Entschädigungsleistungsgesetz
An den 1. Vorsitzenden Herrn Dirk Sielmann in der Bezirksversammlung HH-Mitte Sehr geehrter Herr Sielmann, die Unterzeichner FDP-Bezirksabgeordneten Hamburg BZ-Mitte machen nachstehende Eingabe, gegebenenfalls als Antrag, geltend an die zuständige Kommission nach § 5 Entschädigungsleistungsgesetz mit folgendem Wortlaut: "Nach der Einführung des neuen Wahlgesetzes ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass einzelne fraktionslose Abgeordnete als Direktkandidaten in die Bezirksversammlungen einziehen. Sie haben für die Organisation ihrer Arbeit keinerlei Rückhalt einer Fraktion. Jede Fraktion jedoch erhält für jedes Fraktionsmitglied 455 Zuschuss nach §5 EntschädLG. Fraktionslosen Abgeordneten steht die organisatorische Unterstützung einer Fraktion nicht zur Verfügung, sondern sie müssen ihr Mandat in Eigenregie auf eigene Kosten ausüben und sind gegenüber ihren Kolleg(inn)en in Fraktionen benachteiligt. Deshalb sollten auch Zuschüsse für einzelne fraktionslose Abgeordnete der Bezirksversammlungen im §5 EntschdLG aufgenommen werden. Ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 455 erscheint dafür angemessen. Momentan betrifft diese Fragestellung nur drei Abgenordnete in allen Bezirksversammlungen, davon 2 BZV.HH-Mitte, 1 BZV.HH-Bergedorf. Um Mehrkosten zu vermeiden, bräuchte der monatliche Zuschuss pro Fraktionsmitglied nur sehr geringfügig reduziert werden." Besondere Begründung:
Die vergangenen 11 Monate in der BZ-Versammlung haben deutlich gezeigt, dass die Eingabe berechtigt ist bei ordnungsgemäßer Arbeit. Selbstverständlich kann ein direkter Vortrag von den Betroffenen vor der Kommission dazu erfolgen.