Die Behörde für Wissenschaft und Forschung BWF hat das Masterplanteam des UKE mit der Umsetzung des Neubauvorhabens

Neubau der HafenCity Universität

Nachdem sich der Senat Ende vergangenen Jahres von der geplanten Public-Private-Partnership-Finanzierung verabschieden musste, soll nun die Anfang 2006 gegründete HafenCity Universität Hamburg einen Neubau im konventionellen Verfahren gewerkeweise erhalten. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms (SIP). Gleichzeitig hat der Senat die schon lange absehbaren Kostensteigerungen bei der HCU zugegeben. Überraschenderweise braucht die HCU ein eigenes Grundstück und fast genauso überraschend ist, dass die HCU eine Tiefgarage benötigt.

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) hat das Masterplanteam des UKE mit der Umsetzung des Neubauvorhabens beauftragt.

Ich frage den Senat:

Im Wissenschaftsausschuss am 19. Februar 2009 wurde dargelegt, dass aus einem Vergleich zwischen der Kostengrundlage für den Wettbewerb und den Gesamtkosten keine Kostensteigerung abgeleitet werden kann. Die Kostengrundlage basierte auf Richtwerten (Rahmenplan für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für 2005), die insbesondere grundstücksspezifische und konjunkturelle Besonderheiten sowie Ersteinrichtungskosten nicht abbilden. Die bauwerksbezogenen Kostenangaben zum Wettbewerb wurden auf der Basis des Raumprogramms vom 10. August 2005 ermittelt. Eine eigene Tiefgarage für die HafenCity Universität (HCU) und besondere Nachhaltigkeitsmaßnahmen waren zu dem Zeitpunkt nicht geplant. In den Auslobungstext wurde eine spätere Planänderung aufgenommen, kostenmäßig aber nicht berücksichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Seit wann ist der BWF bekannt, dass die HCU ein eigenes Grundstück benötigt und der Kaufpreis für dieses Grundstück auch an die Finanzbehörde entsprechend zu zahlen ist?

2. Ist der Kaufpreis für dieses Grundstück schon festgelegt? Seit wann ist er festgelegt? Ist der Preis indexiert? Wann muss er gezahlt werden?

Seit der Standortentscheidung für die HCU (siehe Drs. 18/2683).

Der Senat hat am 4. Dezember 2006 beschlossen, das Grundstück für den Neubau der HafenCity Universität (HCU) aus dem Sondervermögen „Stadt und Hafen" in das Verwaltungsvermögen der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) gegen eine Werterstattung zu übertragen. Die Werterstattung ist nicht indexiert und soll zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest.

3. Seit wann plant der Senat, eine Tiefgarage im Rahmen der HCU zu errichten?

Mitte 2006 wurde festgelegt, dass weder eine Quartiersgarage noch oberirdische Stellplätze vorgesehen werden können.

4. War die Tiefgarage Gegenstand der Ausschreibung?

Wenn ja, wann?

Wenn nein warum nicht?

Die Tiefgarage wurde im Teilnahmewettbewerb der PPP-Ausschreibung am 10. Januar 2008 berücksichtigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. War die Tiefgarage Gegenstand der Auslobung?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Mitte 2006 wurde festgelegt, dass weder eine Quartiersgarage noch oberirdische Stellplätze vorgesehen werden können.

6. Der Senat unterscheidet in seiner Begründung der Kostensteigerung zwischen

a) Kostengruppen, die für den Architektenwettbewerb von Bedeutung waren und

b) Kostengruppen, die unabhängig vom Wettbewerb anfallen.

Zu welcher Kostengruppe zählt der Senat den Bau einer Tiefgarage?

Wenn zu b), warum?

Zu a).

7. Um welche Kosten in welcher Höhe handelt es sich zum Zeitpunkt der Auslobung 2006 im Einzelnen? Bitte aufschlüsseln nach a) und b). Kostengruppen in Frage 6 zu a): Kostengruppe 200 ­ 500: 36,5 Millionen Euro Bauwerk, Außenanlagen (siehe Vorbemerkung). Kostengruppen in Frage 6 zu b): Kostengruppe 600: 3,4 Millionen Euro Ersteinrichtung Kostengruppe 700: 9,1 Millionen Euro Baunebenkosten.

Unabhängig vom Wettbewerb fallen an: Grundstücksbedingte Mehrkosten, Wettbewerbskosten, Mehrwertsteuererhöhung 2007, der sich abzeichnende Anstieg der Baumarktpreise gegenüber dem Zeitpunkt des Kostenüberschlags aus 2005, Verfahrenskosten.

8. Wie haben sich die einzelnen Kosten bis zum heutigen Zeitpunkt verändert? Bitte aufschlüsseln wie unter 7.

Kostengruppen in Frage 6 zu a): Kostengruppe 200 ­ 500: 42 Millionen Euro Bauwerk, Außenanlagen, Tiefgarage, Nachhaltigkeitsmaßnahmen Kostengruppen in Frage 6 zu b): Kostengruppe 600: 3,5 Millionen Euro Ersteinrichtung Kostengruppe 700: 8,8 Millionen Euro Baunebenkosten Grundstücksbedingte Mehrkosten: 2,9 Millionen Euro Mehrwertsteuererhöhung: 1,3 Millionen Euro

Wettbewerbskosten: 0,5 Millionen Euro Baukonjunktur : 5,1 Millionen Euro Verfahrenskosten: 1,6 Millionen Euro

9. Sind neben dem ehemaligen Masterplanteam des UKE weitere Stellen mit der Realisierung des Neubauprojektes befasst?

10. Wenn ja, welche weiteren Dienststellen sind mit dem Projekt befasst?

Ja, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF).

Wie teilen sich die Aufgabengebiete und Kompetenzen auf?

BSU übernimmt die Bauherrenbetreuung; das Masterplanteam des UKE die Projektsteuerung und die BWF die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben.

12. Wie wird eine sinnvolle Koordination sichergestellt?

Die Aufgabenverteilung und der Ablauf der Arbeitsprozesse sind in einem Projekthandbuch festgelegt. Darüber hinaus finden regelmäßige Koordinierungsrunden statt.

13. Wer beziehungsweise welche Stelle hat die Federführung?

Die BWF.

Wie bewertet der Senat aktuell die Kritik des Rechnungshofes an dem Investitionsvorhaben HCU?

Zum Jahresbericht des Rechnungshofs wird der Senat in einer gesonderten Drucksache Stellung nehmen.

Schon jetzt hat der Senat auf Anregung des Rechnungshofs im Zuge der weiteren Planungsarbeiten die Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung folgender Punkte veranlasst:

· Die Prüfung der Notwendigkeit der Verkehrsflächenanteile unter Berücksichtigung der mit dem Raum- und Funktionsprogramm verfolgten Ziele; in diesem Zusammenhang wird auch zu klären sein, ob durch die Verkehrsflächenanteile Mehrkosten entstehen.

· Planerische Umsetzung einer Reduktion der Glasflächenanteile im inneren und äußeren Bereich,

· Die Überprüfung der bisherigen Planung auf einen nachhaltigen Gebäudebetrieb durch einen Facility-Manager.

15. Bei jeder Investition ist laut Landeshaushaltsordnung zu prüfen, ob das erstrebte Ziel auf die geplante Wiese am wirtschaftlichsten erreicht werden kann. Hat der Senat angesichts der dringenden Investitionsbedarfe insbesondere an Hamburgs größter Hochschule, der Universität Hamburg, geprüft, ob die HCU an einem anderen ­ insbesondere bestehenden ­ Standort wie der Hebebrandstraße in der City Nord kostengünstiger und wirtschaftlicher erreicht werden kann?

Siehe Antwort zu 14. Im Übrigen hat die zuständige Behörde zur Überprüfung des wirtschaftlichsten Standorts quantitative und qualitative Aspekte abgewogen. Bezüglich einer rein quantitativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Standortauswahl geht der Senat davon aus, dass eine vergleichende Betrachtung der positiven und negativen Effekte zweier Standorte in diesem Fall nicht zu belastbaren Aussagen führt und hat darauf verzichtet.

16. Was ist das Ergebnis dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen?

Siehe Antwort zu 14. Im Übrigen hat sich herausgestellt, dass das Baufeld Baakenhafen/Magdeburger Hafen am besten geeignet ist, die im SIP formulierten Ziele zu verwirklichen.

Für eine im qualitativen Standard mit einem Neubau vergleichbare Modernisierung der Hebebrandstraße wären Baukosten von rund 46,5 Millionen Euro anzusetzen gewesen, ohne dass dadurch ein funktional akzeptables Gebäude entstanden wäre. Ein Neubau mit vergleichbaren Kosten wäre auch bei einem Verbleib der HCU in der Hebebrandstrasse notwendig gewesen.

17. Welche Mittel des SIP sind gegenwärtig unbelegt? Welche Mittel mit welchen Jahresraten sind für die HCU gegenwärtig belegt? Aus welchen Mitteln soll gegebenenfalls die ergänzende Investitionsfinanzierung der HCU erfolgen?

Die Mittel des Sonderinvestitionsprogramms Hamburg 2010 (SIP) sind für geplante Maßnahmen vollständig belegt.

Für die HCU sind folgende Mittel reserviert (in Tausend Euro):

Weitere Finanzierungsbedarfe sind derzeit nicht zu erkennen.