Erhalt der Heinrich-Wolgast-Schule

Aufgrund geringer Anmeldezahlen beabsichtigt die Schulbehörde, zum neuen Schuljahr keine fünften und siebten Klassen mehr an der Heinrich-Wolgast-Schule einzurichten.

Im Rahmen der Vorbereitung der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 1999/2000 werden ­ wie jedes Jahr ­ die Schulkonferenzen derjenigen Schulen, für die sich aufgrund der Anmeldezahlen vom Februar schulorganisatorische Änderungen im Sinne des § 54 Nummer 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ergeben können, zu den entsprechenden Erwägungen der zuständigen Behörde gehört.

Gehört werden außerdem die örtlich zuständigen Kreiselternräte gemäß § 75 Absatz 4 Nummer 1 HmbSG sowie die Kammern.

Eine entsprechende Anhörung zur Frage der auf das kommende Schuljahr begrenzten Nichteinrichtung von fünften und siebten Klassen wurde in Bezug auf die Heinrich-Wolgast-Schule eingeleitet, weil die entsprechenden Anmeldezahlen dieser Schule erheblich unter den für die Bildung von Klassen erforderlichen Zahlen zurückgeblieben sind und Stützungszuweisungen aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre nur schwer realisiert werden können. Eine Entscheidung wird erst nach Auswertung aller im Anhörverfahren vorgebrachten Gesichtspunkte und Argumente von der Deputation der zuständigen Behörde am 2. Juni 1999 getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie haben sich die Anmeldezahlen für die ersten, fünften und siebten Klassen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Die tatsächlichen Schülerzahlen der Klassenstufe 1 zum jeweiligen Schuljahresbeginn seit 1989 ergeben sich aus der Anlage 1.

Die gewünschten Angaben für die Klassenstufe 5 der Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

Im Unterschied zum Übergang in die Klassenstufe 5 können Schülerinnen und Schüler für den Besuch der Klassenstufe 7 einer Haupt- und Realschule nicht an einer Anmeldeschule angemeldet werden. Die jeweils im Frühjahr durchgeführte Erhebung der voraussichtlichen Übergänge auf die Hauptschule und auf die Realschule gibt daher lediglich an, wie viele Schülerinnen und Schüler aus der Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule der Heinrich-Wolgast-Schule in die Klassenstufe 7 der Hauptschule und der Realschule voraussichtlich übergehen werden. Diese Daten für die Heinrich-Wolgast-Schule sind ebenfalls in der Anlage 2 zusammengestellt. Für die Jahre 1989 und 1990 liegen keine Daten vor, weil in den entsprechenden Klassenstufen der Beobachtungsstufe an der Heinrich-Wolgast-Schule keine Klassen geführt wurden.

2. Wie hoch ist der Ausländeranteil in den einzelnen Klassen?

Vgl. Anlage 3 für die einzelnen Jahrgangsstufen nach dem Stand der Herbsterhebung 1998. Für die einzelnen Klassen werden entsprechende Daten nicht erhoben.

3. Unterbreitet die Schule außerhalb des Schulunterrichts ein Angebot für Jugendliche im Stadtteil? Wenn ja:

a) Um welche Angebote handelt es sich?

b) Wie viele Jugendliche und Erwachsene nutzen diese Angebote?

Die Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern wöchentlich an drei Nachmittagen jeweils eineinhalbstündige Neigungskurse an: „Mädchengruppe" Klassen 5 bis 8 12 Teilnehmerinnen „Kanufahren auf der Alster" Klassen 8 bis 10 12 Teilnehmende „Zirkusprojekt" Klassen 5/6 14 Teilnehmende.

4. Wie beurteilt der Senat die Funktion der Schule als Stadtteilschule?

Die Heinrich-Wolgast-Schule ist ­ zusammen mit dem Lohmühlen-Gymnasium, dem Gymnasium Klosterschule, der Norderschule (Grundschule) und der katholischen Schule St.Marien (Grund-, Haupt- und Realschule) ­ Bestandteil der Infrastruktur des Stadtteils. Über ihre Funktion als Stadtteilschule entscheiden die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eltern durch ihr Anmeldeverhalten.

5. Welche Auswirkungen hätte die Nichteinrichtung von fünften und siebten Klassen auf den künftigen Schulweg der Schülerinnen und Schüler?

Die nächstgelegenen Haupt- und Realschulen ­ die Schulen Hasselbrook, Osterbrook und Griesstraße

­ sind gut erreichbar und auch aufnahmefähig.

6. Welche Auswirkungen hätte eine mittelfristige Schließung der gesamten Schule auf den Stadtteil?

Eine Schließung der Schule wird nicht erwogen. Die Grundschule verfügt über ausreichende Schülerzahlen. Ein Auslaufen der Haupt- und Realschule stünde erst bei einer wiederholten Unterschreitung der Organisationsfrequenzen im folgenden Schuljahr an.

7. In welcher Höhe sind in den vergangenen fünf Jahren Mittel für Sanierungsmaßnahmen für die Schule bereitgestellt worden?

Die Schule wurde weder mit Mitteln der Städtebauförderung (kein Sanierungsgebiet) noch mit Mitteln des ehemaligen Revitalisierungsprogramms gefördert.

Die Gebäude werden derzeit im Rahmen einer Grunderneuerung saniert. Die Baumaßnahme läuft seit November 1994 und wird voraussichtlich Ende Juni 1999 abgeschlossen sein. Die Kosten gemäß DIN 276 betragen 7,538 Millionen DM.

8. In welcher Weise ist die Schule eingebunden in das

a) Programm zur sozialen Stadtteilentwicklung?

Die Stadtentwicklungsbehörde plant für das Jahr 2000, die Schulhofumgestaltung im Rahmen des Programms der Sozialen Stadtteilentwicklung mit 150 TDM (50 Prozent der Gesamtkosten) zu fördern.

8. b) Handlungskonzept St.Georg?

Im Rahmen des Handlungskonzepts St.Georg (vgl. Drucksachen 14/2852 und 15/3622) sind der Jugendbeauftragte der Polizei und der Beauftragte für Drogen- und Suchtprävention der Polizeidirektion Mitte an der Schule beratend und unterstützend präsent. Unter der Moderation des Bürgervereins St.Georg besteht ein Gesprächskreis „Jugendarbeit St.Georg", in den auch Vertreterinnen und Vertreter der Schule einbezogen sind.Eine zusätzliche Hausmeisterstelle wurde für die Zeit von 14 bis 22 Uhr geschaffen. Unabhängig vom Handlungskonzept St.Georg sind der Schule für deren Büro insbesondere wegen der Lage der Schule fünfeinhalb Wochenstunden über das Bemessungssystem hinaus zugewiesen.

9. Wird der Senat die Beobachtungsstufe und die Haupt- und Realschule auch einzügig weiterführen? Wenn nein: Warum nicht?

DieVorgaben für die Organisation der Haupt- und Realschule sowie für die Zügigkeit der Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule finden sich in §16 Absatz 1 und in § 87 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6.