Schwimmen ist wegen der Wirkung des Wassers auf den menschlichen Organismus eine der gesündesten Sportarten

Schwimmstadt Hamburg ­ Was bringt die Bewerbung um die SchwimmWM der Schwimminfrastruktur in Hamburg?

Schwimmen ist wegen der Wirkung des Wassers auf den menschlichen Organismus eine der gesündesten Sportarten. Nahezu sämtliche Muskelgruppen werden beansprucht, die Ausdauer gefördert, das Herz-KreislaufSystem trainiert und die Lungenfunktion deutlich verbessert. Zudem ist Schwimmen im Vergleich zu vielen anderen Sportarten sehr Gelenk schonend.

Schwimmen zu können hat darüber hinaus nicht nur einen gesundheitsfördernden Aspekt, sondern hat auch präventiven Charakter beim Kämpfen gegen das Ertrinken. Jahr für Jahr ertrinken weltweit fast eine Million Menschen aus sehr unterschiedlichen Gründen. Der Lebensrettung kommt deshalb eine besonders hohe Bedeutung zu.

Statt aber die positiven Auswirkungen des Schwimmens zu fördern und auszunutzen sowie präventiv tätig zu werden, verliert das Schwimmen zunehmend an Bedeutung in der Gesellschaft.

Nur zwei Drittel der Hamburger Jugendlichen kann schwimmen. Hier muss insbesondere auch im Interesse der Gesundheitsvorsorge eine Kehrtwende eingeleitet werden.

Der Senat hat nun offiziell erklärt, dass Hamburg sich um die SchwimmWeltmeisterschaft 2013 und fortfolgende Jahre bewerben wird. Die Ambitionen einer Sportstadt und einer Schwimmstadt spiegeln sich jedoch nicht einzig und allein in den Bewerbungen und Ausrichtungen von Großveranstaltungen und einer stetig wachsenden Vermarktung von Sportereignissen wieder, sondern müssen nachhaltig und stimmig in ihrer Gesamtkonzeption sein.

Der Schwimmsport und die damit verbundenen infrastrukturellen Maßnahmen, wie zum Beispiel Sanierung von Lehrschwimmbecken, Ausbau von wohnortnahen und bezahlbaren Schwimmgelegenheiten für alle Bürgerinnen und Bürger, scheinen bei dem Streben um die Bewerbungen von Großveranstaltungen systematisch vernachlässigt zu werden.

Die Situation des Schwimmausbildung der Hamburger Schülerinnen und Schüler ist durch die Aufgabe des Senats, das Schwimmenlernen als staatliche Aufgabe an Schulen zu belassen, nur noch mittelbar nachvollziehbar und birgt die Gefahr in sich, dass immer mehr Hamburger Kinder nicht mehr in der Lage sein werden, schwimmen zu lernen.

Sich um eine Schwimm-Weltmeisterschaft zu bewerben, kann vor diesem Hintergrund nur für alle Hamburgerinnen und Hamburger nachvollziehbar sein, wenn dieses in ein stimmiges Gesamtkonzept des Schwimmsports über ein einmaliges Event hinaus eingebettet ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

In Hamburg wird regelmäßig in erheblichem Umfang in Bäder investiert. In den letzten fünf Jahren sind zum Beispiel die Bäder Kaifu- und Holthusenbad grundlegend modernisiert worden, die Wasserflächen deutlich erweitert und das Bille-Bad am alten Standort durch ein vollständig neues Bad ersetzt, wobei ebenfalls auch die Wasserfläche deutlich erweitert wurde. In vielen weiteren Bädern sind Angebote erweitert oder verbessert worden. Jüngstes Projekt ist das neu eröffnete Bad „Festland" in Altona als Ersatz für das Bismarckbad mit mehr als der dreifachen Wasserfläche. Ein besonderer Schwerpunkt ist bei nahezu allen Um- und Neubauprojekten auch die Schaffung von Kapazitäten für das sportliche Schwimmen. Die Alster-Schwimmhalle ist zum Beispiel von einem Freizeitbad wieder zu einem reinen Sportbad umgebaut worden. In Niendorf, Bergedorf und Altona entstanden separate Schwimmhallen für die sportlichen Schwimmer. Auch die Lehrschwimmbecken der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) sind in einem hervorragenden Zustand.

Die dafür erforderlichen Mittel wurden und werden ausnahmslos von der BLH erwirtschaftet. Seit Bestehen des Unternehmens ist nicht ein einziges Bad ersatzlos geschlossen worden, sodass Hamburg über eine Infrastruktur für den Schwimmsport verfügt, die bundesweit Beispiel gebend ist. Das Investitionsprogramm seit dem Jahr 1995 beträgt fast 200 Millionen Euro und ist zu beinahe zwei Dritteln umgesetzt worden. Hinzu kommen etwa 4 Millionen Euro jährlich für Unterhaltsmaßnahmen.

Durch die Übernahme des Hamburger Schulschwimmens durch BLH zum Schuljahr 2006/2007 ist die Situation der Schwimmausbildung der Hamburger Schülerinnen und Schüler verbessert worden. Es ist in Deutschland kein weiteres Beispiel bekannt, in dem alle Schulkinder nach einem einheitlichen, modernen Konzept, nach gleichen Maßstäben Schwimmen lernen und vergleichbare Daten bezüglich der Teilnahme und Kompetenzzuwächse der Schulkinder dokumentiert werden. Die Schwimmfähigkeit der Hamburger Schulkinder liegt bereits jetzt über dem Niveau, das vor der Neuorganisation des Schulschwimmens erreicht wurde.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Schwimm Verband e.V. (HSV), der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Hamburg e.V. (DLRG) und des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. (BRS) wie folgt:

I. Zustand und Pflege sowie Nutzung der Hamburger Schwimmbäder

1. Wie viele Schwimmbäder, unterteilt nach Frei- und Hallenbädern, darunter Freizeit-, Lehrschwimm- und Thermalbäder, gibt es in Hamburg und welche Wassertiefe haben diese Bäder? (Bitte nach Bezirken aufgliedern.)

2. Welche dieser Bäder sind in kommunaler oder privater Trägerschaft?

(Bei privater Trägerschaft bitte Angabe bei wem.)

Die in der Anlage 1 aufgeführten Bäder gehören der BLH und werden bis auf die Freibäder Volksdorf, Farmsen und Neugraben von BLH betrieben und befinden sich somit in kommunaler Trägerschaft. Betreiber der drei vorgenannten Freibäder sind: Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V. (Volksdorf), Strandbad Farmsen e.V. (Farmsen) und Passage GmbH (Neugraben).

Darüber hinaus gibt es in Hamburg zwei Frei- und drei Hallenbäder in nicht kommunaler Trägerschaft.

Freibäder: Freibad Olloweg (Eimsbüttel) in Trägerschaft des SV Poseidon (Wassertiefe 1,90 m) Freibad Neuwiedenthaler Straße (Harburg) in Trägerschaft der Gesellschaft für Arbeit, Technik und Entwicklung (Wassertiefe bis 3 m) Hallenbäder: Reemtsma-Bad/Bertrand-Russell-Straße in Trägerschaft des Vereins Aktive Freizeit (Wassertiefe 0,80 m bis 3,50 m) Hallenbad Clausewitz-Kaserne, Manteuffel-Straße 20 (Altona) in Trägerschaft der Bundeswehr (Wassertiefe 1,25 m bis 4,05 m) Hallenbad Douaumont-Kaserne, Holstenhofweg 85 in Trägerschaft der Bundeswehr (Wassertiefe 1,25 m bis 4,05 m)

3. Ist der Verkauf von Bädern in kommunaler Trägerschaft geplant?

Wenn ja, welche Bäder und in welche private Trägerschaft?

Nein.

4. Wie beurteilt der Senat den Zustand und die Erhaltungswürdigkeit der einzelnen Schwimmbäder in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten und dem jeweiligen Sanierungsbedarf.)

Siehe Vorbemerkung. Nach heutigem Kenntnisstand bewertet der Senat dies für alle Standorte positiv.

5. Besteht nach Einschätzung des Senats ein Bedarf an neuen Schwimmbädern für Hamburg?

Wenn ja, in welchen Stadtteilen?

Wenn nein, welche objektiven Kriterien liegen dieser Einschätzung zugrunde?

Nein. Die bestehenden Kapazitäten sind ausreichend.

6. Welche Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren an welchen Standorten der Bäderland Hamburg GmbH durchgeführt und welche Kosten verursachten diese jeweils?

Bei den Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen je Bad handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Die Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die standortbezogenen Kosten für Maßnahmen in den letzten fünf Jahren sind in der Anlage 2 dargestellt.

7. Welche derartigen Maßnahmen zu jeweils welchen Kosten laufen derzeit oder sind geplant?

Siehe Anlage 3. Die Planungen für weitere Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen gibt der Senat zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, keine Auskunft.

8. Wie haben sich die Betriebskosten in den durch die Bäderland GmbH betriebenen Schwimmbädern in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Standorten.)

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.