Hamburger Hochbahn-Wache

In den Einrichtungen der Hamburger Hochbahn wird die Hamburger Hochbahn-Wache zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr in Bussen und Bahnen eingesetzt. Nach eigenen Angaben auf deren Internetseite entwickelt die Hochbahn-Wache ein eigenes Sicherheitskonzept in enger Abstimmung mit Profis der Hamburger Polizei und der Feuerwehr kontinuierlich weiter.

Zu den Aufgaben der Hochbahn-Wache zählen unter anderem die Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und Betriebspersonale, der Schutz der Fahrzeuge sowie der Anlagen und deren Einrichtungen.

Der Hamburger Senat beabsichtigt, die Aufgaben der Hamburger HochbahnWache für die Haushaltsjahre 2009/2010 mit 5.000.000 Euro beziehungsweise 5.100.000 Euro jährlich zu unterstützen, (Einzelplan 6 für den Doppelhaushalt 2009/2010, Erläuterungen, Kapitel 6300, Seite 47, (Zuwendungen zur Projektförderung zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV)).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt:

1. Wann ist die Hamburger Hochbahn-Wache eingerichtet worden?

Im Jahr 1992 als Hamburger U-Bahn-Wache GmbH (spätere Umbenennung in HHW Hamburger Hochbahn-Wache GmbH).

2. Welche Aufgaben hat die Hochbahn-Wache zum Zeitpunkt der Einrichtung übernommen?

3. Wie haben sich die Aufgaben der Hochbahn-Wache seit der Gründung bis heute entwickelt und welche Aufgaben kommen der HochbahnWache heute zu?

Der 1992 formulierte Generalauftrag umfasst die Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und der Betriebsangehörigen sowie den Schutz der Anlagen, Fahrzeuge und Betriebsabläufe. Die Aufgabenstellung wurde im Jahr 2004 um das Thema Fahrkartenprüfung erweitert (Planung, Durchführung und Nachbereitung der Fahrkartenprüfung).

Darüber hinaus wurde das Sicherheitskonzept der HOCHBAHN in Kooperation mit Polizei und Feuerwehr ständig fortgeschrieben, unter anderem um folgende Aufgaben:

- Übernahme der Videobeobachtung der Haltestellen,

- Einführung der Videotechnik in den Fahrzeugen,

- Anti-Vandalismus-Konzept der HOCHBAHN, verbunden mit der Einrichtung einer entsprechenden Einsatzgruppe,

- Vernetzung mit den Sicherheitsorganen auf strategischer und operativer Ebene, Integration der HHW in Hamburger Großlagen,

- Fortschreibung der Notfall- und Krisenorganisation,

- Integrierte Einsatzzentrale.

4. Wie hat sich nach Auffassung der Innenbehörde die Zusammenarbeit der Hochbahn-Wache mit Polizei und Feuerwehr entwickelt?

Die Zusammenarbeit der Hochbahn-Wache mit der Behörde für Inneres insgesamt, insbesondere mit der Polizei und der Feuerwehr, wird positiv bewertet.

Die Polizei hat sowohl im täglichen Dienst als auch anlässlich von größeren Einsatzlagen häufig Berührungspunkte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochbahn-Wache, sei es bei der Verfolgung von Straftaten, der Vorbereitung und Durchführung präventiver Aktionen oder bei Anlässen mit umfangreichen Verkehrslenkungsmaßnahmen. Kontaktpflege, Informationsaustausch und das Abstimmen von Schwerpunktaktionen im Umfeld des öffentlichen Personennahverkehrs gelten als etabliert und haben sich bewährt.

Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr (Rettungsleitstelle und Einsatzdienst) im Bedarfsfall gestaltet sich ebenfalls reibungslos und professionell.

Im Einsatzfall leisten die Mitarbeiter der Hochbahn-Wache als „Ortskundige" wertvolle Hilfe für den Einsatzdienst, sie können bei Rettungsdiensteinsätzen Ersthilfemaßnahmen ergreifen. Darüber hinaus dient die Anwesenheit der Hochbahn-Wache auch der Sicherheit der Einsatzkräfte der Feuerwehr.

5. Wie viele Mitarbeiter hatte die Hochbahn-Wache zum Zeitpunkt der Einrichtung des Betriebes?

Im Gründungsjahr 1992 hatte die U-Bahn Wache 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst.

6. Wir hoch waren zu diesem Zeitpunkt die Zuschüsse aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg in dem betreffenden Haushaltsjahr?

Die HHW gehört zur Unternehmensgruppe der Hamburger Hochbahn AG. Die Aufwendungen der HHW fließen in das Konzernergebnis der Hochbahn ein und werden im Rahmen der Ergebnisabführung mit der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH ausgeglichen.

Zur Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV wurde im Jahr 1998 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und der HHW sowie der Hamburger S-Bahn-Wache (HSW) geschlossen. Gegenstand der Kooperation sind die Planung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Bewachung von Verkehrsanlagen (S-/U-Bahnhöfe, Bushaltestellen, Umsteigeanlagen, Nebenanlagen) und in Fahrzeugen von U- und S-Bahnen sowie in Bussen mit dem Ziel, die Sicherheit der Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern. Über die sogenannte Grundlast der Sicherheitsaufgaben, die Angelegenheit der Verkehrsunternehmen beziehungsweise der Bewachungsunternehmen ist, wurde eine Verstärkung von Sicherheitsaufgaben (sogenannte Zusatzlast) vereinbart, die im Rahmen des Förderprojekts „Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV" durch direkte Zuwendungen aus dem Haushalt finanziert wird.

Die Verbesserung der Sicherheit ist mit folgenden Zuwendungen gefördert worden ­ Angaben gerundet in Millionen Euro.

Die Förderung in den Anfangsjahren beinhaltete die Zusatzkosten für Ausbildung und Ausstattung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2006 wurden aus organisatorischen Gründen die bislang von HHW und HSW einheitlich erbrachten zusätzlichen Wachdienstleistungen getrennt; hierbei wurde auch die weitere Finanzierung unterschiedlich geregelt. Während die HHW weiterhin mit Zuwendungen gefördert wird, erhält die S-Bahn für ihre Sicherheitsleistungen im Rahmen des Vertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg der S-Bahn Hamburg GmbH jährlich rund 1,35 Millionen Euro.

7. Wie hat sich seit der Einrichtung der Hochbahn-Wache die Personalausstattung jeweils jährlich verändert (mit der Bitte um eine jährliche Aufschlüsselung)?

Die nachstehend angeführte Personalentwicklung bezieht sich ausschließlich auf den Sicherheitsdienst (ohne Fahrkartenprüfdienst):

· 1992: 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

· ab 1997: 195 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Aufstockung für sogenannte Zusatzlast),

· ab 2004: 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Übernahme der Videobeobachtung/Einführung Nachtverkehr in Schnellbahnen),

· ab 2009: 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

8. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung der Hochbahn-Wache aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils jährlich bis heute verändert (mit der Bitte um eine jährliche Aufschlüsselung)?