Restriktive neue Besuchsregelung in der JVA Fuhlsbüttel

Laut Aushang in der JVA Fuhlsbüttel soll zum 1. Mai 2009 die Besuchsorganisation neu geregelt werden. Während bislang Gefangene Anträge auf Besuchseintragung stellen, sollen zukünftig Besucherinnen und Besucher außerdem ihre gewünschten Besuchstermine direkt mit der Anstalt abstimmen. Dafür steht dann von montags bis freitags in der Zeit zwischen 10 bis 14 Uhr telefonisch ein Ansprechpartner zur Verfügung. Die Termine müssen mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Besuchstermin und dürfen nicht für einen über vier Wochen hinausgehenden Zeitraum angemeldet werden. Diese neue Besuchsplanung gilt sowohl für den Regelbesuch wie für einen Langzeitbesuch. Zudem werden Verteidiger und Rechtsanwälte zwecks Terminvereinbarung ebenfalls auf diese Telefonnummer verwiesen.

Alles in allem wird für die Inhaftierten der „Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt" nicht unbedeutend erschwert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Soll diese neue Besuchsregelung auch in anderen Hamburger Justizvollzugsanstalten in Kraft treten?

Nein. Bereits seit mehreren Jahren ist der Besuch von Angehörigen, Freunden und Bekannten in den Justizvollzugsanstalten Billwerder und Hahnöfersand sowie in der Untersuchungshaftanstalt nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, ohne dass dies zu Beeinträchtigungen der Besuchsmöglichkeiten führt. Die Regelungen gelten nicht für Rechtsanwälte und Verteidiger, die in den Justizvollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder die Möglichkeit haben, ihre Besuche telefonisch anzumelden, um einen Besprechungsraum zu reservieren und Wartezeiten zu vermeiden. Gleichwohl sind auch unangemeldete Rechtsanwaltsbesuche möglich.

2. Welche Gründe bewogen die für die neue Besuchsregelung Verantwortlichen, die erprobte Regelung zu ändern?

3. Welche Gründe sprechen für genau diese geplante, für Gefangene und Besucher/-innen restriktive Regelung?

Die in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel geplante und von der zuständigen Behörde noch nicht gebilligte Neuregelung der Besuchsabwicklung betrifft nur die Anmeldung des Besuchs. Der zeitliche Umfang der Besuche bleibt unberührt. Mit der Einführung verbindlicher Termine verbindet die JVA Fuhlsbüttel die Erwartung, die in der Vergangenheit vielfach beklagten, teilweise langen Wartezeiten der Besucherinnen und Besucher beim Einlass in die Anstalt erheblich zu verkürzen oder vollständig zu vermeiden. Sie stützt diese Erwartung auf entsprechende Erfahrungen insbesondere in der JVA Billwerder. Es kann ferner bereits im Vorwege geprüft werden, ob der jeweilige Gefangene sein Besuchskontingent ausgeschöpft hat, sodass Besucherin nen und Besucher am Besuchstag nicht mehr abgewiesen werden müssen, was nach gegenwärtiger Praxis der JVA Fuhlsbüttel oftmals nicht zu vermeiden ist. Schließlich können die Besuchsräume gleichmäßiger ausgelastet werden.

4. Gilt für alle Häuser in der JVA Fuhlsbüttel dieselbe Telefonnummer zur Absprache sowohl von Regel- und Langzeitbesuchen wie von Rechtsanwalts- und Verteidigerterminen?

5. Gilt die Regelung auch für Gefangene in Sicherungsverwahrung?

Ja.

6. Ist dem Senat bekannt, dass es für berufstätige Besucherinnen und Besucher unter Umständen schwierig sein kann, in der knappen Zeitspanne von lediglich vier Stunden vormittags/mittags anzurufen, umso mehr, als nur eine Nummer für womöglich etliche Anrufer zur Verfügung steht und man länger braucht um durchzukommen?

Die Auswahl der geplanten Zeitspanne von werktäglich 10 Uhr bis 14 Uhr orientiert sich an den Erfahrungen der JVA Billwerder mit der dort bestehenden Möglichkeit, werktäglich innerhalb eines Zeitraumes von drei Stunden anrufen zu können. Das in der JVA Billwerder seit mehr als drei Jahren eingerichtete Verfahren ist bisher weder von den in der Anstalt untergebrachten Gefangenen noch von den Besucherinnen und Besuchern beanstandet worden. Die Regelung setzt überdies nicht voraus, dass Besuchstermine persönlich abgesprochen werden. Die Absprachen können auch von anderen Personen übernommen werden.

7. Vor allem für Migrantinnen und Migranten mit Sprachproblemen kann die Regelung, Besuch bei gefangenen Angehörigen oder Freunden per Amtstelefon zu vereinbaren, eine kaum überwindbare Hürde bedeuten.

Das kann dazu führen, dass Besuche unterbleiben. Inwiefern haben die Verantwortlichen dieses Problem bedacht und welche Vorschläge zur Lösung des Problems sind bisher ausgearbeitet?

Nach den Erfahrungen der JVA Billwerder führt das dortige Verfahren auch für Migrantinnen und Migranten mit Sprachproblemen nicht zu unüberwindbaren Hürden.

Zum einen wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Besuchstermine durch sprachkundige andere Personen, zum Beispiel Angehörige, Freunde oder Bekannte mitteilen zu lassen. Zum anderen ist es in besonderen Fällen grundsätzlich möglich, Einzelfallregelungen zu vereinbaren.

8. In den Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Hamburgischen Strafvollzugsrechts ist unter § 26 der Passus neu aufgenommen, dass Kontakte der Gefangenen zu ihren Angehörigen im Sinne des Strafgesetzbuchs besonders gefördert werden. Inwiefern sieht der Senat in der neuen Besuchsregelung eine Umsetzung dieses Auftrags?

Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.