HSH Nordbank ­ Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg war bis zur Kapitalerhöhung 2008 mit 35 Prozent Kapitalanteil und ist seit der Kapitalerhöhung mit 30 Prozent Kapitalanteil die größte Gesellschafterin der HSH Nordbank AG. „Das Hamburger Funktionsmodell der Beteiligungsverwaltung wurde 1983 eingeführt, um die Steuerung der Hamburger öffentlichen Unternehmen zu optimieren. Dieses damals bundesweit viel beachtete Modell der Beteiligungssteuerung hat sich in der Vergangenheit bewährt, was auch daran absehbar ist, dass im bundesweiten Vergleich die hamburgischen öffentlichen Unternehmen in vielen Fällen zur Spitzengruppe in der jeweiligen Branche zählen. (...) Mit einer verstärkten Einbeziehung sachverständiger Externer, die über Kompetenz und Erfahrungen in der Unternehmensführung oder -beaufsichtigung außerhalb der öffentlichen Verwaltung verfügen, soll die Kompetenz der Aufsichtsräte weiter gestärkt werden" (Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 17/992).

Ich frage den Senat:

Die Steuerung der öffentlichen Unternehmen erfolgt im Wesentlichen über die Aufsichtsräte oder vergleichbare Unternehmensorgane. Dem Aufsichtsrat gehören sowohl zehn von den Aktionären als auch zehn von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Vertreter an: Derzeit ist die Freie und Hansestadt Hamburg im Aufsichtsrat der HSH mit dem Präses der Finanzbehörde sowie Herrn Senator a.D. Dr. Wolfgang Peiner, Wirtschaftsprüfer und Herrn Alexander Otto, ECE Projektmanagement vertreten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Behörden haben für die Freie und Hansestadt Hamburg die Gesellschafterrechte bei der HSH Nordbank AG

a) bis zur HSH Nordbank-Fusion 2003,

b) seit der HSH Nordbank-Fusion wahrgenommen?

Die Finanzbehörde.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der HSH Nordbank AG (HSH) beziehungsweise des Vorgängerinstituts Hamburgische Landesbank sind den Geschäftsberichten der Bank für die Jahre 2001 bis 2008 zu entnehmen (abrufbar über die Internetseite www.hshnordbank.de). Außerhalb der Behörden und des Senats wurden auf Vorschlag der Freien und Hansestadt Hamburg in den Aufsichtsrat der HSH Nordbank beziehungsweise des Vorgängerinstituts Hamburgische Landesbank gewählt:

2001 und 2002: Dr. Werner Bohl, Susat & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Jens Heiser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG; Dr. Thomas Kabisch, Vorsitzender der Geschäftsführung der MEAG MUNICH ERGO Asset Management Gesellschaft mbH; Carola Zehle, Geschäftsführerin der Carl Tiedemann (GmbH & Co.) KG; 2003 (Hamburgische Landesbank): Dr. Werner Bohl, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt; Jens Heiser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG; Dr. Thomas Kabisch, Vorsitzender der Geschäftsführung der MEAG MUNICH ERGO AssetManagement Gesellschaft mbH; Carola Zehle, Geschäftsführerin der Carl Tiedemann (GmbH & Co.) KG; 2003 (HSH Nordbank): Alexander Otto, Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG; 2004 bis 2006: Alexander Otto, Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG; 2007 und 2008: Dr. Wolfgang Peiner, Wirtschaftsprüfer; Alexander Otto, Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG;

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Welche Behörden beziehungsweise Dienststellen waren an der Vorbereitung oder Abstimmung von HSH Nordbank-bezogenen Entscheidungen beteiligt im Zeitraum

a) von 2000 bis zur HSH Nordbank-Fusion 2003,

b) von der HSH Nordbank-Fusion 2003 bis September 2008,

c) seit September 2008?

4. Hält der Senat eine Vertretung unterschiedlicher Behörden im Aufsichtsrat von Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist,

a) grundsätzlich,

b) im Fall der HSH Nordbank AG für sinnvoll beziehungsweise notwendig?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, warum nicht?

Die Steuerung der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt seit Oktober 2002 nach dem „Verantwortungsmodell" (siehe auch Erläuterungen hierzu im 6. Beteiligungsbericht 2007, Seite 9 fortfolgende, abrufbar im Internet unter www.hamburg.de/fb). Danach sind die einzelnen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend ihrer fachlichen Aufgabenstellung für die Steuerung der ihnen zugeordneten Beteiligungen zuständig. Für die Mehrzahl der öffentlichen Unternehmen nimmt die Fachbehörde diese Aufgabe allein wahr. Die Finanzbehörde ist Fachbehörde für Unternehmen aus dem Bereich Finanzierung und Vermögensverwaltung. Insofern ergeben sich hinsichtlich der Zuständigkeit für die HSH keine Unterschiede zu der Verantwortlichkeit für die Hamburgische Landesbank unter dem bis 2002 geltenden „Funktionsmodell".

Die für die Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen erforderlichen Arbeiten werden von der zuständigen Fachbehörde wahrgenommen. Dementsprechend werden Entscheidungen zur HSH von der Finanzbehörde vorbereitet, die den von der Freien und Hansestadt Hamburg entsandten Aufsichtsratsmitgliedern Stellungnahmen zu allen relevanten Tagesordnungspunkten der Aufsichtsratssitzung zuleitet.

Je nach inhaltlicher Wichtigkeit beziehungsweise Erörterungsstand ist die Freie und Hansestadt Hamburg durch den Präses oder den Staatsrat der Finanzbehörde, den Leiter des Amts Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde, den zuständigen Abteilungsleiter oder Referenten vertreten worden.

Siehe Antwort zu 2.

7. Wurden beziehungsweise werden diese Personen ebenfalls durch die zuständige Beteiligungsverwaltung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei der HSH Nordbank vorbereitet?

8. Gelten für diese Personen hinsichtlich der Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit die gleichen Regeln wie für aktive Senatsmitglieder und Behördenvertreter?

Nein.