Notwendigkeit der Zuwendung Für die Realisierung des ETicketing in der Startregion ist erheblicher finanzieller Aufwand notwendig

Bei erfolgreichem Verlauf des Pilotverfahrens ist anschließend die Ausdehnung auf den Gesamtverbund geplant, bei der schrittweise auch sämtliche Stammkunden aus den Bereichen Abonnement, Großkundenabonnement und Semesterticket sowie die übrigen Gelegenheitsnutzer einbezogen werden sollen.

5. Notwendigkeit der Zuwendung

Für die Realisierung des E-Ticketing in der Startregion ist erheblicher finanzieller Aufwand notwendig. Das Pilotverfahren wird dabei voraussichtlich zu keinem nennenswerten Rückfluss für die beteiligten Verkehrsunternehmen führen. Zur Abfederung dieses Risikos ist somit eine Unterstützung durch Fördermittel unerlässlich.

Der HVV hat daher eine Förderung des Pilotverfahrens durch den Bund für Komponenten mit hohem Forschungs- und Entwicklungsanteil und durch die Metropolregion Hamburg für Marketingaufwand beantragt. Von Seiten des Bundes liegt bereits eine Finanzierungszusage in Form eines Zuwendungsbescheides in Höhe von 0,4 Mio. Euro vor; weitere 0,13 Mio. Euro hat der Bund für eine Anschlussförderung im Jahr 2010 in Aussicht gestellt. Auch von den Förderfonds der Metropolregion wird das Projekt befürwortet. Wesentliche Argumente für den Bund waren dabei die Berücksichtigung des einheitlichen VDV-Standards sowie die innovativen Elemente, die wertvollen Input auch für andere Projekte im Rahmen der bundesweiten Initiative zum „E-Ticket Deutschland" liefern werden. Von der Metropolregion wird das Konzept als wertvoller Beitrag zur besseren Vernetzung dieses Raumes angesehen.

Die Vertreter der zuständigen Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben angekündigt, den zuständigen Gremien in den jeweiligen Ländern eine Förderung mit insgesamt 75 % der förderfähigen Kosten des Pilotverfahrens vorzuschlagen (dies würde einer Förderquote in Anlehnung an das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden ­ GVFG entsprechen). 1,351 Mio. Euro (75 % von 1,8 Mio. Euro).

Dabei soll die Aufteilung der Fördermittel auf die Länder untereinander entsprechend dem Einnahmenaufteilungsverfahren im HVV und dem Territorialprinzip erfolgen, so dass von der Fördersumme der Länder

­ rund 1,113 Mio. Euro auf Hamburg,

­ rund 0,129 Mio. Euro auf Schleswig-Holstein und

­ rund 0,109 Mio. Euro auf Niedersachsen entfallen.

Von den Verkehrsunternehmen werden 1,049 Mio. Euro gemäß dem von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen abgestimmten Finanzierungskonzept getragen.

Entsprechend den jeweiligen Fördermöglichkeiten und -richtlinien ergibt sich danach insgesamt folgende Verteilung der Kosten des Pilotverfahrens:

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Zur Abdeckung der Hamburg zugeordneten Einmalkosten des Pilotprojektes beabsichtigt die Stadt, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV GmbH) im Rahmen der Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von rund 1,113 Mio. Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu gewähren.

Die HVV GmbH soll dabei als Treuhänderin für die Verkehrsunternehmen handeln, die an dem Pilotprojekt teilnehmen. Die HVV GmbH ist berechtigt und verpflichtet, die Zuwendungen an die Unternehmen weiterzuleiten.

Zuwendungsempfänger ist das jeweilige Verkehrsunternehmen. Es wird dabei Eigentümer der geförderten Systeme.

Die Zuwendung soll als Anteilsfinanzierung zur Abdeckung der nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme bewilligt werden.

Die Förderung soll in 2009/2010 aus dem Titel 6300.891. „Zuweisungen des Bundes gemäß § 8 Regionalisierungsgesetz für Investitionen" geleistet werden. Der Bedarf kann im Rahmen des vorhandenen Ansatzes gedeckt werden.

Mit den im Pilotverfahren getätigten Investitionen von rund 3,230 Mio. Euro wäre damit bereits ein Teil der Investitionen von rund 19,8 Mio. Euro (vgl. unter 3., Seite 4) vorweggenommen, die bei einer verbundweiten Einführung des E-Ticketing-Verfahrens getätigt werden müssten. Nach dem Pilotversuch soll entschieden werden, wie die weitere Finanzierung erfolgen soll. Hier wird wichtig sein, wie sich die wirtschaftliche Situation der einzelnen Verkehrsunternehmen durch das E-Ticketing-Verfahren darstellt und wie der Bund, als ein wesentlicher Förderer des Pilotvorhabens, seine Förderpolitik ausrichtet.

Die Förderung des Pilotprojekts beinhaltet jedoch naturgemäß auch das Risiko, dass das Verfahren aus technischen oder Akzeptanz-Gründen nicht fortgesetzt wird und die Zuwendung ­ ohne Möglichkeit der Rückforderung aus diesen Gründen ­ verloren ist.

Das weitere Verfahren soll nach Ablauf des Pilotverfahrens durch Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen beschlossen werden.

7. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, der versuchsweisen Einführung des E-Ticketing-Verfahrens im HVV und den daraus resultierenden Haushaltsauswirkungen zuzustimmen.