Ausgleichsmaßnahme Borghorster Elbwiesen

Seit nunmehr acht Jahren ist die Ausgleichsfrage für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs ungeklärt.

Der Ausgleichsversuch im Naturschutzgebiet Haseldorfer Marsch war vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Begründet wurde dies damit, dass „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für anderweitig zugelassene Eingriffe ihrerseits selbst Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen können."

Nun plant der Senat, die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs für die Airbus-Erweiterung mit einer Entwicklung der Borghorster Elbwiesen auszugleichen.

Die Borghorster Elbwiesen wurden bereits 1996 als FFH-Gebiet gemeldet und ein Jahr später unter Naturschutz gestellt. Das länderübergreifende EULIFE-Projekt von Hamburg und Schleswig-Holstein, mit dem das tideabhängige Einschwingen der Elbe auf einem circa 40 ha großen Areal im Südosten Hamburgs wieder ermöglicht werden sollte, scheiterte 2006.

Wie in der Drs. 19/2000 (Band 1, Rn. 295) dargestellt, hatten Senatsvertreter erklärt, es seien 1,2 Millionen Euro an die EU zurückgezahlt worden. Weitere Abrechnungen mit Schleswig-Holstein würden folgen. Mit der ReGe, die das Gebiet als Ausgleichsmaßnahme entwickeln soll, sei noch kein Vertrag abgeschlossen worden, man führe aber Verhandlungen.

Das aus Naturschutzsicht begrüßenswerte Projekt muss mit den Anliegern umgesetzt werden.

Daher frage ich den Senat:

1) Was war das Ziel des EU-LIFE-Projekts?

Die Wiederherstellung des Tideeinflusses in den Borghorster Elbwiesen.

2) Wann wurde das EU-LIFE-Projekt beendet?

Das LIFE-Projekt wurde mit Eingang des Abschlussberichtes bei der Europäischen Kommission am 3. April 2007 beendet.

3) Aus welchen Gründen wurde das Projekt beendet?

Wegen der langen Verfahrensdauer des für die Wiederherstellung des Tideeinflusses in den Borghorster Elbwiesen erforderlichen Planfeststellungsverfahrens konnte das

LIFE-Projekt nicht innerhalb des von der EU-Kommission vorgegebenen Projektzeitraums abgeschlossen werden.

4) Welche Mittel wurden für das LIFE-Projekt

a. von der EU und

b. von Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils zur Verfügung gestellt?

Es wurden für das LIFE-Projekt folgende Mittel bereitgestellt: 1.220.769,20 Euro von der EU-Kommission, 1.417.307,50 Euro von Schleswig-Holstein, 963.544,17 Euro von der Freien und Hansestadt Hamburg.

5) Wie viele Mittel sind davon bisher verwendet worden?

2.261.592,98 Euro.

6) Welche Arbeiten wurden mit den Mitteln bisher durchgeführt?

Mit den Mitteln wurden die Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung erstellt sowie der erforderliche Grunderwerb getätigt.

7) Wie war der Realisierungsstand bei Beendigung der Arbeiten?

Bei Beendigung des LIFE-Projekts war der erforderliche Grunderwerb weitgehend abgeschlossen und der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt.

8) Welche Beträge muss die Freie und Hansestadt Hamburg an die EU zurückzahlen?

1.220.769,20 Euro.

9) Welche Zahlungen und wofür muss

a. die Freie und Hansestadt Hamburg

b. das Land Schleswig-Holstein leisten?

Unter Berücksichtigung der Rückzahlungsverpflichtung an die Europäische Kommission und des inzwischen mit der ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH (ReGe) geschlossenen Kostenübernahmevertrags haben Schleswig-Holstein und die Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund einer beiderseits akzeptierten Schlussrechnung jeweils einen Betrag in Höhe von 718.546,49 Euro für das LIFE-Projekt aufgewendet. Zur Verwendung der Zahlungen siehe Antwort zu 6.

10) Weitere Abrechnungen mit Schleswig-Holstein sollten folgen.

a. Sind diese bereits erfolgt und

b. wenn ja, mit welchen Ergebnissen beziehungsweise

c. wenn nein, bis wann sollen die Abrechnungen abgeschlossen sein?

Die Abrechnung mit Schleswig-Holstein ist erfolgt. Siehe Antwort zu 9. a) und 9. b). 11) Wer hat entschieden, dass die Borghorster Elbwiesen als Ausgleichsmaßnahme für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs entwickelt werden sollen?

a. Wann wurde das entschieden?

Zur Vorbereitung des Gespräches einer hamburgischen Delegation mit Vertretern der EU-Kommission über das Vertragsverletzungsverfahren betreffend den Ausgleich für das Mühlenberger Loch am 13. September 2007 wurde von den zuständigen Behörden entschieden, gegenüber der EU-Kommission die Bereitschaft zu erklären, wegen der Erwartung eines langen Gerichtsverfahrens zur Haseldorfer Marsch den noch fehlenden Kohärenzausgleich für das Mühlenberger Loch alternativ in den Borghorster

Elbwiesen zu planen und umzusetzen. Diese Bereitschaft ist mit einer Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 6. November 2007 auch schriftlich erklärt worden. Nachdem daraufhin das Vertragsverletzungsverfahren am 11. Dezember 2007 durch die EU-Kommission eingestellt wurde, hat die ReGe unverzüglich begonnen, die Borghorster Elbwiesen als Kohärenzsicherungsmaßnahme zu entwickeln.

b. Wurde mit der ReGe ein Vertrag geschlossen und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt beziehungsweise wenn nein, bis wann soll dies passieren?

Grundlage der Planungstätigkeiten der ReGe für eine Kohärenzsicherungsmaßnahme in den Borghorster Elbwiesen ist die Drs. 16/4734. In dieser Drucksache wurde dargestellt, dass die Maßnahmen zur Realisierung des Projektes Airbus-Erweiterung einschließlich der erforderlichen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen von der ReGe als stadteigener Managementgesellschaft durchgeführt werden sollen. Aus diesem Grund ist ein gesonderter Vertrag mit der ReGe nicht erforderlich.

12) Die Umsetzung der Haseldorfer Marsch als Ausgleich für das Mühlenberger Loch ist gescheitert, weil das Gebiet bereits als Schutzgebiet aufgewertet war. Die Borghorster Elbwiesen sind ebenfalls FFH- und Naturschutzgebiet.

a. Aus welchen rechtlichen und naturschutzfachlichen Gründen sind die Borghorster Elbwiesen als Ausgleichsgebiet besser geeignet als die Haseldorfer Marsch?

Nach Meinung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist die Haseldorfer Marsch ein hochwertiges Schutzgebiet, das nicht mehr aufgewertet werden kann. Die Borghorster Elbwiesen sind aufwertungsbedürftig und -fähig.

b. Warum rechnet der Senat damit, dass die EU diese Ausgleichsmaßnahme anerkennt?

13) Wann hat die ReGe angefangen, die Borghorster Elbwiesen als Ausgleichsfläche zu entwickeln?

a. Auf wessen Veranlassung ist das geschehen?

Siehe Antwort zu 11.

b. Welche Kosten wird die Maßnahme verursachen?

c. Welche Kosten sind insgesamt mit dem Bau des neuen Elbwatts verbunden?

Gemäß Kostenschätzung circa 16,5 Millionen Euro.

d. Wo werden die Mittel zur Verfügung gestellt?

e. Von wem werden die Mittel zur Verfügung gestellt?

Die Mittel werden von der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder & Co. KG bereitgestellt. Diese Gesellschaft wurde zur Finanzierung der Airbus-Erweiterung gegründet und stellt der ReGe die erforderlichen Finanzmittel für die Projektrealisierung zur Verfügung.

f. Sind bereits Mittel abgeflossen und wenn ja, wofür?

Ja, für Planung und Gutachtenerstellung im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsantrages.

g. Bis wann soll die Maßnahme abgeschlossen sein?

Es ist geplant, den Planfeststellungsantrag im Sommer 2009 einzureichen. Nach einem umsetzbaren Planfeststellungsbeschluss beträgt die Bauzeit nach derzeitigem Planungsstand und je nach jahreszeitlichem Baubeginn circa zwei Jahre.