Effektiver Rechtsschutz für Hartz IV-Kläger

Hartz IV-Betroffenen, denen die sie betreffenden Bescheide der Arbeits- und Sozialverwaltung nicht nachvollziehbar oder rechtsfehlerhaft erscheinen, können zunächst Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist von in der Regel einem Monat einlegen.

Entscheidet die Widerspruchsstelle abschlägig über den Widerspruch, steht dem Widerspruchsführer der Rechtsweg vor dem örtlichen Sozialgericht offen. Unabhängig hiervon kann bei Bescheiden, die ein existenzbedrohendes Potenzial entfalten, direkt ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes angestrengt werden.

In der Drs. 19/2062 gibt der Senat Auskunft über die Fallzahlen bei den Sozialgerichten und die Zahl der in Hamburg ergangenen Widerspruchsbescheide.

Hieran anknüpfend frage ich den Senat: Angaben über den Erfolg von Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II vor dem Sozialgericht beziehungsweise dem Landessozialgericht werden seit 2007 gesondert statistisch erfasst. Die zur Beantwortung benötigten Daten für die Jahre 2005 und 2006 können im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Widerspruchsstelle: Wie viele Widersprüche sind bei team.arbeit.hamburg seit 2005 eingegangen (bitte nach Jahren gesondert ausweisen)?

a) Wie vielen Widersprüchen konnte seit 2005 ganz oder teilweise stattgegeben werden (bitte nach Jahren gesondert und nach prozentualem Anteil der jährlichen Widerspruchsbescheide angeben)?

Nach Auskunft von team.arbeit.hamburg ­ Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit. Die prozentualen Anteile werden daher im Verhältnis zu der Zahl der erledigten Widersprüche angegeben.

2. Sozialgericht Hamburg: In wie vielen erstinstanzlichen Hartz IV-Verfahren wurden seit 2005 die Entscheidungen von team.arbeit.hamburg ganz oder teilweise beanstandet (bitte nach Jahren gesondert und nach prozentualem Anteil der jährlichen Gesamtverfahren angeben)?

a) In wie vielen dieser Verfahren hat wegen vorheriger Anerkenntnis durch die Vertreter/-innen von team.arbeit.hamburg das Sozialgericht nicht entscheiden müssen (bitte nach Jahren gesondert und nach prozentualem Anteil der jährlichen Gesamtverfahren angeben)?

Neben den aufgeführten Erledigungsarten bei Klageverfahren vor dem Sozialgericht werden die anhängigen Verfahren auch durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet. Hier wird keine Differenzierung nach teilweisem Erfolg oder Misserfolg vorgenommen.

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 8.969 Klageverfahren erledigt. Darunter waren 1.

Verfahren nach dem SGB II.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 7.822 Klageverfahren erledigt. Darunter waren 1.

Verfahren nach dem SGB II.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. In wie vielen Fällen wurde seit 2005 der einstweilige Rechtschutz durch das Sozialgericht Hamburg gewährt (bitte nach Jahren gesondert und nach prozentualem Anteil an den jährlichen Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz angeben)?

Bei den erledigten Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz werden zwar die Zurücknahmen, nicht jedoch die Anerkenntnisse statistisch gesondert erfasst. Diese werden unter der Rubrik „Erledigung auf sonstige Art" gezählt.

Im Jahr 2007 wurden 1.805 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erledigt. Darunter waren 1.310 Verfahren nach dem SGB II. Hiervon wurden 640 durch Beschluss erledigt.

Entscheidungen in Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz (SGB II) 2007 im Hinblick auf teilweisen Erfolg/Misserfolg für team.arbeit.hamburg Beschluss über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Anzahl Verfahren Anteil an erledigten SGB II-Verfahren in % vollständig 113 8,62 teilweise 44 3,35

In 483 Fällen sind somit die Kläger/Antragsteller unterlegen. „Auf sonstige Art" wurden 459 Verfahren erledigt (entspricht 35,04 Prozent der SGB IIVerfahren), davon ein sehr hoher Anteil mit zumindest teilweisem Erfolg für die Kläger/Antragsteller.

Darüber hinaus hat es 210 Rücknahmen durch die Kläger/Antragsteller gegeben.

Im Jahr 2008 wurden 1.930 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erledigt. Darunter waren 1.483 Verfahren nach dem SGB II. Hiervon wurden 694 durch Beschluss erledigt.

Entscheidungen in Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz (SGB II) 2008 im Hinblick auf teilweisen Erfolg/Misserfolg für team.arbeit.hamburg Beschluss über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Anzahl Verfahren Anteil an erledigten SGB II-Verfahren in % vollständig 95 6,40, teilweise 47 3,17.

In 552 Fällen sind somit die Kläger/Antragsteller unterlegen. „Auf sonstige Art" wurden 618 Verfahren erledigt (entspricht 41,67 Prozent der SGB IIVerfahren), davon ein sehr hoher Anteil mit zumindest teilweisem Erfolg für die Kläger/Antragsteller.

Darüber hinaus hat es 171 Rücknahmen durch die Kläger/Antragsteller gegeben.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Landessozialgericht Hamburg: In wie vielen zweitinstanzlichen Hartz IVVerfahren wurden seit 2005 die Entscheidungen von team.arbeit.hamburg ganz oder teilweise beanstandet (bitte nach Jahren gesondert und nach prozentualem Anteil der jährlichen Gesamtverfahren angeben)?

a) In wie vielen dieser Verfahren hat wegen vorheriger Anerkenntnis durch die Vertreter/-innen von team.arbeit.hamburg das Landessozialgericht nicht entscheiden müssen (bitte nach Jahren gesondert und nach prozentualem Anteil der jährlichen Gesamtverfahren angeben)?

Neben den aufgeführten Erledigungsarten bei Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht werden die anhängigen Verfahren auch durch übereinstimmende Erledi3