Notunterbringung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Aus der Lehrerschaft von Hamburger Sonderschulen kommen alarmierende Nachrichten über mangelnde Notunterkünfte für behinderte Kinder und Jugendliche in Krisensituationen.

In akuten Krisensituation bietet der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) Kindern und Jugendlichen Beratung und Hilfe. So gibt es zum Beispiel Plätze zur kurzfristigen stationären Aufnahme. Kinder und Jugendliche mit Behinderung bedürfen angesichts körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen spezieller Unterstützung in Notsituationen. Es ist unklar, inwiefern die räumlichen und personellen Kapazitäten sowie die beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KJND für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ausreichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten gibt es für behinderte Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen?

a. Wie vielen Unterbringungsplätze stehen behinderten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung?

b. Inwiefern sind diese Unterbringungsplätze jeweils baulich für körperund/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche ausgestattet (zum Beispiel barrierefreier Zugang, Spezialtoiletten et cetera)?

c. Für welche Altersgruppe sind diese Unterbringungsplätze geeignet?

Auch geistig oder körperlich behinderte Kinder oder Jugendliche können im Rahmen des § 42 SGB VIII um Inobhutnahme bitten oder aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden. Soweit eine Inobhutnahme in der Unterbringungshilfe des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) nicht geeignet ist, da die Unterbringungsplätze im KJND nicht barrierefrei oder auf bestimmte Körperbehinderungen hin ausgebaut sind, wird das Kind oder der Jugendliche in einer individuell geeigneten Einrichtung, in eine sonstige geeignete Wohnform oder bei einer geeigneten Person aufgenommen.

Geeignete Einrichtungen sind insbesondere solche für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene mit geistiger oder körperlicher Behinderung, in denen auch Kurzzeitpflege oder sogenannte „Gastweise Unterbringung" möglich sind. Diese Plätze bei Trägern der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich barrierefrei. Verfügbare geeignete Plätze in den folgenden Einrichtungen können von berechtigten Familien unmittelbar in Anspruch genommen werden. Der KJND nutzt diese Platzkapazitäten ebenfalls.

Stiftung Anscharhöhe: 48 Plätze Martha Stiftung Erlenbusch 40 Plätze Lebenshilfe Schenefeld: Kinderhaus Osdorfer Landstraße 16 Plätze Hamburger Blindenstiftung (Jugendheim, Wismarer Straße, Südring 20 a) 67 Plätze Gesamt: 171 Plätze

Für eine Beratung von behinderten Kindern, Jugendlichen und Eltern in Krisen sind im Bereich der Eingliederungshilfe folgende Einrichtungen und Dienste tätig: Jugendpsychiatrische Dienste in allen Hamburger Gesundheitsämtern Beratungsstellen mit besonderer Zielgruppe Familien mit behinderten Kindern:

· Beratungszentrum sehen, hören, bewegen, sprechen im Bezirk Hamburg Nord

· INTENSIVkinder zuhause e.V.

· KIDS Hamburg e.V.

· Verein zur Förderung autistischer Kinder e.V.

· ASbH - Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus Bereich Hamburg e.V. Einrichtungen mit Vereinbarungen für „Hilfe für Familien mit behinderten Kindern" (3 bis 18 Jahre):

· Aktiv Leben Abt. Balance Paul-Nevermann-Platz 5 22765 Hamburg

· BHH Sozialkontor gGmbH Holzdamm 53 20099 Hamburg

· Dallmann und Steiner oHG Meilskamp 18 22159 Hamburg

· Das Rauhe Haus Beim Rauhen Hause 21 22111 Hamburg

· Ev. Stiftung Alsterdorf Alsterdorfer Markt 4 22292 Hamburg

· ForUM e.V. Hogenbergkamp 18 22119 Hamburg

· Garant Pflegedienst Rahlstedter Bahnhofstraße 20 22143 Hamburg

· Großstadt-Mission Nikischstraße 23 22761 Hamburg

· Hanse Betreuung Wattenbergstraße 11 21075 Hamburg

· Hilfe + Pflege Pro Vita oHG Alsenplatz 1 22769 Hamburg

· INTERVALL Antoniastraße 3 20359 Hamburg

· Kinder & Ko e. V. Adlerstraße 23 22305 Hamburg

· Leben mit Behinderung Südring 36 22303 Hamburg

· Lebenshilfe Landesverband Hamburg Rantzaustraße 74 c 22041 Hamburg

· Lebenshilfe OV Schenefeld Friedrich-Ebert-Allee 37 22869 Schenefeld

· mittendrin Edith-Stein-Platz 5 22135 Hamburg

· Mobile Pflegeambulanz Bandick Hoheluftchaussee 12520253 Hamburg

· Pestalozzi Stiftung Gründgensstr. 26 22309 Hamburg

· Sozialer Dienst Karin Kaiser Rahlstedter Bahnhofstr. 7 22143 Hamburg

· Stiftung Anscharhöhe Tarpenbekstraße 107 20251 Hamburg

· Theodor-Wenzel-Haus Hummelsbütteler Weg 82 22339 Hamburg Frühförderstellen (Kinder von 0 ­ 6 Jahre)

· mittendrin! gGmbH Edith-Stein-Platz 5, 21035 Hamburg Neuhöfer Straße 23/Hs 9d 21107 Hamburg

· Stiftung „Das Rauhe Haus" Beim Rauhen Hause 21 22111 Hamburg

· Kita Markusstraße 10 20355 Hamburg

· Kita Kandinskyallee 25 22115 Hamburg

· Therapiezentrum Wandsbek Friedrich-Ebert-Damm 160 A 22045 Hamburg

· Leben mit Behinderung, Berkefeldeweg 2 21075 Hamburg Frühförderstelle Harburg

· Freunde blinder und sehbehinderter Kinder (ab Mai 2009) Borgweg 17 a 22303 Hamburg

· Haus Mignon (ab Mai 2009) Otzenstraße 2 a 22609 Hamburg

· Diakonisches Werk des Kirchenkreises Niendorf (ab Juni 2009) Max-Zelck-Str.1 22459 Hamburg

d. Gibt es beim KJND oder einer anderen staatlichen Unterstützungsstelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die speziell für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Krisensituationen zuständig sind?

Wenn ja, wie viele, in welchem Stellenumfang und mit welcher Qualifikation?

e. Welche spezielle pädagogische Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KJND zur Beratung und Hilfe behinderter Kinder und Jugendlicher?

Konzeptionell ist kein Personal beim KJND vorgesehen, das auf Behinderungen spezialisiert ist. Die dortigen Fachkräfte haben ebenso wie das Personal der genannten Beratungsstellen eine sozialpädagogische Qualifikation, die zur Situationseinschätzung und zur Organisation einer adäquaten Hilfe erforderlich und ausreichend ist. In den Einrichtungen steht darüber hinaus medizinisch/pflegerische Kompetenz zur Verfügung. Feste Stellenanteile für den erfragten Personenkreis sind nicht ausgewiesen.

2. Wie viele akute Notfallsituationen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind dem KJND seit 2005 jährlich gemeldet worden?

a. Um welche Art von Notfallsituationen handelte es sich dabei? Bitte getrennt nach Jahren und prozentual an den jährlichen Zahlen angeben.

b. Welche Maßnahmen wurden infolge der Meldungen getroffen? Bitte getrennt nach Jahren und prozentual an den jährlichen Zahlen angeben.

c. Durch wen erfolgten die Meldungen jeweils (Lehrerinnen und Lehrer, Kinder und Jugendliche selbst, Verwandte et cetera)?

Hierzu liegen keine Angaben vor. Das Merkmal Behinderung wird statistisch im KJND nicht erfasst. Eine manuelle Auswertung der Dokumentationen ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar. Generell kann festgestellt werden, dass es sich im Verhältnis zur Gesamtzahl der Inobhutnahmen nur um wenige Einzelfälle handelt.

3. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über die dem KJND gemeldeten Notfallsituationen von Kindern und Jugendlichen weitere bekannt?

a. Um welche Art von Notfallsituationen handelte es sich dabei? Bitte getrennt nach Jahren seit 2005 und prozentual an den jährlichen Zahlen angeben.

b. Welche Maßnahmen wurden infolge der Meldungen getroffen? Bitte getrennt nach Jahren und prozentual an den jährlichen Zahlen angeben.

Notfallunterbringungen von behinderten Kindern und Jugendlichen im Rahmen des SGB XII als „Gastweise Unterbringung" wurde in den Jahren 2007 und 2008 mit je einem Fall registriert.

Bei der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen der „Gastweisen Unterbringung" gab es im Übrigen bisher keine Engpässe bei Kindern und Jugendlichen.

4. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Möglichkeiten der Beratungs- und Hilfsangebote für behinderte Kinder und Jugendliche für ausreichend?