs. 19/1518 als Finanzierung auch hier die HHLA-Milliarde diene.
Zum Titel 7350.331.01 „Zuweisung des Bundes für Seehäfen" (Weißes Papier, Seite 30) merkten sie an, sie könnten nicht nachvollziehen, wofür die 21 Millionen Euro des Bundes ausgegeben würden.