MEHL VON MAIS FETTGEHALT 15 % KG KG aus europäischen Ländern 2560 aus europäischen Ländern

Einfuhr des Landes Hamburg 2006/2007 nach ausgewählten Waren Mengen in KG Jahr 2006 Jahr 2007

MEHL VON MAIS FETTGEHALT Insgesamt 5.799 Insgesamt 102.

MEHL VON MAIS FETTGEHALT > 1,5 % KG KG aus europäischen Ländern 2.560 aus europäischen Ländern 1.

Insgesamt 19.840 Insgesamt 17.

MAISKÖRNER NUR GESCHROTET KG KG aus europäischen Ländern - aus europäischen Ländern Insgesamt - Insgesamt 2.

2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) an den Einfuhren unter 1.?

Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

3. Welche Maßnahmen sind in Hamburg initiiert worden, um GentechVerunreinigungen durch im Hafen verschüttete Rapssamen abzuwenden?

4. Sind Monitoringpläne im Zusammenhang mit gv-Raps und nahe verwandten Arten in der Umgebung der Ölmühle Hamburg und anderen Orten in Hamburg, an denen möglicherweise keimfähige gentechnisch veränderte Rapssamen angelandet werden, vorhanden?

a) Wenn ja, welche Methodenstandards werden zugrunde gelegt?

b) Wenn nein ­ wie wird sichergestellt, dass sich nicht gentechnisch veränderte Rapspopulationen im Hamburger Hafen und Umgebung ansiedeln, so wie es beispielsweise in Japan bereits geschehen ist?

Im Hamburger Hafen wurden in den Jahren 2006 und 2008 gemäß der „Empfehlung der EU-Kommission vom 16. August 2005 bezüglich der Maßnahmen, die der Inhaber einer Zustimmung ergreifen muss, um etwaige Schäden für Gesundheit und Umwelt bei einer unbeabsichtigten Freisetzung eines genetisch veränderten, gegenüber Glyphosat-Herbiziden toleranten Ölrapses (Brassica napus L., Linie GT73 ­ MON-00073 7) zu vermeiden", Proben genommen.

Die Probenahmen fanden in unmittelbarer Nachbarschaft der Ölmühle Hamburg (jetzt Silo Rothensee GmbH) statt. Verschüttete Rapssamen sowie aufgewachsene Rapsund Senfpflanzen wurden mit Hilfe der Methode der PCR (Polymerase Chain Reaction) im Untersuchungslabor der Hamburger Behörden auf gentechnische Veränderungen hin untersucht. Die Ergebnisse waren in allen Fällen negativ, gentechnische Veränderungen konnten nicht nachgewiesen werden.

5. Wie viele Beprobungen zwecks GVO-Analyse sind bei der Einfuhr im Hamburger Hafen von

a) Lebensmittel,

b) Mais, Ölsaaten und daraus gewonnen Erzeugnissen,

c) Futtermitteln,

d) Saatgut in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgt und wie hoch war die Anzahl der positiven Proben?

2 Beprobung erfolgt nach zollrechtlicher Abfertigung bei der Entladung von Schiffen. Siehe Antwort zu 6. bis 6. d).

6. Wie viele Beprobungen zwecks GVO-Analyse sind bei Importeuren (nach Zollabfertigung) und Herstellern von

a) Lebensmitteln,

b) Mais, Ölsaaten und daraus gewonnen Erzeugnissen,

c) Futtermitteln,

d) Saatgut in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgt und wie hoch war die Anzahl der positiven Proben?

Proben nach Zollabfertigung werden gezogen nach Lebens- und Futtermittelrecht oder nach Gentechnikrecht.

7. Welche Kontrollmechanismen zur Vermeidung der Einfuhr von ungenehmigten GVOs gibt es bereits in Hamburg, welche müssten zusätzlich geschaffen werden?

GVO-Untersuchungen werden vorrangig bei Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs durchgeführt, die im Gegensatz zu Erzeugnissen tierischen Ursprungs keiner systematischen Einfuhrkontrolle unterliegen. Eine Anmeldepflicht bei der Ein5 fuhr besteht lediglich dann, wenn seitens der Europäischen Kommission oder des Bundes eine Anmeldepflicht angeordnet wird. Bei bestehender Anmeldepflicht werden sämtliche Sendungen kontrolliert. Eine Beprobung erfolgt bei unvollständiger Dokumentation sowie stichprobenartig.

In Bezug auf Lebensmittel liegen derzeit wegen des Verdachts auf GVO-Verunreinigungen folgende Entscheidungen zur Anmeldepflicht vor:

· Reiserzeugnisse aus den USA (Entscheidung der Kommission Nummer 2006/6001/EG)

· Reiserzeugnisse aus der VR China (Entscheidung der Kommission Nummer 2008/289/EG)

· Papayas aus den USA (Vorführ- und Untersuchungspflicht gemäß § 55 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch)

In Bezug auf Futtermittel erfolgen stich- und anlassbezogene Kontrollen gemäß der EU-Richtlinie 2001/18/EG.

Auf der Grundlage des Gentechnikgesetzes werden pro Jahr mehrmals bei Betrieben im Hamburger Hafen Mais-, Raps- und Sojaimporte auf das Vorhandensein von in der EU nicht zugelassenen gentechnischen Veränderungen hin untersucht.

In Bezug auf Saatgut erfolgt die Saatgutverkehrskontrolle.

8. Wie funktioniert die Kommunikation und Koordination zu Frage 6 zwischen Hamburg und der EU, sowie zwischen Hamburg und dem Bund beziehungsweise wie kann die Kommunikation und Koordination gegebenenfalls verbessert werden?

9. Wie funktioniert die Kommunikation und Koordination zu Frage 6 mit den norddeutschen Küstenländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und innerhalb Hamburgs beziehungsweise wie kann die Kommunikation und Koordination gegebenenfalls verbessert werden?

Neben regelmäßigen Bund-Länderbesprechungen erfolgt die Kommunikation bei Regelverstößen bei Lebens- und Futtermitteln über das Europäische Schnellwarnsystem, an dem alle EU-Länder teilnehmen und auch die Verbraucherschutzbehörden der Länder angeschlossen sind.

Bei positiven Funden im Saatgut werden die Länder und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert.

Innerhalb Hamburgs findet in der Regel jährlich eine gemeinsame Sitzung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur Koordination der Probenahmen statt.

10. Wie viele Regelverstöße bezüglich nicht eingehaltenen Kennzeichungsvorschriften und wegen Vorhandensein nicht zugelassener GVO wurden in den Jahren 2006 bis 2008 im Hamburger Hafen festgestellt?

Mit einer positiven Probe (siehe Antworten zu 5. bis 5. d) und 6. bis 6. d)) werden gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen. Ein Regelverstoß liegt nur dann vor, wenn die Kennzeichnungspflicht verletzt oder ein nicht zugelassener GVO verwendet wurde.

Die nach Lebens- und Futtermittelrecht gezogenen und analysierten Proben wiesen hinsichtlich Kennzeichnung keine und hinsichtlich nicht zugelassener GVO drei Regelverstöße auf.

Die nach Gentechnikrecht gezogenen und analysierten Proben wiesen keine Regelverstöße auf.

11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn bei der Einfuhr im Hamburger Hafen eine Verunreinigung mit nicht zugelassenen GVO festgestellt wurde?

Die beanstandeten Reislieferungen aus den USA wurden bei der Einfuhr zurückgewiesen beziehungsweise an den Produzenten zurückgesandt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 12.

12. Anfang 2004 wurden in Deutschland erstmals transgene Papayas auf dem europäischen Markt nachgewiesen. Welche Einfuhrkontrollverfahren erfolgen bei der Einfuhr im Hamburger Hafen von Papayas aus den USA beziehungsweise aus Hawaii?

Siehe Antwort zu 7.