Neubau einer Polizeischießanlage

Im Zuge des Konjunkturprogramms Drs. 19/2250 sind 10 Millionen Euro für den Neubau einer Polizeischießanlage vorgesehen. In der Beratung im Haushalts- und Wirtschaftsausschuss Ende Februar 2009 hieß es, die bisherigen Standorte am Wiesendamm und Bahrenfeld sollten am Braamkamp, am Alsterdorfer Gelände der Polizei, zusammengeführt werden. Offenbar ist der Standort in Bahrenfeld wegen der Planungen zum A 7-Deckel ohnehin aufzugeben.

Ich frage den Senat:

Der Neubau einer Polizeischießanlage ist als Ersatz für die Räumung der Polizeischießplätze in Hamburg Bahrenfeld und am Wiesendamm vorgesehen. Die Räumung des offenen Schießplatzes in Bahrenfeld ist im Rahmen der Stadtentwicklung und der Überdeckelung der A 7 beabsichtigt, um angrenzende Flächen für Mehrgeschosswohnungsbau zur Verfügung stellen zu können, der ansonsten dort nicht möglich wäre. Am Wiesendamm besteht eine geschlossene Schießanlage, die die Polizei von der Sprinkenhof AG angemietet hat. Der Mietvertrag läuft im Jahre 2014 aus, Verhandlungen über eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages sind vorgesehen.

Der Ersatzbau ist auf einem Grundstück der Hamburger Gesellschaft für Vermögensund Beteiligungsmanagement (HGV) am Braamkamp in Hamburg Alsterdorf in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landespolizeischule, der Hochschule der Polizei und dem Polizeipräsidium geplant. Hier sollen die Schießkapazitäten der beiden bestehenden Schießplätze gebündelt und auf den für ein modernes Schieß- und Einsatztraining erforderlichen neuesten Stand gebracht werden. Über das im Eigentum der HGV befindliche Grundstück hinaus ist dafür ein weiteres angrenzendes Flurstück erforderlich, dass sich zurzeit noch im allgemeinen Grundvermögen der Stadt befindet und von der HGV als künftige Eigentümerin der neuen Schießanlage noch erworben werden muss. Der Grundstückspreis steht noch nicht fest.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Aus welchen einzelnen Positionen setzen sich die Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro für den Neubau der Polizeischießanlage zusammen?

a) In welcher Höhe ist jeweils mit Ausgaben zu rechnen für den Bau des Gebäudes, für seine Ausstattung und für welche anderen Aufwendungen? Welche Kosten sind insbesondere für die technische Ausstattung vorgesehen?

Der Senat geht für den Bau einer Schießanlage am Braamkamp von Gesamtkosten (ohne Grunderwerb) von rund 22 Millionen Euro aus. Eine weitere Konkretisierung kann erst mit erfolgtem Planungsfortschritt vorgenommen werden.

b) Ist der in Aussicht genommene Standort am Braamkamp derzeit unbebaut und baureif? Welche Maßnahmen müssen gegebenenfalls getroffen werden, um das Areal mit der Schießanlage bebauen zu können, und mit welchen finanziellen Aufwendungen ist dafür zu rechnen?

Auf dem im Eigentum der HGV befindlichen Flurstück befindet sich ein von der Landespolizeischule zum Teil mit genutztes Hörsaalgebäude, das für den theoretischen Schieß- und Einsatztrainingsunterricht einbezogen werden soll. Im Übrigen sind Bodenuntersuchungen und Kampfmittelsondierungen notwendig. Die dafür anfallenden Kosten sind in der Kostenschätzung zu 1. und 1. a) enthalten.

c) Ist der in Aussicht genommene Standort am Braamkamp vollständig im Eigentum der Stadt?

Wenn nein, wie groß ist das zu erwerbende Areal und mit welchen Ausgaben ist für den Grundstückserwerb zu rechnen?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wann soll mit dem Bau begonnen werden, wann soll die Anlage fertiggestellt werden? Welche Schritte (Ausschreibungsbeginn und -ende, Baustart et cetera) sind für welche Zeitpunkte geplant?

Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Ausschreibung: Mitte Juni 2009 bis voraussichtlich Mitte September 2009.

Baubeginn vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung: Oktober 2009.

Fertigstellung: Ende 2010.

3. Mit welchen finanziellen Auswirkungen ist mittel- und langfristig zu rechnen?

a) Werden insbesondere die Unterhaltungskosten für die neue Schießanlage niedriger sein als für die beiden bisherigen Standorte? Welchen Unterschied macht das aus?

Die bisherigen und die künftigen Betriebskosten sind nicht miteinander vergleichbar, da es sich bei Bahrenfeld um einen offenen Schießstand handelt. Die neue Anlage ist insbesondere durch Kosten für Lüftung und Heizung geprägt. Nach derzeitigem Stand kann von folgenden voraussichtlichen Betriebskosten ausgegangen werden: Heizung, Lüftung, Wasser: rund 190.000 Euro pro anno Gebäudereinigungskosten: rund 100.000 Euro pro anno

b) Wird es durch den für die Polizei zentralen Standort in Alsterdorf Minderausgaben durch Synergieeffekte geben oder halten sich die Effekte im Ergebnis die Waage (zum Beispiel weil manche längere Wege in Kauf nehmen müssen)?

Der Neubau der Polizeischießanlage ermöglicht die Konzentration aller Einrichtungen der Polizei für Schieß- und Teile des Einsatztrainings sowie das Training mit Farbmarkierungsmunition an einem Standort. Von besonderem Vorteil sind die unmittelbare Nachbarschaft zu den übrigen Bildungseinrichtungen der Polizei, die eine Mitnutzung von vorhandenen Schulungsräumen für schießtheoretischen Unterricht ermöglicht, die Nähe zur bestehenden Waffenwerkstatt und dem Munitionslager sowie kurze Wegezeiten für rund 4.000 Polizeivollzugsbeamte, die an den Polizeiliegenschaften in Alsterdorf (Polizeipräsidium, Landesbereitschaftspolizei, Landespolizeischule und Hochschule der Polizei) tätig sind.

Die zuständige Behörde plant aus möglichen Synergien jedoch keinen Stellenabbau bei der Polizei zur Finanzierung der neuen Schießanlage.

4. Wie wird sich der Neubau von den bisherigen Anlagen unterscheiden?

Die gesamte Schießanlage wird vollkommen gekapselt errichtet. Sie ist zum Teil unterirdisch angelegt und soll neben neun Schießständen auch Werkstatt-, Lager- und Prüfräume, einen Atemschutzprüfraum, eine Halle für Einsatztraining und alle erforderlichen Betriebs- und Nebeneinrichtungen aufnehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. b).

a) Im Ausschuss hieß es von Senatsseite, die bisherige Situation mit Standorten in Bahrenfeld und am Wiesendamm sei „suboptimal".

Welche Defizite gibt es, die an dem neuen Standort überwunden werden sollen?

Die Anlagen in Bahrenfeld und am Wiesendamm sind ausschließlich für Schießübungen nutzbar und damit für eine zeitgemäße interdisziplinäre Aus- und Fortbildung konzeptionell überholt. Zudem kann in der neuen Anlage die Umsetzung sowohl sicherheitstechnischer als auch arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen optimiert werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

b) Wie groß sind die beiden bisherigen Anlagen am Wiesendamm und in Bahrenfeld? Wie groß soll die neue Anlage werden?

Die Anlage Wiesendamm verfügt über 1.770 m² Mietfläche. Die Mietfläche in Bahrenfeld beträgt 790 m² (Verwaltungsgebäude und Baracken) auf einem 36.237 m² großen Grundstück mit offenen Schießbahnen.

Die Nutzfläche der neuen Anlage wird voraussichtlich 7.100 m² betragen.

c) Wie viele Schießübungen finden bisher im Monatsdurchschnitt in der Anlage am Wiesendamm statt, wie viele in Bahrenfeld und wie viele sollen am Braamkamp durchgeführt werden?

Das derzeit von der Polizei Hamburg absolvierte Schießprogramm verteilt sich zu annähernd gleichen Teilen auf die bestehenden Anlagen im Wiesendamm und in Bahrenfeld. Die geplante Kapazität der Schießanlage Braamkamp bildet die bisherige Auslastung beider Schießstände ohne Mehrbedarf ab. Ein Monatsdurchschnitt ist nicht zu errechnen, da durch das spezielle Fortbildungsangebot und unterschiedliche Einstellungszahlen Schwankungen in der Anzahl der Schießübungen entstehen.

d) Wird es quantitative oder qualitative Änderungen bei den Schießtrainings geben? Welche?

Die Anlage soll der Polizei eine qualitative Optimierung der Schießaus- und -fortbildung ermöglichen. Der Prozess der Neugestaltung ist noch nicht abgeschlossen und ist auch abhängig von den endgültigen Ergebnissen der Bauplanung.

5. Was wird mit den bisherigen Standorten am Wiesendamm und am Braamkamp geschehen? Gehören sie der Stadt, sollen sie veräußert werden oder gibt es andere Pläne für die Nutzung der Gebäude beziehungsweise Areale?

Das Objekt Wiesendamm gehört der Sprinkenhof AG, die Anlage in Bahrenfeld befindet sich im Eigentum der Stadt. Beide Standorte sollen aufgegeben werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.