Förderung des Therapiezentrums für Suizidgefährdete am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Das Therapiezentrum für Suizidgefährdete (TZS) ist seit 1990 eine Einrichtung für die schwerpunktmäßig psychotherapeutische Behandlung akut und chronisch suizidgefährdeter Menschen, die Behandlung und Beratung von Angehörigen und Hinterbliebenen, der Suizidprävention sowie der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung.

Gemäß mehrfachen Aussagen des Senats werde in dem Zentrum eine gute Arbeit geleistet.

Seit nahezu zehn Jahren wird in den Medien wiederholt über finanzielle Schwierigkeiten des Therapiezentrums berichtet. Offenkundig sind die Behandlungen im Zentrum nicht allein durch die Vergütungen der Kostenträger finanzierbar. In den letzten zehn Jahren hat dies dazu geführt, dass die Behandlungen in erheblichem Ausmaß auch durch Spenden finanziert worden sind. Dies kann den Berichten in den Medien und insbesondere der Bürgerschaftsdrucksache 18/7500 entnommen werden. Insbesondere wurden in der Vergangenheit auch Finanzierungsprobleme des TZS als Problem in das UKE verlagert. Den Medienberichten zufolge hat dies letztlich zu massiven Konflikten über die Arbeit des TZS innerhalb des UKE geführt, welche die inhaltliche Arbeit des TZS infrage stellten. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2001 die öffentliche Förderung des TZS etabliert. Solche Konflikte sollten in Zukunft vermieden werden.

Gerade in der Zeit einer wirtschaftlichen Krise und einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Suizidprävention an Bedeutung. Die EU und die WHO würdigen die Bedeutung der Suizidprävention und haben sie als wichtiges Thema auf ihre Agenda gesetzt. Gerade zu Zeiten einer ökonomischen Krise mit den Folgen einer existenziellen und psychischen Verunsicherung sollte die Arbeit des TZS eher ausgeweitet als begrenzt werden. Im Jahr 2007 hatte Hamburg wieder die zweithöchste Suizidrate aller Bundesländer. Dies muss ein Anlass zum Handeln sein.

Suizidprävention ist eine öffentliche Aufgabe. In Hamburg besteht mit dem TherapieZentrum eine Einrichtung, die mit ihrem Aufgabenspektrum bundesweit einen vorbildlichen Charakter auf diesem Gebiet hat. Deshalb sollte dieses Zentrum auch öffentlich gefördert werden und in der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht grundsätzlich abhängig von Spenden und Budgetproblemen im UKE sein. Es ist nicht angemessen, in Zeiten einer ökonomischen Krise den Umfang und die Qualität des Angebots des TZS von der Einwerbung von Spendengeldern abhängig zu machen. Deshalb ist eine Erhöhung des Umfangs der öffentlichen Förderung anzustreben.

Den Bürgerschaftsdrucksachen 18/7500 und 19/1992 ist zu entnehmen, dass das TZS mit einem Umfang von 5 Stellen Ärztinnen und Ärzte/Psychologinnen und Psychologen und 1,5 Stellen Sekretariat/Dokumentation seine Leistungen erbringen kann.

Es soll gewährleistet werden, dass in Zukunft dem TZS Mittel für diese Stellen sowie die entsprechenden Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.

In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 21. November 2008 hat der Senat in den Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 zu dem Themenkomplex Therapiezentrum für Suizidgefährdete folgende Ausführungen gemacht: „Das Therapiezentrum für Suizidgefährdete sei bislang auch aus Mitteln der BWF finanziert worden, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Die Tätigkeiten in diesem Zentrum hätten allerdings keinen Bezug zur Wissenschaft, sodass die BWF etwas finanziert habe, was eigentlich aus dem Haushalt für Gesundheit hätte finanziert werden müssen. Sie seien aber der Auffassung, dass in dem Zentrum gute Arbeit geleistet werde und dieses daher erhalten bleiben solle. Gegenwärtig liefen sehr erfolgversprechende Gespräche zwischen den Behörden unter Einbeziehung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, sodass eine Lösung in Aussicht stehe."

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die oben genannten Verhandlungen zwischen Wissenschafts-, Gesundheitsbehörde sowie dem UKE endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

Dabei wird eine Vereinbarung mit dem Therapiezentrum für Suizidgefährdete angestrebt mit folgenden Zielen:

- die Arbeit des Therapiezentrums für Suizidgefährdete mit Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg im Umfang von 250.000 Euro/Jahr zu fördern; Gesundheits- und Wissenschaftsbehörde teilen sich die Finanzierung;

- entsprechend den Jahren 2003 bis 2005 dem TZS 1,5 Stellen Ärztinnen und Ärzte/Psychologinnen und Psychologen, 1,5 Stellen Sekretariat/Dokumentation, benötigte Sachmittel und separate Räume im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen;

- Patienten im Umfang der durchschnittlichen Fallzahl der Jahre 2003 bis 2005 entsprechend des vom TZS formulierten Ansatzes, der Umfang und der Qualität betrifft, zu behandeln;

- das vom TZS beschriebene Leistungsspektrum in Beratung, Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention weiterzuentwickeln;

- dass vom TZS jährlich ein öffentlicher Bericht erstellt wird, in dem die Verwendung der Mittel und die erbrachten Leistungen detailliert dokumentiert und dargestellt werden;

- dass vom TZS jährlich über die Entwicklung der Suizide und Suizidprävention in Hamburg Bericht erstattet wird.