Förderung

Degussa Texturant Systems Deutschland GmbH & Co. KG einfließen?

Die notwendigen Anpassungen der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnisse sollen bis Ende 2012 durchgeführt werden. Art und Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen sowie Umsetzungszeitpunkt werden betriebsspezifisch berücksichtigt und im Rahmen einer nachträglichen Anordnung oder einer Umstellung der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt.

6. Wie wurden die kumulativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben Elbvertiefung und das Vorhaben Kohlekraftwerk Moorburg, sowie der geplante Bau von zwei weiteren Kohlekraftwerken in Brunsbüttel beim Wärmelastplan berücksichtigt?

Die Anforderungen des Wärmelastplans werden im Rahmen aller Verfahren an der Tideelbe in den Zulassungsentscheidungen Berücksichtigung finden.

7. Inwieweit sind die Grenzwerte der EG-Süßwasserschutzrichtlinie im Wärmelastplan eingeflossen und welche verpflichtenden Werte sind für

a) Salmonidengewässer und

b) Cyprinidengewässer festgeschrieben?

Die diesbezüglichen Grenzwerte sowohl für Salmoniden- als auch für Cyprinidengewässer der EG-Süßwasserschutzrichtlinie bilden eine Bewertungsgrundlage für die im Wärmelastplan enthaltenen temperaturbezogenen Orientierungswerte.

8. Durch die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist eine Verbesserung des Zustandes der Gewässer bis 2015 vorgeschrieben.

Inwieweit ist die wasserrechtliche Erlaubnis für das in Bau befindliche Kohlekraftwerk in Moorburg mit der Erreichung der Ziele nach der EUWasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vereinbar?

Der beantragte Umfang der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde von der Zulassungsbehörde als nicht gewässerverträglich und damit als nicht vereinbar mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) angesehen. Gegenüber der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis sind deshalb Inhalts- und Nebenbestimmungen bezüglich der maximalen Einleittemperatur, der maximalen Aufwärmspanne, der maximalen Kühlwasserentnahmemenge, der Mindestsauerstoffkonzentration im Gewässer, der Fischschonung, des Ausgleiches des Funktionsverlustes des Restarmes der Alten Süderelbe, der Entnahme der schadstoffbelasteten Gewässersedimente im Restarm der Alten Süderelbe sowie des Risikomanagements (Fischmonitoring) aufgenommen worden, um die Zielerreichung nach der WRRL sicherzustellen. Im Übrigen siehe Drs. 19/862.

9. Welche Folgen wird das Kohlekraftwerk Moorburg auf die Flora und Fauna im Gewässer in unmittelbarer Nähe des Einleitungsbauwerks, insbesondere auf die Wanderwege und das Aufwuchs- und Nahrungshabitat der Fische haben?

Das im Kühlwasser enthaltene Phytoplankton, Zooplankton sowie die Fischlarven und Fischeier werden aufgrund der Temperatur- und Druckschwankungen im Kühlsystem zum Teil abgetötet. Im Nahbereich um die Einleitstelle wird sich das Gewässer auf einer Strecke von circa 1.700 m stromab sowie circa 1.100 m stromauf um circa 2 K erwärmen. Dies führt zu einer erhöhten mikrobiologischen Umsatzrate. Wanderfische können aufgrund der Temperaturänderungen in ihrem Wanderverhalten beeinträchtigt werden.

Mögliche kraftwerksbedingte Schädigungen der nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie relevanten Fischarten (Lachs, Meerneunauge, Flussneunauge) sollen über eine verbesserte Passierbarkeit am Elbewehr Geesthacht auf ein unerhebliches Maß begrenzt werden.

10. Welche Auswirkungen wird die Kühlwassernutzung des jetzt im Bau befindlichen Kohlekraftwerks in Moorburg auf den Bestand des Europäischen Aals in der Elbe haben und inwieweit ist der Bau von mehreren Kohlekraftwerken an der Tideelbe mit den Zielen der EU-Aalverordnung (Verordnung EG Nummer 1100/2007 ­ Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals) vereinbar?

Durch die Kühlwassernutzung kann es auch zu einer Schädigung des Europäischen Aals kommen. In der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde daher festgeschrieben, dass die tatsächlichen kraftwerksbedingten Schädigungen des Europäischen Aals festzustellen und durch den Kraftwerksbetreiber über Beteiligungen an Besatzmaßnahmen auszugleichen sind.

11. Eine ganze Reihe von „störungsempfindlichen Fischarten" im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie sind in nennenswerten Größenordnungen in der Hamburger Süderelbe zu finden.

Welche Erkenntnisse liegen vor, dass an der Stelle und in der Nähe der geplanten Kühlwasserentnahme und Abwärme-Einleitung für das Kohlekraftwerk Moorburg keine Wanderstrecke und kein Aufwuchs- und Nahrungshabitat der FFH-Arten Flussneunauge, Finte, Lachs, Rapfen, Meerneunauge, Nordseeschnäpel vorliegen und gegebenenfalls beeinträchtigt werden und welche Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls geplant?

Der Status des Nordseeschnäpels in der Süderelbe ist derzeit unklar. Alle weiteren oben aufgeführten FFH-Arten sind in der Süderelbe in unterschiedlich großen Beständen und zu unterschiedlichen Zeiten anzutreffen. Zur Minimierung der Fischschädigung sind vom Antragsteller am Entnahmebauwerk Fischscheuchanlagen zu errichten und dauerhaft zu betreiben. Außerdem werden Fische, die zu klein für eine effektive Scheuchung (Exemplare Durch die vom Antragsteller am Wehr Geesthacht zu errichtende und dauerhaft zu betreibende Fischwechselanlage wird die Aufstiegssituation und damit die Reproduktionsmöglichkeit der Langdistanz-FFH-Arten in der Elbe deutlich verbessert, sodass insgesamt die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten Fischverluste unterhalb der Erheblichkeitsschwelle verbleiben sollen. Der Erfolg dieser Schadensbegrenzungsmaßnahme ist über ein Monitoring nachzuweisen.

12. Die zur Schadensbegrenzung vorgesehene Fischscheuchanlage in Moorburg kommt lediglich größeren Fischen zugute. Kleinere Fische, Fischbrut und Laich werden von der Fischscheuchanlage nicht erfasst und somit eingesaugt.

Welche Schutzmaßnahmen für kleinere Fische, Fischbrut und Laich sind in der wasserrechtlichen Erlaubnis für das im Bau befindliche Kohlekraftwerk in Moorburg vorgesehen?

Für eine dauerhaft gewässerverträgliche Kühlwassernutzung ist in Ergänzung der Anforderungen des Wärmelastplans eine dynamische Begrenzung der Entnahmemenge in Bezug auf das verfügbare Wasserdargebot, das heißt entsprechend der standortspezifischen Leistungsfähigkeit des Gewässers, in die wasserrechtliche

Erlaubnis integriert worden (vergleiche dort Nummer 1.2 „Bewirtschaftungsplanung zur Wasserentnahme" (Siehe http://www.hamburg.de/betriebe-umwelt/startfachthemen/135760/kraftwerk-moorburg.html).

In wasserwirtschaftlich und gewässerökologisch besonders empfindlichen Situationen, in denen über längere Zeiträume im Gewässer Abflussverhältnisse unterhalb des Mittleren Niedrigwassers (MNQ) vorherrschen, erfolgt für Großentnehmer (Entnahme > 5

m³/s) durch das dynamische Bewirtschaftungsmodell eine lineare Reduzierung der genehmigten Entnahmemenge auf einen noch „nutzbaren" Anteil zur Entlastung des Gewässers. Damit wird die Gewässerverträglichkeit der Entnahme auch in diesen Phasen sichergestellt. Diese lineare Reduzierung der Kühlwassermenge begrenzt somit das Ausmaß der Schädigung des biologischen Inventars auf ein gewässerverträgliches Niveau (Siehe http://www.hamburg.de/betriebe-umwelt/start-fachthemen/135760/kraftwerk-moorburg.html). Im Übrigen siehe Drs. 19/1474.

13. Wie hoch wird die voraussichtliche Gesamtmenge an vernichteten Fischen, Jungfischen, planktonischen Larvenstadien und planktonischen Eiern auf der Basis des Kühlwasserbedarfs des in Bau befindlichen Kohlekraftwerks in Moorburg und der vor Moorburg ermittelten Fischdichte im Jahresdurchschnitt geschätzt?

Berechnungsgrundlage bildet die den Feinrechen passierende Biomasse. Diese besteht neben dem dominierenden Phytoplankton auch aus Zooplankton sowie Fischeiern und Fischlarven. Angenommen wurde ein Verteilungsverhältnis von 100 : 10 : 1.

Insgesamt wird von einer durchschnittlichen Schädigung während der Vegetationsperiode von circa 31,5 t Biomasse pro Tag ausgegangen, das heißt den obigen Verteilungsansatz zugrunde legend von circa 300 kg Fischeiern und -larven pro Tag. Da die Schädigungsrate bei den adulten Fischen stark von der Effektivität der Fischscheuchanlage und der Fischrückführungsanlage abhängt, liegen hierzu bisher nur grobe Vergleichszahlen anderer Kraftwerke vor.

14. Warum wurde von der Forderung des BUND, den Messort im Gewässer auf maximal 300 m von der Einleitstelle festzulegen, Abstand genommen und stattdessen für die Industrie wesentlich günstigere Einleitungsbedingungen (500 m von der Einleitungsstelle entfernt) im Wärmeleitplan festgeschrieben?

Da es sich beim Wärmelastplan für die Tideelbe um eine länderübergreifende Verwaltungsvorschrift handelt, war ein Einvernehmen der Vertreter aus Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein notwendig. Für die Festlegung des Orts der Beurteilung in maximal 300 m Entfernung zur Einleitstelle konnte kein Einvernehmen zwischen den Ländern erzielt werden.

15. Was hat der Wärmelastplan gekostet und wie wurde der Wärmelastplan finanziert und welche Institutionen beziehungsweise Firmen werden gegebenenfalls zur Kostentragung herangezogen?

Im Rahmen des Sonderaufgabenbereichs Tideelbe der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind für zwei Gutachten, die die Basis für die Erstellung des „Wärmelastplans für die Tideelbe 2008" waren, Kosten in Höhe von circa 96. Euro angefallen. Die Eingangsdaten für das mathematische Modell der Tideelbe (Wärmeausbreitung, Sauerstoffhaushalt) können von den wärmeeinleitenden Firmen zum Preis von jeweils 5.000 Euro für eigene Berechnungen erworben werden.

16. Welche Firmen, Wirtschafts- und Umweltverbände haben am Wärmelastplan mitgewirkt?

Während der administrativen Entwurfserstellung hat es keine Beteiligung von Firmen, Wirtschafts- und Umweltverbänden gegeben. Nach dem Vorliegen der Entwurfsversion erfolgten zwei Beteiligungstermine über die Handelskammer Hamburg und die AG Tideelbestrom. Im Anschluss daran bestand die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung. Durch die länderübergreifende AG Wärmelastplan wurden die Einwendungen abgewogen und gegebenenfalls berücksichtigt.