Rechtsstreit um Wandsbeker Bordell: Können politische Beschlüsse für Bezirksabgeordnete eine persönliche Haftung auslösen?
Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren Bordell Angerburger Straße 20 wird über die juristische Frage debattiert, ob Bordelle als „Vergnügungstätten" oder „Gewerbebetriebe" nach der Baunutzungsverordnung einzuordnen sind. Diese Diskussion basiert auf einem Rechtsstreit in der juristischen Literatur, der bislang höchstrichterlich nicht abschließend geklärt ist.
Ein Beitrag zur Rechtssicherheit hätte durch den Senat geleistet werden können, der nach den §§ 22 und 23 Bezirksverwaltungsgesetz bei beanstandeten Beschlüssen der Bezirksversammlung durch die Verwaltung beziehungsweise bei Einsprüchen der Bezirksversammlung gegen Entscheidungen der Verwaltung abschließende Entscheidungskompetenz hat. Die Bezirksversammlung hat sich mehrheitlich gegen die Einleitung einer Senatsbefassung entschieden.
Im Vorfeld zur Abstimmung hat der Rechtsbeistand des Bauantragstellers des BordeIls sowie die Wandsbeker Bezirksamtleitung die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass falls sie, bezugnehmend auf die juristisch ungeklärte Rechtssituation, gegen die Genehmigung des Bordells stimmten, eine „Verzögerung des Verfahrens" herbeigeführt werden würde, welches einen „Amtshaftungsanspruch" auslösen könne und somit die Abgeordneten der Bezirksversammlung „wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (...) gesamtschuldnerisch haften" müssten. Darüber hinaus soll die Bezirksamtsleitung angeführt haben, dass es bereits Rechtssprechungen gebe, wonach Abgeordnete entsprechend haftbar gemacht worden seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Gemäß § 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) werden bei den Bezirksämtern Bezirksversammlungen gebildet. Die Bezirksversammlungen sind damit Teil der Verwaltung und haben die Stellung von Verwaltungsausschüssen; sie sind keine Parlamente.
Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Sind dem Senat Urteile deutscher Gerichte bekannt, in denen Parlamentarier für ihr Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf strittige Rechtsfragen wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gesamtschuldnerisch haften" mussten?
Wenn ja, um welche Urteile handelt es sich hierbei, wie begründete sich die gesamtschuldnerische Haftung m Einzelfall und sind diese Fälle mit dem im Vortext angeführten Sachverhalt vergleichbar?
2. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass bei Entscheidungen, die zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt rechtlich strittig sind und aufgrund von Einsprüchen beziehungsweise Beanstandungen einer abschließenden Senatsbefassung bedürfen, die Abgeordneten für „Verfahrens-Verzögerungen" belangt beziehungsweise wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung" haftbar gemacht werden können? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Abgeordneten in derartigen Rechtsstreitigkeiten keine abschließende Entscheidungskompetenz haben und erforderliche Senatsbefassungen zwangsläufig zeitintensiv sind.
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.
3. Gab es seit 2004 Beschlüsse in den sieben Hamburger Bezirksversammlungen, die von den jeweiligen Bezirksamtsleitungen beanstandet wurden?
a) Wenn ja, welche? (Bitte auflisten nach Datum und Bezirk.)
b) Welche davon führten schließlich zu einer Senatsbefassung?
c) Gab es im Zuge dieser beanstandeten Beschlüsse Klagen Dritter?
Und wenn ja, gegen wen mit welcher Begründung und welchem Erfolg?09.2004 (Drs. Nr. 18/117/04) - „Personelles Ausbluten des Bezirkes in Spitzenpositionen verhindern" nein nein Beschlüsse vom 19.10.2004 (Drs. Nr. 18/143/04) - „Sozialabteilungen in den Ortsämtern Veddel/Rothenburgsort und Finkenwerder erhalten" nein nein Beschluss vom 15.11.2005 (Drs. Nr. 18/211/05) - „11.2006 - Vorbescheidsantrag Große Elbstraße 277/279 nein nein Beschluss vom 27.03.2008 - Werbeveranstaltungen auf der Bahrenfelder Trabrennbahn nein nein Beschluss vom 14.04.2008 - Stellplätze für den Neubau der Schule Chemnitzstraße nein nein Beschluss vom 12.02.2009 Grundinstandsetzung Zeißstraße nein nein Eimsbüttel Keine entfällt entfällt HamburgNord Beschluss des Hauptausschusses vom 07.11.2006 - Rahmenzuweisungen bei den Titeln 1550.546. und 1550.546. nein nein Beschlüsse vom 16.11.2006 Bademöglichkeit für Hunde an der Alsterdorfer Kehre und am Osterbekkanal nein nein Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2007 - Bewilligung von Mitteln für den Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. und das Mütterzentrum Hohenfelde e.V. nein nein Beschluss des Hauptausschusses vom 30.09.2008 - Einrichtung eines Fachausschusses für Bauangelegenheiten nein nein Wandsbek Beschlüsse der Bezirksversammlung vom 05.01.2009 (18/1277) Verhinderung eines Bordells in der Angerburger Straße nein nein Bergedorf Beschluss des Ortsausschusses vom 31.03.2006 (Drs. XVII/438) Bauvorhaben Neuengammer Hinterdeich 401 nein nein Beschluss vom 27.10.2005 (Drs. 17/318) - Schaffung eines Gewerbebetriebes östlich Mittlerer Landweg nein nein Beschluss vom 14.12.2004 (Drs.