Erweiterung der sozialtherapeutischen Abteilung im Jugendstrafvollzug

Aufgrund der erheblichen Bedeutung für die straffälligen Jugendlichen hat der Senat bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Ausbau der sozialtherapeutischen Abteilung auf insgesamt 18 Plätze veranlasst. Diese Abteilung ist insbesondere für die Behandlung von Sexualstraftätern und anderen schweren Gewalttätern vorgesehen.

Die Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug in Hamburg ist somit gegenwärtig bereits sehr gut aufgestellt. Die vorhandenen Plätze sind ausreichend, aber mit diesen Tätern auch ausgelastet.

Der eingeschlagene Weg der Erweiterung der Sozialtherapie ist weiter zu beschreiten.

Gerade im Jugendstrafvollzug ist es wichtig, mit den straffällig gewordenen Tätern zu arbeiten, da die Strukturen oftmals noch nicht verfestigt sind. Ein sozialtherapeutisches Angebot bietet eine reelle Chance, einen Rückfall nach der Haft zu verhindern.

Der Jugendstrafvollzug verfügt derzeit über 107 Haftplätze. Würden hiervon nicht nur die jetzt vorhandenen 18 Plätze für die Sozialtherapie verwendet, sondern weitere 20

Plätze in sozialtherapeutisch betreute Plätze umgewidmet, könnte Hamburg in der Sozialtherapie für jugendliche Straftäter bundesweit eine Spitzenposition einnehmen.

Einen Bedarf an zusätzlichen Behandlungsangeboten und sozialtherapeutischen Konzepten gäbe es bei den suchtgefährdeten Insassen und den sogenannten durchsetzungsschwachen Gefangenen. Diese könnten in einem entsprechenden Sozialtherapieangebot eine wichtige Unterstützung und Hilfe finden. Aufgrund der Auslastung der vorhandenen Sozialtherapieplätze mit schweren Gewalttätern und Sexualstraftätern ist ein solches Angebot im Moment in Hamburg nicht möglich.

Nahezu alle Insassen des Jugendstrafvollzuges verfügen über Erfahrungen mit illegalen Betäubungsmitteln. Die Suchtstrukturen sind allerdings bei ihnen in der Regel noch nicht verfestigt. In einigen Jugendanstalten (Crailsheim (Baden-Württemberg), Hameln (Niedersachsen)) gibt es daher spezielle sozialtherapeutische Angebote für drogengefährdete Jugendliche. Auch in Hamburg könnte in Zusammenarbeit mit dem Sucht- und Jugendhilfesystem außerhalb des Vollzuges ein Konzept für den Vollzug entwickelt werden, mit dem Ziel, einer Verfestigung der Sucht entgegenzuwirken und in Anschlussmaßnahmen überzuleiten.

In einer Wohngruppe des Hauses IV in der JVA Hahnöfersand werden derzeit Gefangene untergebracht, bei denen zu befürchten ist, dass sie von Mitgefangenen unterdrückt werden und in eine „Opferrolle" geraten. Aktuell befinden sich dort 15 sogenannte durchsetzungsschwache Gefangene. Auch für diese Gruppe gibt es einen Bedarf für eine ressourcenorientierte, stützende Sozialtherapie.

Festzustellen ist somit, dass es einen Bedarf für weitergehende sozialtherapeutische Angebote im Jugendvollzug gibt. Der offene Vollzug, drogengefährdete und durchset zungsschwache Gefangene benötigen einen Ort, an dem in geeignetem Maße mit ihnen gearbeitet werden kann. Hierfür bedarf es einer Erweiterung der Sozialtherapie.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine Erweiterung der Sozialtherapeutischen Anstalt im Jugendvollzug um 20 Plätze zu prüfen und dabei ein Konzept für die Sozialtherapie im offenen Vollzug zu entwickeln. Dabei ist insbesondere zu prüfen,

- ob und inwieweit es einen belastbaren Bedarf in einer sozialtherapeutischen Abteilung im offenen Vollzug für Insassen gibt, denen die Eignung für den offenen Vollzug in seiner jetzigen Form nicht zuerkannt werden kann, die aber bei entsprechenden Angeboten dafür in Frage kämen,

- ob und inwieweit ein Konzept für drogengefährdete Insassen entwickelt werden kann, mit dem Ziel einer Verfestigung der Sucht entgegenzuwirken und in Anschlussmaßnahmen überzuleiten,

- ob das frei stehende Haus I als sozialtherapeutische Abteilung genutzt werden kann, da eine räumliche Trennung vom übrigen Vollzug insbesondere bei den drogengefährdeten Insassen grundsätzlich geboten ist,

- ob Umbauten zur Einrichtung zusätzlicher Funktions- und Diensträume erforderlich sind und wenn ja, welche,

- ob ein erhöhter Personalbedarf besteht oder ob die Sozialtherapie in vorhandene Strukturen eingebunden werden kann. Im Einzelnen ist der Einsatz des Allgemeinen Vollzugsdienstes, der Vollzugsabteilungsleitung und des Psychologischen Dienstes zu prüfen.

2. der Bürgerschaft zu berichten.