Im DLRG werden in den acht Untergliederungen DLRG Bezirke Schwimmkurse angeboten

6. Wie viele Hamburger Vereine bieten zurzeit Schwimmkurse an? (Bitte auflisten nach Arten der Kurse.)

Nach Auskunft des Hamburger Schwimmverbandes e.V. hat dieser zurzeit 49 Mitgliedsvereine. Alle Vereine haben Angebote im Bereich der Wassergewöhnung und der Schwimmausbildung. Darüber hinaus halten die Vereine Angebote im Bereich des Breitensportes und des Wettkampfsportes vor. Leistungsorientierte Schwimmsportgruppen sind teilweise in sogenannten „Startgemeinschaften" gebündelt. In einigen Regionen arbeiten deshalb die Vereine unter einem Dach und bieten ihren Mitgliedern gemeinschaftlich Sportangebote. Die Übungsstunden sind in der Regel in Altersgruppen gegliedert. Im Frühübungsbetrieb (16 bis 19 Uhr) werden Angebote für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren und im Spätübungsbetrieb (bis 21.40 Uhr) für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene gemacht. Neben Schwimmsportangeboten für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nimmt insbesondere der „Masterssport" (Angebote für „Senioren" ab 20 Jahren) zunehmend Raum im Portfolio der Vereine ein.

Im DLRG werden in den acht Untergliederungen (DLRG Bezirke) Schwimmkurse angeboten. Dies umfasst in Hamburg Anfängerschwimmkurse für Kinder, Erwachsene und Behinderte, Schwimmkurse für Fortgeschrittene, Ausbildungskurse für Rettungsschwimmer, Kurse zum Erwerb und zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Lehrer, Erzieher und Schwimmtrainer. Training für Rettungssportler, Seniorenschwimmen und Wassergymnastik.

III. Zukunft des Schulschwimmens

In Hamburg können 31 Prozent der Kinder am Ende der vierten Klasse und 16 Prozent der Kinder am Ende der sechsten Klasse nicht schwimmen. Stuft man eine Schwimmerin und einen Schwimmer im Vergleich zu einer Nichtschwimmerin und einem Nichtschwimmer als einen solchen ein, der mindestens das Jugendschwimmabzeichen in Bronze trägt, lernt jedes sechste Hamburger Schulkind nicht ausreichend schwimmen.

Die Auslagerung des Schulschwimmens aus dem Verantwortungsbereich der Schule beziehungsweise ihrer Sportlehrer auf die private Bäderland mit zugleich reduzierter Wasserzeit hat offensichtlich ­ was die Schwimmfähigkeit angeht ­ keinen Erfolg gehabt.

Besonders auffällig in Bezug auf die Gruppe der Schulkinder, die keine ausreichenden Schwimmfähigkeiten erwerben, ist deren sozialräumliche Verteilung. Die „Misserfolge" sind überproportional in ärmeren Stadtteilen zu verzeichnen. Das Negativbeispiel bietet in diesem Vergleich Wilhelmsburg. Dort können nach der vierten Klasse 70 Prozent der Kinder nicht schwimmen.

Trotz dieser Situation sind mit der Neuordnung des Schulschwimmens 2006 durch den Senat die Schwimmzeiten reduziert worden:

1. Soll es in Hinblick auf die derzeitige Situation eine weitere Neuordnung mit erhöhten Schwimmzeiten geben?

Wenn ja in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

Die derzeitige Ausgestaltung und das Mengengerüst des Schulschwimmens basieren auf einem Vertrag zwischen der BLH und der zuständigen Behörde, der im Juli 2006 für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen wurde. Eine grundlegende Neuordnung ist zurzeit nicht geplant. Planungen für eine mögliche Ausweitung von Schwimmzeiten für besondere Zielgruppen sind noch nicht abgeschlossen.

2. Wie kann die Schwimmfähigkeit von Schulkindern messbar und vergleichbar gemacht werden?

Die fachliche Diskussion über die Kriterien für die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Schwimmfähigkeit wird auf Bundesebene seit geraumer Zeit intensiv geführt und ist noch nicht abgeschlossen. Dabei wird die gängige Gleichsetzung von Schwimmfä higkeit mit dem Erfüllen der Anforderungen des Jugendschwimmabzeichens Bronze zunehmend in Frage gestellt. In der Fachwissenschaft wird derzeit intensiv über Alternativmodelle diskutiert, die die Schwimmfähigkeit/Wassersicherheit in Kompetenzen beschreiben.

a. Gibt die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Schwimmabzeichen Auskunft über die tatsächliche Schwimmfähigkeit eines Kindes?

Ja.

b. Welche Anforderungen umfassen das Jugendschwimmabzeichen in Bronze und erfordert es Schwimmfähigkeiten, die sich deutlich genug von einem Nichtschwimmer unterscheiden?

Für das Erlangen des Jugendschwimmabzeichens Bronze sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

- Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten,

- einmal circa 2 m Tieftauchen von der Wasserfläche mit Heraufholen eines Tauchringes oder Tellers,

- Sprung aus 1 m Höhe oder Startsprung,

- Kenntnis von Baderegeln.

Im Übrigen: Ja.

c. Welche anderen Modelle und Kriterien zur Messbarkeit von Schwimmfähigkeit gibt es?

Insbesondere die folgenden Modelle werden in der aktuellen Fachdiskussion häufig angeführt:

· das Schweizer Modell einschließlich des „Wasser-Sicherheits-Checks" (WSC),

· das Konzept „Schwimmen lernen" der Deutschen Schwimmjugend im Deutschen Schwimmverband (DSV),

· das an der Universität Bielefeld erarbeitete Konzept der „Motorischen Basisqualifikationen (MOBAQ)" für den Inhaltsbereich Schwimmen.

Diesen Modellen ist die Orientierung an grundlegenden Kompetenzen für die Wasser-/Schwimmsicherheit wie Gleiten, Schweben, Treiben, Tauchen, Springen gemein.

3. Können gemeinsame Gründe festgestellt werden, die ursächlich sind dafür, dass einige Kinder das Schwimmen im Unterricht erlernen und andere nicht?

Wenn ja, welche?

Nein, hinreichend belastbare allgemeingültige Aussagen sind nicht möglich.

a. Hatten die Kinder, die die Schwimmfähigkeit erreichen im Vergleich zu denen, die diese verfehlen, bereits Schwimmerfahrung?

b. Gibt es außer der sozialräumlichen Verteilung weitere gemeinsame sozialstatistische Gemeinsamkeiten der Kinder, die das Schwimmen nicht erlernen?

c. Haben die Kinder, die das Schwimmen bis zur sechsten Klasse nicht erlernen, im Allgemeinen motorische Schwächen?

d. Gibt es in der Verteilung außerschulischer Schwimmangebote eine ebenso ungleiche sozialräumliche Verteilung wie im Hinblick auf den Erwerb der Schwimmfähigkeit?

Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine gesicherten Daten vor.

4. Bestehen Möglichkeiten, Kinder, die das Schwimmen schwerer erlernen, gezielt zu fördern?

Wenn ja, wie werden sie im Rahmen des derzeitigen Schwimmunterrichts genutzt?

Ja. Grundlegendes Ziel des Schwimmunterrichts ist es, alle Kinder entsprechend ihrem Entwicklungs- und Leistungsstand individuell zu fördern. Die dafür gängigen Methoden und Instrumentarien werden im Schwimmunterricht genutzt. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Binnendifferenzierung im Unterricht und die Verkleinerung von Lerngruppen durch Einsatz zusätzlicher Lehrkräfte.

a. Welche schulischen Förderprogramme und außerschulischen Ergänzungen wären denk- und realisierbar? Gibt es Kooperationen mit Vereinen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, sind diese geplant und wenn ja, wie sind sie geplant?

Wenn keine Kooperationen geplant sind, warum nicht?

Zusätzlich zum obligatorischen Schwimmunterricht können Schulen fakultativen Schwimmunterricht anbieten, der von Lehrkräften der jeweiligen Schule erteilt wird.

Darüber hinaus führen einige Schulen in räumlicher Nähe zu Bädern mit Lehrschwimmbecken zusätzliche Schwimmkurse in eigener Verantwortlichkeit durch.

Außerschulische Angebote ergänzen den obligatorischen und fakultativen Schwimmunterricht. Im Rahmen des Kooperationsprojekts Schule - Verein wurde im laufenden Schuljahr eine Maßnahme zwischen der Hamburger Turnerschaft von 1862 und der Schule Steinadlerweg abgeschlossen. Weitere Kooperationsverträge, die einzelne Schulen mit Vereinen eigenverantwortlich abschließen, sind wünschenswert. Die zuständige Behörde weist die Schulen in der Schulsportbroschüre jährlich auf dieses Projekt hin.

Weitere denkbare Förderprogramme und außerschulische Ergänzungen ­ wie zum Beispiel Ferienkurse und Projektwochen ­ wurden und werden mit den Partnern, insbesondere mit der BLH und dem Hamburger Schwimmverband e.V., erörtert.

b. Könnte eine vorschulische Wassergewöhnung die Lernunterschiede abmildern?

Jegliche Vorerfahrung von Kleinkindern und Kindern mit dem Ziel der Wassergewöhnung kann grundsätzlich den Prozess des Erwerbs der Schwimmfähigkeit unterstützen.

c. Sollte der Schwimmunterricht im Allgemeinen neu konzeptioniert werden?

Wenn ja, wie und nach welchen Kriterien?

Nein. Siehe auch Antwort zu III.1.

5. Wie wichtig ist der Weiterbetrieb der Hamburger Lehrschwimmbecken auf den Erwerb der Schwimmfähigkeit für alle Hamburger Kinder?

Es liegen dem Senat keine belastbaren Erkenntnisse vor, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Betrieb von Lehrschwimmbecken und der Schwimmfähigkeit von Hamburger Kindern begründen.

a. Gibt es Alternativkonzepte, für den Fall, dass LehrschwimmbeckenStandorte geschlossen werden oder die Wasserzeitenkapazitäten sich verringern?

Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht.

b. Welche Auswirkungen hat dies für die Gewährleistung des Schulschwimmsportes?

Keine.