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Anti-Aggressions-Trainings (AAT) für haftentlassene, gewalttätige Erwachsene. Angebote wie „Anti-Aggressions-Training (AAT)" beziehungsweise „Coolness-Training" befähigen erwachsene, männliche Gewalttäter, die sich in Haft befinden beziehungsweise aus der Haft entlassen werden, ihre Neigung zur Gewalt zu überwinden und zu hinterfragen. Der wirksamste und sinnvollste Opferschutz ist die Einsicht und damit auch die Reue des Täters.

Das Training befähigt diese Häftlinge beziehungsweise Haftentlassenen, zukünftig Situationen zu vermeiden, beziehungsweise in Situationen zu bestehen, in denen sie sich sonst zu Gewalttätigkeiten veranlasst gesehen haben. Die Täter erlangen durch die Kurse die Einsicht, was sie ihrem Opfer angetan haben. Sie sind danach in der Lage, ihre Taten selbstreflektiert zu betrachten. Derartige Anti-Aggressions-Trainings machen dabei sowohl schon während der Haft als auch nach Entlassung Sinn.

Es gibt in Hamburg mehrere Träger, die derartige Kurse anbieten, beziehungsweise Interesse daran bekundet haben. So ist im Jahr 2007 auf Initiative der Gemeinnützigen Wohnheimgesellschaft Hamburgs das sogenannte Coolness-Training entstanden.

Es handelt sich hierbei um ein Anti-Aggressivitäts-Training für erwachsene, männliche Haftentlassene, die Probleme mit ihrer Aggressivität haben und in der Folge durch Delikte mit Körperverletzungen aufgefallen sind.

Pro Jahr werden im Moment drei Kurse durchgeführt. Sie werden durchgehend mit guten Ergebnissen absolviert. Die guten Ergebnisse werden belegt durch eine wissenschaftliche Evaluation aus dem Jahr 2008. Diese bestätigt, dass die Probanden nach den Kursen ein erheblich positiv verändertes Verhalten zeigten.

Seit es das Angebot gibt, werden Straftäter in einer Vielzahl von Fällen mit der Auflage entlassen, an diesen Kursen teilzunehmen. Dies zeigen auch die zahlreichen Anmeldungen von Kursteilnehmern durch die Bewährungshilfe, die Strafvollstreckungskammern und aus dem Justizvollzug, die die Erwartungen bei Weitem übertreffen.

Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich bereits 60 Personen auf der Warteliste. In der Vergangenheit wurde das Angebot auch aus Mitteln des Bußgeldfonds der Justizbehörde unterstützt.

Aufgrund der Wichtigkeit des Angebotes für die Resozialisierung der Täter und insbesondere zum Schutz der potenziellen Opfer bedarf es einer ausreichend gesicherten Finanzierung dieser Angebote.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, Anti-Aggressions-Trainings (AAT) sowohl während der Haft als auch nach der Haftentlassung konzeptionell und finanziell abzusichern, damit dem hohen Bedarf entsprochen und erneuten Straftaten vorgebeugt werden kann.