Ausgleichsflächenpotenziale

Im Jahr 2001 hat der Senat in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord Ausgleichsflächenpotenziale beschlossen. Viele Flächen sind inzwischen in Planverfahren als Ausgleichsflächen zugeordnet worden. Bei noch verbleibenden Flächen ist die Verfügbarkeit offen und wird laufend überprüft.

Die Untersuchungen zu Ausgleichsflächenpotenzialen im Bezirk Wandsbek haben zu keinen entsprechenden Ergebnissen geführt.

Im Bezirk Harburg stellt sich teilräumlich die Situation unterschiedlich dar. Die Untersuchungen zur Ermittlung von Ausgleichsflächenpotenzialen in den südlichen Geestflächen haben keine geeigneten Flächen ergeben. In Neuland sind in den Jahren 2004/2005 circa 140 ha Ausgleichsflächenpotenzialflächen ermittelt und unmittelbar für laufende Planverfahren (unter anderem die Umgehung Finkenwerder, B-Plan Neugraben-Fischbek 65) als Kompensationsflächen verwendet worden. Im Raum Süderelbe erfolgt im Rahmen verschiedener Planungen und Vorhaben eine projektabhängige Suche nach verfügbaren Kompensationsflächen. Ein weiteres Ausgleichsflächenpotenzial im Raum Gut Moor/Rönneburger Moor wird derzeit ermittelt.

Im Bezirk Hamburg-Mitte werden gegenwärtig im Bereich des Wilhelmsburger Ostens Ausgleichsflächenpotenziale ermittelt.

Im Bezirk Bergedorf sind in den Vier- und Marschlanden im Jahr 2007 circa 670 ha Eignungsflächen für Ausgleich ermittelt und beschlossen worden. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im Rahmen einer extensiven Gründlandbewirtschaftung als Kompensationsflächen entwickelt werden können. Die beschlossenen Ausgleichsflächenpotenziale sind in Befragungen von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe im Jahr 2006 ermittelt worden. Ergänzend sind Befragungen 2008 durchgeführt worden, mit denen geringere Potenziale in einer Größenordnung von circa 25 ha ermittelt wurden. Zusätzlich zu den vom Senat beschlossenen und in Befragungen ermittelten Flächen wurden bis heute weitere circa 100 ha Grünland zur Ausgleichsflächenbewirtschaftung von Eigentümern angeboten.

Welche Gebiete hält der Senat für geeignet, um den Bedarf an Ausgleichsflächen langfristig zu decken? Bitte tabellarisch und kartografisch darstellen.

Um auch langfristig auf zukünftige Anforderungen flexibel reagieren zu können, ist die Suche nach Ausgleichsflächenpotenzialen als dauerhafter Prozess angelegt. Die bereits ermittelten Ausgleichsflächenpotenziale werden ständig nach Lage und Verfügbarkeit überprüft. Die oben dargestellten Ergebnisse verdeutlichen, dass das maßgebliche Ausgleichspotenzial Hamburgs in den Vier- und Marschlanden liegt. Darüber hinaus werden die Ermittlungen von Ausgleichspotenzialen unter Einbeziehung kleinteiliger Ausgleichsmaßnahmen im städtischen Bereich fortgesetzt. Hierzu werden in einem ersten Schritt mögliche Ausgleichsmaßnahmen an den Gewässerläufen der Stadt geprüft.

Wie viele Flächen sind davon in städtischer beziehungsweise nicht städtischer Hand?

Die privaten und städtischen Flächenanteile der Ausgleichsflächenpotenziale lassen sich aufgrund der vorliegenden Unterlagen zu den geeigneten Räumen nicht ermitteln.

Der Senat hat jedoch beschlossen, dass geeignete Flächen durch die Freie und Hansestadt Hamburg erworben werden sollen.

Wie viele und welche der bisher festgesetzten Maßnahmen liegen in Naturschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten?

Nach Auswertung des Eingriffskatasters liegen bisher festgesetzte Maßnahmen in folgenden Naturschutzgebieten beziehungsweise Natura 2000-Gebieten. In den meisten Fällen handelt es sich jeweils lediglich um Anteile des Ausgleichs für die nachfolgend genannten Vorhaben.

Sollen zukünftig (trotz des Widerstands der Naturschutzverbände und Verzögerungen durch Klagen) Ausgleichsmaßnahmen in Naturschutzgebieten (NSG) durchgeführt werden?

Wenn ja, welche NSG hält der Senat für geeignet und warum?

Ja. Geeignet für Ausgleichsmaßnahmen sind Flächen, auf denen die Funktionen des Naturhaushalts (zum Beispiel Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Wasserhaushalt, Bodenqualität) im Sinne der benötigten Ausgleichswirkung verbessert werden können.

Flächen, die in diesem Sinne aufwertungsfähig und -bedürftig sind, liegen teilweise auch in Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten. Voraussetzung für die Eignung von Maßnahmen als Ausgleich oder Ersatz ist, dass nicht ohnehin eine Rechtspflicht zur Durchführung der Maßnahme besteht und dass die Maßnahme nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstößt. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffende Fläche innerhalb oder außerhalb eines NSG liegt. Unter diesen Maßgaben kommen grundsätzlich alle NSG für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Betracht.

Inwiefern wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vergrößerung der Landesfläche des Biotopverbundes bei der Suche beziehungsweise Durchführung von Ausgleichspotenzialen beziehungsweise -maßnahmen berücksichtigt?

Können Ausgleichsmaßnahmen ein Mittel zur Erfüllung des größeren Prozentanteils der Landesfläche des Biotopverbundes sein?

Bei der Beurteilung der fachlichen Eignung einer möglichen Ausgleichsmaßnahme ist unter anderem auch die Funktion der betroffenen Fläche und der Maßnahme als Bestandteil des Biotopverbundes zu berücksichtigen. Zudem können Flächen, die für die Entwicklung des Biotopverbundes infrage kommen, durch Ausgleichsmaßnahmen gesichert und in ihrem Wert für den Verbund deutlich verbessert werden. Insofern ist die Verbindung von Ausgleichsmaßnahmen mit dem Biotopverbund ein wichtiger Aspekt für die Sicherung der Biodiversität gerade auch in den innerstädtischen Bereichen Hamburgs.

Wie ist der Vorgang des Ankaufes, wenn eine geeignete Fläche noch nicht in städtischer Hand ist? Unter welchen Umständen wird sie angekauft?

Nach der Zuständigkeitsanordnung des Senats über die Bearbeitung von privatrechtlichen Liegenschaftsangelegenheiten ist die Finanzbehörde für den Ankauf von Grundstücken zuständig. Der Bedarfsträger beauftragt die für den Ankauf von Grundstücken zuständige Behörde mit dem Erwerb von Ersatzflächen für Ausgleichsmaßnahmen.

Wie lange dauert es in der Regel vom Identifizieren einer Fläche bis zum Ankauf/zur Verfügbarkeit der Fläche?

Der Zeitraum ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig.