Tourismus

Warum wurde Marienthal abgeschnitten?

Ende 2008 wurde die Stoltenbrücke in Marienthal abgerissen. Eine Ersatzbrücke wurde nicht errichtet.

Die Anwohner aus Marienthal und Horn beschweren sich vermehrt darüber, dass weder eine Beteiligung stattfand, noch der Bedarf für eine Ersatzbrücke gesehen wurde. Die Stoltenbrücke stellt eine hoch frequentierte Brückenverbindung zwischen den beiden Stadtteilen dar, insbesondere für Schulkinder sowie Nutzer der Sportanlagen (MTHC) und der Nahversorgungszentren.

Nun sind große, teilweise weniger sichere, Umwege in Kauf zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg überspannen sechs Brücken die A 24. Diese Brücken wurden im Zuge des Baus der Autobahn 1935/1936 gebaut. Das Alter und der Erhaltungszustand erfordern den Ersatzneubau dieser Brücken. Die Maßnahmen werden aus dem Erhaltungsprogramm des Bundes finanziert.

Es wurde frühzeitig im Planungsprozess ein Gesamtkonzept aufgestellt, um verkehrliche Auswirkungen und gegenseitige Beeinflussungen der Abriss- und Neubaumaßnahmen abzustimmen. Mit den örtlichen Dienststellen der betroffenen Bezirksämter und den Polizeirevieren ist das Konzept abgestimmt worden. Hierbei galt es die Beeinträchtigung des Verkehrs auf der A 24 zu minimieren und die notwendigen Verbindungen zwischen Wandsbek und Hamburg-Mitte sicherzustellen. Es wurde festgelegt, welche Maßnahmen potenziell gleichzeitig ablaufen können, welche sich gegenseitig ausschließen und wo fußläufige Verbindungen aufrechterhalten werden müssen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wann wurde mit der Baumaßnahme (Neubau Stoltenbrücke) begonnen?

Am 31. Oktober 2008.

2. Wann wurde die alte Brücke für die Überfahrt beziehungsweise Überweg gesperrt?

Die alte Stoltenbrücke war zunächst wegen Sielbauarbeiten (Bau des Sammlers Ost) der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) seit dem 2. Juli 2008 für den Kfz-Verkehr gesperrt; Fußgänger und Radfahrer konnten die Brücke einseitig passieren. Nach Abschluss der HSE-Arbeiten im Bereich der Brücke erfolgte unmittelbar die Vollsperrung für den Abbruch und die Neubaumaßnahme der Stoltenbrücke.

3. Wann soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein und die neue Brücke für die Fuß-, Pkw- und Fahrradverkehr zur Verfügung stehen?

Die Fertigstellung ist für Ende September 2009 vorgesehen.

4. Kann der Zeitplan eingehalten werden?

Ja, die Baumaßnahme befindet sich im Zeitplan, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer termingerechten Fertigstellung gerechnet wird.

5. Inwieweit wurde die Öffentlichkeit beteiligt beziehungsweise informiert?

a. Wurden die Wohngebiete nördlich und südlich der BAB durch Hauspostwurfsendungen informiert?

Wenn ja, wann?

Die Anwohner der unmittelbar angrenzenden Wohngebiete sind mit Anliegerschreiben, verteilt in der zweiten Oktoberhälfte 2008, über die beginnende Brückenbaumaßnahme und die damit verbundene Vollsperrung der Brücke informiert worden.

b. Wurde durch eine lokale Beschilderung auf einen anstehenden Abriss der Brücke hingewiesen?

In der Oktaviostraße in Marienthal und in der Manshardtstraße in Horn waren Hinweistafeln aufgestellt, die über die Kfz-Sperrung informierten.

c. Inwieweit wurde der Einzelhandel im nordwestlich angrenzenden kleinen Nahversorgungszentrum (Nähe Rodigallee) informiert?

d. Wurden die östlich gelegenen Schulen informiert?

e. Wurde der MTHC (Vereinsanlage südlich der BAB) informiert?

Es fanden keine gesonderten Informationsmaßnahmen statt.

f. Wann wurde in welchem Umfang die Bezirksversammlung oder einer ihrer Ausschüsse mit dem Neubau der Stoltenbrücke befasst?

Die Bezirksämter Wandsbek und Hamburg-Mitte sind im Dezember 2005 über das Gesamtverkehrskonzept auf der A 24 zur Grundinstandsetzung der Brücken informiert worden.

Im Dezember 2008 hat sich die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit der Maßnahme befasst, Anfang 2009 ist die Maßnahme im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt worden.

g. Wurde die Studierendenschaft der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr informiert, deren Wohnkasernen sich südlich der BAB befinden, die Universität jedoch nördlich.

Ja, siehe Antwort zu 5. und 5. a).

6. Es wird im Schreiben des LSBG an die Anwohnerinitiative die Fußgängerbrücke (Ortsbeschreibung!) als Ausweichmöglichkeit beschrieben.

a. Wann wurde die Brücke errichtet?

b. Welcher bauliche Zustand der Brücke liegt vor?

Im Schreiben des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) an die Anwohnerinitiative wird neben den Brücken Dannerallee und Rennbahnstraße die Fußgängerbrücke Ernst-Albers-Brücke als weitere Überquerungsmöglichkeit der A 24 angegeben. Die Brücke wurde 1935 errichtet. Die Verkehrssicherheit der Brücke ist gewährleistet.

c. Stimmt der Senat der Auffassung des Fragestellers zu, dass die Brücke für Menschen mit Gehbehinderung, Fahrradfahrer sowie Verkehrsteilnehmer mit Kinderwagen nicht geeignet ist?

Wenn nein, warum?

Die Ernst-Albers-Brücke besteht aus einer Treppenanlage mit beidseitigem Geländer.

Für Radfahrer ist sie für die Bauzeit der Stoltenbrücke mit einer Schieberinne nachträglich ausgerüstet worden. Für Menschen mit Gehbehinderungen und Verkehrsteilnehmern mit Kinderwagen ist sie eingeschränkt nutzbar. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

7. Ist dem Senat bekannt, dass es eine vor Ort organisierte Unterschriftenaktion gab, die auf das Problem hingewiesen hat und Lösungen gefordert hat?

8. Aus welchem Grund wurde eine Ersatzquerung an dieser Stelle verworfen?

9. Welche Kosten würden ­ erfahrungsgemäß ­ bei einer Ersatzbrücke (Pkw/Lkw/Fußgänger) anfallen?

Die zuständige Behörde hat Kenntnis von der Unterschriftenaktion. Eine Fußgängerbehelfsbrücke hätte unverhältnismäßig hohe Kosten in Höhe von circa 200.000 Euro verursacht, eine zweispurige Kfz-Behelfsbrücke circa 900.000 Euro. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

10. Ist dem Senat bekannt, dass der Holstenhofweg (einzige Querung östlich der Stoltenbrücke) insbesondere in den Morgenstunden eine stark befahrene Straße ist und die Schulkinder aufgrund des Wegfalls der Stoltenbrücke diesen Weg nehmen müssen?

a. Wenn ja, wie bewertet dies der Senat vor dem Hintergrund des Gebots eines sicheren Schulwegs?

Das Verkehrskonzept für die Bauzeit ist mit den betroffenen Bezirksämtern und Polizeikommissariaten abgestimmt worden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

11. Ist dem Senat bekannt, dass aufgrund des weggefallenen morgendlichen Pendlerstroms einzelne Nahversorger enorme Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, die unter Umständen bei Fortbestehen des gegenwärtigen Zustands zum Niedergang dieser Einzelhändler führen kann?

a. Wenn ja, wie will der Senat wann darauf reagieren?

b. Wenn nein, wie will der Senat wann darauf reagieren?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

12. Die bestehende Fußgängerbrücke (Ernst-Albers-Straße) wird als Ausweichstrecke beschrieben. Ist dem Senat bekannt, dass diese Brücke für Fahrradfahrer und Personen mit Kinderwagen ungeeignet ist?

Siehe Antwort zu 6. c.

13. Welche weiteren Brückenbaumaßnahmen im Umfeld der A24 werden durch die BSU, den LSBG oder die Bundesfernstraßendirektion noch geplant? Welche Brücken sind in den kommenden Jahren abgängig und müssen ersetzt werden?

Die zuständige Behörde plant die Grundinstandsetzungen der Brücken Öjendorfer Damm und Bruhnrögenredder für das zweite Quartal 2009.

Die Grundinstandsetzungen der Fußgängerbrücke Ernst-Albers-Brücke und der Straßenbrücke Dannerallee sind für das Jahr 2010 vorgesehen.