Dafür dürften mehrere Umstände ursächlich sein

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 19. Dies ist vornehmlich auf eine Steigerung im Bereich der Fallzahlen bei den Körperverletzungsdelikten zurückzuführen.

Dafür dürften mehrere Umstände ursächlich sein. Einhergehend mit dem bundesweiten Trend der Zunahme der Körperverletzungsdelikte dürfte die Videoüberwachung im Wesentlichen zu einer Dunkelfeldaufhellung geführt haben. Zur Einbettung der Maßnahme Videoüberwachung entwickelte die Polizei ein Begleitkonzept, das insbesondere den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte im Bereich der Reeperbahn vorsieht, um schnell und angemessen auf entstandene oder aufkommende Gefahrensituationen reagieren zu können. Ferner war festzustellen, dass bei Opfern und Zeugen eine erhöhte Anzeigebereitschaft vorhanden war, die ebenfalls zu der Steigerung der registrierten Fallzahlen beigetragen haben dürfte.

Festzuhalten bleibt, dass es sich bei dem Bereich Reeperbahn um ein Vergnügungsviertel mit vielfältigen gastronomischen und kulturellen Angeboten ­ in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel ­ handelt. Sowohl am Wochenende als auch unter der Woche weist der Bereich Reeperbahn einen zunehmenden Zulauf von Besuchern auf. Damit verbunden sind entsprechende Tatgelegenheitsstrukturen, die so konzentriert und kontinuierlich an anderen Örtlichkeiten nicht gegeben sind.

Hinweise auf einen Verdrängungseffekt werden derzeit nicht gesehen, da die Zahl der Delikte im Kontrollbereich tendenziell weniger stark gestiegen ist als im Überwachungsbereich.

Hansaplatz

Der Hansaplatz wird seit dem 3. Juli 2007 mit fünf Kameras polizeilich überwacht. Die Höhe der Investitionskosten betrug 322.000 Euro (vgl. Drucksache 19/102).

Neben den Investitionskosten waren Infrastrukturmaßnahmen für die Umsetzung erforderlich. Die damit verbundenen Kosten können nicht exakt angegeben werden, da zum Teil Maßnahmen für die Videoüberwachung des Heiligengeistfeldes (gemäß § 8 Absatz 1 PolDVG) gemeinsam mit denen der Videoüberwachung Hansaplatz verbucht wurden. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen an beiden Orten auf zusammen 271.000 Euro.

Seit Inbetriebnahme der Videoüberwachung Hansaplatz bis zum 30. Juni 2008 gab es 63 Einsätze, die durch die Videoüberwachung ausgelöst wurden. In weiteren 32 Sachverhalten wurde ein anderweitig veranlasster Einsatz durch die Videoüberwachung „begleitet". In unmittelbarem Zusammenhang mit der Videoüberwachung wurden 133 Identitäts- und Personalienfeststellungen getroffen, 28 vorläufige Festnahmen getätigt, 12 Ingewahrsamnahmen veranlasst, 3 Sicherstellungen (3 Messer) durchgeführt und 16 Platzverweise ausgesprochen. Im Erfassungszeitraum wurden die aufgezeichneten Bilder der Videoüberwachung am Hansaplatz in 73 Fällen anlässlich von Ermittlungsverfahren gesichtet und in 46 Fällen als Beweismittel für Ermittlungen genutzt.

Wie bei der Videoüberwachung der Reeperbahn wurde auch für den Hansaplatz zur Beurteilung eines möglichen Verdrängungseffektes durch die Videoüberwachung ein Kontrollbereich festgelegt.

Die nachstehende Tabelle enthält Daten zur Kriminalitätsentwicklung innerhalb des Überwachungs- (Ü) und des Kontrollbereiches (K) der Videoüberwachung Hansaplatz.

Die im ersten Jahr der Videoüberwachung am Hansaplatz erhobenen Fallzahlen registrierter Kriminalität zeigen, dass die Belastung im Überwachungsbereich nahezu gleich geblieben ist, während sie im Kontrollbereich leicht zugenommen hat.

Zuverlässige Rückschlüsse lassen sich auf Grund der relativ kurzen Laufzeit der Maßnahme am Hansaplatz noch nicht ziehen.

5. § 8 Absatz 4 PolDVG Datenerhebung im öffentlichen Raum und an besonders gefährdeten Objekten (Videoüberwachung in Diensträumen) „(4) Die Polizei darf von Personen, die sich in amtlichem Gewahrsam befinden, durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen längstens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen Daten erheben, wenn dies zum Schutz der Betroffenen oder der Vollzugsbediensteten oder zur Verhütung von Straftaten in polizeilich genutzten Räumen erforderlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. Eingriffe in ein durch Berufsgeheimnis geschütztes Vertrauensverhältnis im Sinne der §§ 53, 53a der Strafprozessordnung sind unzulässig. Bild- und Tonaufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen, soweit sie nicht für Zwecke der Strafverfolgung benötigt werden."

Es ist anzunehmen, dass die offene Videoüberwachung in Diensträumen der Polizei eine präventive Wirkung bei verwahrten Personen entfaltet und sie so von Übergriffen auf Polizeibedienstete oder der Begehung von Sachbeschädigungen abgehalten werden. Ebenso können mögliche Suizidversuche und Eigenverletzungen verwahrter Personen frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei begonnen, verschiedene Dienststellen mit Videotechnik auszustatten. In den vier Polizeikommissariaten 17 (Beginn: Mai 2007), 25

(Beginn: Juni 2006), 43 (Beginn: März 2007) und 47

(Beginn: Dezember 2006) wurden zusammen 19 Videoüberwachungsanlagen zur Datenerhebung gemäß § 8 Absatz 4 POLDVG installiert und genutzt. In den PK 17, 43 und 47 wurden jeweils zwei Zellen mit Videoüberwachung ausgerüstet, im PK 25 insgesamt acht Zellen, die vorhandenen Zellengänge und die „sichere" Zufahrt/Garage, über die der Transport von Personen vorgenommen wird. Die Auswahl fiel auf die aufgeführten Polizeikommissariate, da dort auch anderweitige Baumaßnahmen erfolgten und eine Bündelung der Bautätigkeiten bei gleichzeitigem Einbau von Videoüberwachungstechnik Kostenersparnisse erbrachte. Den Planungen nach werden die PK 37 und 46 im Jahr 2008 und das PK 31 im Jahr 2009 mit Videoüberwachungs- und Aufzeichnungsanlagen ausgestattet, weitere PK sollen folgen.

Die für die Zellenüberwachung notwendigen Baumaßnahmen werden jeweils in die Gesamtplanung und die Vergabe der Einzelgewerke integriert, so dass eine isolierte Auftragsvergabe und Abrechnung aller der Zellenüberwachung zurechenbaren Leistungen nicht erfolgt. Die für die Planung der Zellenüberwachung zugrunde liegenden Kostenpauschalen setzen sich aus genau quantifizierbaren Kosten für die Endgeräte (Kameras, Monitore usw.) sowie einem Anteil an den Baukosten für die Leitungsinfrastruktur zusammen. Für die Nachrüstungen der PK 17, 43 und 47 im Rahmen von Umbaumaßnahmen sind Kosten von jeweils rund 25.000 Euro angefallen, für die Vollausstattung des Neubaus PK 25 lagen die Kosten bei rund 36. Euro.

6. § 8 Absatz 5 PolDVG Datenerhebung im öffentlichen Raum und an besonders gefährdeten Objekten (Videoüberwachung aus Funkstreifenwagen in Kontrollsituationen) „(5) Die Polizei darf bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Verkehrsraum durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen Daten erheben, wenn dies zum Schutz von Vollzugsbediensteten oder eines Dritten erforderlich ist.

Absatz 4 Sätze 2 und 4 gilt entsprechend."

Die Videoüberwachung im Zusammenhang mit Anhalteund Kontrollsituationen im öffentlichen Raum ist darauf ausgerichtet, den Schutz der einschreitenden Beamten zu erhöhen und Straftaten zu verhindern.

Die ersten Funkstreifenwagen wurden Ende des vierten Quartals 2005 mit dem Modul „Videoeigensicherung" ausgestattet. Sukzessive erfolgte die Ausrüstung weiterer Fahrzeuge. Zum Stichtag 30. Juni 2008 waren 57 Funkstreifenwagen ausgestattet. Hierfür wurden Investitionsmittel in Höhe von rund 156.000 Euro eingesetzt (pro Fahrzeug rund 2.740 Euro). Die Kosten beinhalten die Beschaffung der Geräte und den werksseitigen Einbau.

Dienststelle Anzahl ausgerüsteter Fahrzeuge Dienststelle Anzahl ausgerüsteter Fahrzeuge Dienststelle Anzahl ausgerüsteter Fahrzeuge Übertrag 19 35

FLD 1 PK 26 2 PK 41 1

LBP 032 4 PK 27 3 PK 42 2

LPS 32 1 PK 31 1 PK 43 4

PK 11 1 PK 32 2 PK 44 1

PK 14 2 PK 33 1 PK 45 2

PK 15 2 PK 34 1 PK 46 2

PK 16 1 PK 35 1 PK 47 2

PK 17 1 PK 36 1 WSPK 1 3

PK 21 2 PK 36 1 WSPK 2 2

PK 24 2 PK 37 1 WSPK 3 3

PK 25 2 PK 38 2

Zwischensumme 19 Zwischensumme 35 Gesamtsumme