Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Modellwohnungen im Wahlkreis II (Wandsbek)

Im Rahmen der Diskussionen und Presse-Berichterstattungen der jüngsten Vergangenheit über die geplanten Bordelle in der Süderstraße (Hamm) und Angerburger Straße (Wandsbek) wurde deutlich, dass es in Hamburg insbesondere in Hinblick auf die Standortauswahl für derartige Betriebe dringend einer politischen Steuerung bedarf, um Prostitution auch außerhalb der bekannten „Rotlichtviertel" kontrollieren zu können und die Wohnbereiche nicht negativ zu beeinträchtigen.

Um zu verhindern, dass einige Quartiere und Straßenzüge nicht unverhältnismäßig belastet werden, ist eine umfassende und verlässliche Bestandsaufnahme über die derzeit bestehenden Bordelle, bordellähnlichen Betriebe (gemeint sind damit sämtliche Einrichtungen, in denen sexuelle Dienstleistungen gleich welcher Art angeboten werden) und Modellwohnungen erforderlich.

Den Abgeordneten der Bezirksversammlung Wandsbek ist das von ihnen abgeforderte und für eine politische Bewertung erforderliche Datenmaterial aufgrund der beständigen Weigerung der Wandsbeker Bezirksamtsleiterin bis heute nicht in Schriftform zur Verfügung gestellt worden, obwohl dem Bezirksamt Wandsbek Daten von der Behörde für Inneres zur Verfügung gestellt wurden. Diese Verweigerungshaltung der Bezirksamtsleitung macht insoweit eine Parlamentsbefassung in der Hamburgischen Bürgerschaft erforderlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Frauen und Männer gehen in Hamburg derzeit der Prostitution nach?

In Hamburg gehen nach polizeilichen Schätzungen circa 2.450 Frauen der Prostitution nach. Über die Anzahl der männlichen Prostituierten liegen keine Erkenntnisse vor.

2. Wie viele Prostituierte haben einen Migrationshintergrund? (Bitte getrennt nach EU-Bürgern. die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sogenannte Drittstaatler aufführen)?

Nach polizeilichen Erkenntnissen befinden sich unter den weiblichen Prostituierten circa 1.400 Ausländerinnen. Etwa 1.200 von ihnen stammen aus Staaten der Europäischen Union. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

3. Wie viele Prostituierte sind in Hamburg offiziell als Angestellte beziehungsweise Selbstständige gemeldet und nutzen die Absicherung durch das Sozialversicherungssystem?

Nach Auskunft des Sozialversicherungsträgers sieht das Meldeverfahren in der Sozialversicherung keine besonderen Tätigkeits- beziehungsweise Personengruppenschlüssel für Prostituierte vor. Angaben zur Zahl der in Hamburg sozialversicherten Prostituierten können deshalb nicht gemacht werden.

4. Welche Bordelle, bordellähnliche Betriebe und Modellwohnungen sind der Innenbehörde beziehungsweise der Verwaltung im Wahlkreis 11

(Stadtteile Wandsbek, Eilbek, Jenfeld, Tonndorf und Marienthal) bekannt? Bitte einzeln und mit genauer Anschrift auflisten.

5. Welchen Status (genehmigtes beziehungsweise illegales Bordell) haben diese und (soweit bekannt) wie viele Prostituierte sind dort jeweils tätig?

Im Wahlkreis 11 befinden sich nach Erkenntnis der zuständigen Behörden drei bordellartige Betriebe mit Clubcharakter, die baurechtlich nicht genehmigt sind. Zwei dieser Betriebe befinden sich in der Ahrensburger Straße. Der Betrieb soll untersagt werden, die entsprechenden Verfahren laufen beziehungsweise werden vorbereitet. Der dritte Betrieb liegt im Albert-Schweitzer-Ring in einem Gewerbegebiet (siehe Antwort zu 8. c). Ein weiterer nicht genehmigter bordellähnlicher Betrieb befindet sich in der Holzmühlenstraße.

Den zuständigen Behörden sind im Wahlkreis 11 circa 40 Modellwohnungen bekannt.

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die genaue Anzahl aller Modellwohnungen im Wahlkreis 11. Die genaue Zahl ist den zuständigen Behörden nicht bekannt. Für Wohnungsprostitution werden in der Regel keine Genehmigungsanträge gestellt.

Daher liegen ­ bis auf zwei Fälle ­ auch keine baurechtlichen Genehmigungen vor.

Der Senat sieht aus Gründen des Nachbarschutzes, zum Schutz der in den Wohnungen tätigen Frauen sowie aus polizeitaktischen Gründen davon ab, die Anschriften der bekannten Modellwohnungen zu nennen.

Die Zahl der in den genannten Einrichtungen Beschäftigten ist nicht bekannt.

6. Gibt es rund um diese Betriebe polizeiliche Auffälligkeiten?

Wenn ja, wo, wann und inwiefern?

Nein.

7. Wurden im Bezirk Wandsbek seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 Bordelle und bordellartige Betriebe in Wohn- und Mischgebieten geschlossen?

Wenn ja, wo, wann und aus welchem Anlass?

Ja. Im März 2009 hat ein Betrieb am Friedrich-Ebert-Damm die Nutzung eingestellt, nachdem das Bezirksamt Wandsbek auf Hinweise aus der Nachbarschaft eine Nutzungsuntersagung angedroht hatte. In der Börnestraße wurde im September 2008 die Nutzung eines Objekts eingestellt. Im Oktober 2005 wurde eine Nutzung in der Schellingstraße eingestellt. In der Ziesenißstraße wurde eine ungenehmigte Nutzung im Dezember 2003 eingestellt.

8. Welche Vorbescheids- beziehungsweise Bauanträge für Bordelle beziehungsweise bordellähnliche Betriebe sowie Anträge auf nachträgliche Legalisierung von bislang illegalen Bordellen wurden im Bezirk Wandsbek seit 2008 gestellt und wie beschieden? Wie viele und welche Anträge werden derzeit bearbeitet? Bitte einzeln auflisten.

Drei Anträge liegen vor und werden beziehungsweise wurden bearbeitet:

a) Angerburger Straße, ein Vorbescheidsantrag und ein Nutzungsänderungsantrag wurden positiv beschieden.

b) Brauhausstieg, ein Nutzungsänderungsantrag befindet sich im Prüfverfahren. Das Vorhaben wurde dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vor gestellt. Eine eventuelle Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Hauptausschuss einvernehmlich abgelehnt. Der Bauprüfausschuss des Regionalausschusses Wandsbek-Kerngebiet wird vor Bescheidung mit dem Antrag befasst.

c) Albert-Schweitzer-Ring, ein Nutzungsänderungsantrag befindet sich im Prüfverfahren; nach dem geltenden Planrecht ist die Nutzung aus Sicht des Bezirksamts zulässig, dies ist dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung im Februar 2009 mitgeteilt worden. Der Bauprüfausschuss des Regionalausschusses Wandsbek-Kerngebiet wird vor Bescheidung mit dem Antrag befasst.

9. Trifft es zu, dass im Brauhausstieg (Wandsbek-Kern) ein Bordell, ein bordellähnlicher Betrieb beziehungsweise Modellwohnungen genehmigt wurden beziehungsweise nachträglich genehmigt und/oder erweitert werden sollen?

a) Wenn ja, welcher von wem gestellte Antrag wurde wann genehmigt?

b) Gab es dabei eine Befassung der Ausschüsse der Bezirksversammlung?

c) Wenn ja, wie gestaltete sich die Befassung?

Ein Nutzungsänderungsantrag für ein Grundstück im Brauhausstieg liegt vor und wurde dem Bauprüfausschuss des Regionalausschusses Wandsbek-Kern am 4. März 2009 zur Kenntnis gegeben. Es wurde eine Zimmervermietung beantragt. Der Antrag befindet sich noch in der Prüfung, die Nennung des Antragstellers erfolgt aus Gründen des Datenschutzes nicht.

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat am 12. Februar 2009 entschieden, dass die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Brauhausviertel zurzeit nicht erfolgen soll. Eine Ablehnung des Antrags aus Gründen des Planrechts kann daher aus Sicht des Bezirksamts nicht erfolgen.

d) Wenn nein, warum gab es keine Ausschussbefassung?

Entfällt.

10. Trifft es zu, dass im Albert-Schweitzer-Ring (Tonndorf) ein Bordell, ein bordellähnlicher Betrieb beziehungsweise Modellwohnungen genehmigt wurden beziehungsweise nachträglich genehmigt und/oder erweitert werden sollen?

a) Wenn ja, welcher von wem gestellte Antrag wurde wann genehmigt?

b) Gab es dabei eine Befassung der Ausschüsse der Bezirksversammlung?

c) Wenn ja, wie gestaltete sich die Befassung?

d) Wenn nein, warum gab es keine Ausschussbefassung?

Nein. Ein Antrag auf Nutzungsänderungsantrag ist am 6. März 2009 im Bezirksamt Wandsbek eingegangen. Der Albert-Schweitzer-Ring ist im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Ausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek werden mit dem Antrag befasst. Dabei wird die Frage erörtert werden, ob der Bebauungsplan geändert werden soll. Der Antrag wird auch im Bauprüfausschuss des Regionalausschusses Wandsbek-Kern behandelt werden. Das Vorhaben wurde dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung im Februar 2009 angekündigt.

11. Trifft es zu, dass in der Straße Nöpps (Marienthal) im ehemaligen Gebäude des Kindergartens Marienkäfer ein Bordell, ein bordellähnlicher Betrieb beziehungsweise eine Modellwohnung entstehen soll?

Dem zuständigen Bezirksamt ist dies nicht bekannt.

a) Wenn ja, welcher von wem gestellte Antrag wurde wann genehmigt?

b) Gab es dabei eine Befassung der Ausschüsse der Bezirksversammlung?

c) Wenn ja, wie gestaltete sich die Befassung?

d) Wenn nein, warum gab es keine Ausschussbefassung?

Entfällt.

12. Welche Möglichkeiten sehen der Senat und die Innen- beziehungsweise Stadtentwicklungsbehörde, die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben außerhalb der Vergnügungsviertel zu steuern, um einzelne Stadtteile nicht überproportional zu belasten? Gibt es dazu ein Handlungskonzept?

Wenn ja, wie sieht dieses Handlungskonzept aus?

Wenn nein, warum gibt es bislang kein Handlungskonzept?

13. Beabsichtigt der Senat ein Handlungskonzept zum Umgang mit Prostitution in Hamburg zu erarbeiten?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, welches sind die Gründe für den Verzicht auf die Erarbeitung eines Handlungskonzepts?

Der Runde Tisch „Sexuelle Dienstleistungen", der sich am 5. März 2009 konstituiert hat, hat die Aufgabe ein „kooperatives Konzept" zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes zu erarbeiten. Der dafür erforderliche Zeitraum steht noch nicht fest.

14. Welche generellen Vorgaben bestehen in Hamburg aktuell hinsichtlich des Umgangs mit illegalen Bordellen?

Keine.