Sozialversicherung

Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)

Während in den Flächenländern einkommensschwache Menschen nach dem „Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, tritt in Hamburg die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe.

Im Land Hamburg können Rechtsuchende sich an die Hauptstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (im Weiteren kurz ÖRA) an der Dammtorstraße oder deren Bezirksstellen wenden (http://www.hamburg.de/oera/).

Mit der gegenwärtigen Wirtschaftskrise steigt die Zahl der einkommensschwachen und armen Menschen in Hamburg noch einmal an. Zahlungsunfähigkeit, mietrechtliche Schwierigkeiten und sozialrechtliche Streitfragen nehmen damit erwartungsgemäß zu und damit auch die Zahl der Begehren auf Rechtsberatung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Menschen haben die ÖRA-Rechtsberatung seit 2005 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?

Siehe Anlage.

2. In welchen Rechtsangelegenheiten ersuchen die Ratsuchenden die ÖRA um Unterstützung (bitte den prozentualen Anteil der Rechtsgebiete am gesamten Beratungsaufwand nach Jahresverläufen ausweisen)?

a) Ist seit 2005 ein erhöhter Beratungsbedarf insbesondere zu Fragestellungen aus den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII nachweisbar?

Die Beratungen zu den Rechtskreisen SGB II und SGB XII werden nicht nur im Sozialhilferecht, sondern auch im Öffentlichen Recht und im Sozialversicherungsrecht erfasst. Seit 2005 gab es in diesen Bereichen einen leichten Anstieg der Beratungszahlen.

3. Wie stellt sich die personelle Besetzung der ÖRA-Rechtsberatung dar (bitte nach Soll- und Ist-Stellen und Rechtsgebieten der Berater/-innen für die Jahre 2005 bis 2009 ausweisen)?

Die Beratung durch die ÖRA erfolgt zurzeit durch 180 ehrenamtliche erfahrene Volljuristen aus der Richter- und Anwaltschaft sowie aus dem Kreis der Verwaltungsjuristen.

Darüber hinaus steht seit 1994 eine Stelle Volljuristin/Volljurist zur hauptamtlichen Unterstützung und Ergänzung der Beratung zur Verfügung. Eine zusätzliche Stelle wird zum 1. Mai 2009 eingerichtet. Ihre fachlichen Schwerpunkte werden in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Sozialhilferecht und Sozialversicherungsrecht liegen.

a) Wie ist sichergestellt, dass Ratsuchende mit ihren Fragen zu bestimmten Rechtsgebieten auch zuverlässig einen fach-(recht-)lich geschulten Ansprechpartner bei der ÖRA antreffen?

Die Berater in den Beratungsstellen der ÖRA decken in der Regel alle in Betracht kommenden Rechtsgebiete ab. Gegebenenfalls werden Ratsuchende je nach Rechtsgebiet an eine andere Beratungsstelle der ÖRA verwiesen.

4. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten, mit denen Ratsuchende vor einem Beratungsgespräch rechnen müssen?

a) Ist eine Veränderung in den Wartezeiten von 2005 bis heute feststellbar?

Die durchschnittliche Wartezeit wurde erstmals 2008 für die Hauptstelle der ÖRA ermittelt. Sie betrug von der Eingangserfassung des Ratsuchenden bis zum Beginn der Beratung 77 Minuten. Weitere Auswertungen liegen noch nicht vor.

b) Erfolgt (auch) eine Terminvergabe oder sind die Sprechstunden der ÖRA-Rechtsberatung (grundsätzlich) offen?

Die Sprechstunden sind grundsätzlich offen. In besonderen Fällen werden auch Termine für Rechtsberatung vergeben.

5. Wie hat sich der Kostendeckungsgrad der ÖRA-Rechtsberatung seit 2005 entwickelt?

Der Kostendeckungsgrad für die Rechtsberatung der ÖRA wird alle zwei Jahre erhoben.

6. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Vorgängen bei der ÖRA-Rechtsberatung, die in eine gerichtliche Auseinandersetzung ausmünden (bitte seit 2005 nach Jahren und Rechtsgebieten ausweisen)?

Da die Tätigkeit der ÖRA mit der Beratung endet, liegt keine Statistik darüber vor, wie viele Rechtsberatungen in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden. Gemäß einer Anfang 2003 von der ÖRA durchgeführten Befragung der Beraterinnen und Berater sowie der Ratsuchenden wurden circa 75 Prozent der den Beratungen zugrunde liegenden Probleme außergerichtlich erledigt.