Insolvenz

I. Anlass und Zielsetzung

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Eigentümerin der Lehrschwimmbecken Mendelssohnstraße 86 in Bahrenfeld (Schule Mendelssohnstraße), Swattenweg 10 in Lurup (FritjofNansen-Schule), Lohkampstraße 145 in Eidelstedt (Gesamtschule Eidelstedt), Paul-Sorge Straße 133­135 in Niendorf (Gesamtschule Niendorf), Turmweg 33 in Eimsbüttel (Schule Turmweg), Steinadlerweg 26 in Billstedt (Schule Steinadlerweg), Eberhofweg 63 in Langenhorn (Schule Eberhofweg) und Bramfelder Weg 121 in Farmsen (Schule Surenland), alle belegen in Hamburg.

Im Jahr 2006 wurden alle Lehrschwimmbecken gegen Übernahme der Verkehrssicherungsverpflichtung und der laufenden Betriebskosten Dritten überlassen. Seither wird das Lehrschwimmbecken Turmweg von der „Schwimmschule Turmweg e.V.", das Lehrschwimmbecken Surenland vom Verein „Farmsener Schwimmhalle" und das Lehrschwimmbecken Swatten Weg vom Luruper Förderverein Integration durch Schwimmen e.V. (Lufisch e.V.) betrieben.

Die Lehrschwimmbecken Lohkampstraße, Paul-SorgeStraße, Eberhofweg, Mendelssohnstraße und Steinadlerweg waren zunächst dem Hamburger Turnerbund von 1862 e.V. (HTB 62) überlassen. Die Freie und Hansestadt Hamburg kündigte diese Überlassungsverträge zum 1. April 2008 bzw. 1. Mai 2008 auf Grund nicht gezahlter Betriebskosten. Nach der Kündigung führte die Bäderland GmbH den Schwimmbetrieb übergangsweise bis zum Beginn der Herbstferien 2008 in den Bädern mit Ausnahme des Lehrschwimmbeckens Paul-SorgeStraße fort. Seit Ende Oktober 2008 betreibt der Hamburger Schwimmverband befristet bis zum 15. Juli 2009 die Lehrschwimmbecken Eberhofweg, Mendelssohnstraße und Lohkampstraße. Die Lehrschwimmbecken Paul-Sorge-Straße und Steinadlerweg sind bis auf weiteres geschlossen. Die sechs Lehrschwimmbecken, die betrieben werden, werden von unterschiedlichen Gruppen genutzt, so beispielsweise von Sportvereinen, Schwimmschulen, dem Hochschulsport, Kindertagesstätten, Schulen und privaten Schwimmgruppen.

Der Hamburger Sportbund möchte die Nutzung der Lehrschwimmbecken aufrechterhalten. Der Hamburger Sportbund ist der Überzeugung, dass zukünftige Betreiber nach einer Grundsanierung in der Lage sind, die Anlagen langfristig autark und nachhaltig bewirtschaften zu können. Der Betrieb der Lehrschwimmbecken soll auf eine langfristig sichere, wirtschaftliche und klimapolitisch vertretbare Basis gestellt werden

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt daher die acht Lehrschwimmbecken an interessierte wirtschaftlich leistungsfähige Träger unentgeltlich zu übereignen und für die energetische Sanierung der Lehrschwimmbecken 2,0 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm des Bundes zur Verfügung zu stellen.

Die Übertragung des Eigentums an den Lehrschwimmbecken und der Grundstücke bedarf der Zustimmung durch die Bürgerschaft nach Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Unentgeltliche Übertragung des Eigentums an den acht mit Lehrschwimmbecken bebauten Grundstücken Mendelssohnstraße 86, Swattenweg 10, Lohkampstraße 145, Paul-Sorge Straße 133­135, Turmweg 33, Steinadlerweg 26, Eberhofweg 63 und Bramfelder Weg 121 an interessierte, wirtschaftlich leistungsfähige Träger

1. Nutzung der Lehrschwimmbecken

Die Lehrschwimmbecken weisen keine geeigneten Rahmenbedingungen auf, um den Schülerinnen und Schülern die Schwimmfähigkeit entsprechend den Anforderungen des „Jugendschwimmabzeichens Bronze" zu vermitteln.

Von den nachstehenden Prüfungen:

­ Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten,

­ Herausholen eines Gegenstandes aus ca. 2 m tiefem Wasser,

­ Sprung aus 1 m Höhe oder Startsprung,

­ Kenntnis der Baderegeln sind wegen der Wassertiefe von 1,30 m und dem fehlenden 1 m Brett die wesentlichen Übungen dort nicht vermittelbar.

Daher findet das Schulschwimmen seit seiner Neuordnung im Jahre 2006 ganz überwiegend in den Schwimmstätten der Bäderland GmbH statt (siehe hierzu Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache Nr.18/4119 v.

18. April 2006)

Die Lehrschwimmbecken sind aber für spezielle Nutzergruppen von besonderer Bedeutung. Insbesondere finden in den Lehrschwimmbecken Kurse zur Wassergewöhnung von Kleinkindern (Vier- und Fünfjährige) statt, die ein wichtiger Bestandteil der nachfolgenden Schwimmausbildung sind.

Für die Integration von körperlich, geistig oder sozial benachteiligten Kindern ist die frühkindliche Förderung des Schwimmens elementar. Ergänzend zum Angebot der von Bäderland Hamburg GmbH betriebenen Schwimmbäder können in Lehrschwimmbecken insbesondere o.g. Defizite durch die Wassergewöhnungskurse minimiert oder beispielsweise Schwimmkurse für muslimische Frauen in geschützter Atmosphäre ermöglicht werden. Daneben bieten die Vereine in den Lehrschwimmbecken Programme zur allgemeinen Fitness und Gesundheitskurse sowie spezielle Kurse für ältere und erkrankte Menschen an. Über das vielfältige Schwimmangebot hinaus, das von Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und privaten Gruppen in Anspruch genommen wird, sind die bestehenden acht Lehrschwimmbecken Bestandteil des jeweiligen Stadtteillebens geworden. In der Infrastruktur der Stadtteile ergänzen die Lehrschwimmbecken den Bedarf an lokalen Schwimmmöglichkeiten, insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen.

2. Betriebskosten

Die Lehrschwimmbecken befinden sich in einem unterschiedlich sanierungsbedürftigen Zustand. Insbesondere ist eine energetische Sanierung erforderlich, um einen wirtschaftlichen, aber auch klimapolitisch vertretbaren Betrieb zu gewährleisten. Auch Teile der Haustechnik sind auszutauschen.

Die Betriebskosten für Strom, Wasser und Heizung der Lehrschwimmbecken werden überwiegend mittels Unterzählern zwischen den Betreibern und der Behörde für Schule und Berufsbildung abgerechnet. In einigen Fällen erfolgt eine Abrechnung unmittelbar zwischen Betreiber und Versorgungsunternehmen. Für das Lehrschwimmbecken Turmweg wurde wegen der besonderen baulichen Situation ­ das Lehrschwimmbecken befindet sich in einem Gebäude mit einer Sporthalle ­ der Fernwärmebedarf rechnerisch ermittelt.

Die Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten der Lehrschwimmbecken weisen einen hohen Nutzungsgrad von 35 bis 40 Wochenstunden aus. In den Betriebskonzepten zur Übernahme der Anlagen wird von einer erreichbaren Auslastung von 50 Wochenstunden ausgegangen. Das vielfältige Angebotsspektrum der Vereine, bestehend aus Wassergewöhnung, Kursen für Integrationsgruppen, Gesundheitsschwimmen und Angeboten für Schulen und Senioren, unterstreicht die gesicherte Nachfrage an Schwimmstunden.

Hauptursache für die schwierige wirtschaftliche Situation der Lehrschwimmbecken sind die hohen Energiekosten.

Zum einen sind die Energiekosten explosionsartig gestiegen. Zum anderen weisen die Gebäude aus den 1960er Jahren und die technischen Anlagen erhebliche energetische Mängel auf. Damit zukünftige Betreiber von Lehrschwimmbecken in die Lage versetzt werden, die Anlagen langfristig, nachhaltig und autark bewirtschaften zu können, gilt es, den Sanierungsstau aufzuheben. Vordringlich sind eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und eine energetische Optimierung der technischen Anlagekomponenten durchzuführen. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen amortisieren sich in der Regel nach 20 bis 30 Jahren, je nach Zustand des Lehrschwimmbeckens.

Ein wirtschaftlicher Betrieb, inklusive einer Rücklagenbildung, ist nur nach der angeführten Grundsanierung der Lehrschwimmbecken umsetzbar.

Nach einer vom Hamburger Sportbund in Auftrag gegebenen umfangreichen baufachlichen Untersuchung und den im August 2008 erstellten Kostenschätzungen beläuft sich das Gesamtvolumen zur Grundsanierung der acht Lehrschwimmbecken auf 2,6 Mio. Euro. Die Sanierungskosten differieren zwischen den einzelnen Lehrschwimmbecken.

II. Umsetzung der Maßnahmen

1. Leistungen

a) Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg

Um den Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken zu ermöglichen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg das Eigentum an den acht Lehrschwimmbecken und das dazugehörige Grundstück (Umriss Lehrschwimmbecken sowie zusätzlich 2,5 m Abstandsfläche um das Gebäude herum) an interessierte Träger ohne finanzielle Gegenleistung unentgeltlich übertragen. Gegen Zweckverfehlung, Weiterveräußerungsverbot, Verstoß gegen Bauverpflichtung und Insolvenz werden die bisherigen Eigentumsrechte der Freien und Hansestadt Hamburg durch einen durch Vormerkung dinglich gesicherten Rückübertragungsanspruch abgesichert. Im Falle der Rückübertragung wird die Stadt den Träger für selbstfinanzierte Wertverbesserungen am Lehrschwimmbecken entschädigen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg plant außerdem eine für die Sanierung zweckgebundene Zuwendung von 2,0 Mio. Euro für alle acht Lehrschwimmbecken aus dem Konjunkturprogramm des Bundes an alle geeigneten und interessierten Träger zu zahlen. Die Verteilung der Zuwendungssumme auf die Träger erfolgt anteilig nach Sanierungsbedarf der Lehrschwimmbecken. Wenn nicht alle zur Verfügung stehenden acht Lehrschwimmbecken von Trägern übernommen werden, wird die Zuwendungssumme von 2 Mio. Euro entsprechend dem Anteil des Sanierungsbedarfs des nicht übernommenen Lehrschwimmbeckens am Gesamtsanierungsbedarf prozentual gemindert. Die nicht übernommenen Lehrschwimmbecken werden dann endgültig stillgelegt.

Sowohl die unentgeltliche Übertragung der jeweiligen Lehrschwimmbecken und Grundstücke als auch die Zahlung der zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von max. 2 Mio. Euro für alle acht Lehrschwimmbecken steht unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes.

b) Leistung des Hamburger Sportbundes

Der Hamburger Sportbund führt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg ein Auswahlverfahren zur Eigentumsübernahme von Lehrschwimmbecken und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes durch. Zu diesem Zweck schlägt der Hamburger Sportbund der Freien und Hansestadt Hamburg wirtschaftlich leistungsfähige Träger vor, die den wirtschaftlichen Betrieb eines bestimmten oder einer Anzahl bestimmter Lehrschwimmbecken sicherstellen können. In dem Auswahlverfahren werden auch Träger berücksichtigt, die nicht Mitglied im Hamburger Sportbund sind. Der Hamburger Sportbund prüft die Bonität, das Sanierungskonzept und das Betriebskonzept des Trägers. Sind als Ergebnis des Auswahlverfahrens nach Auffassung des Hamburger Sportbundes mehrere Träger gleich gut geeignet, das Eigentum an einem Lehrschwimmbecken zu übernehmen, und ist einer der Träger der vorherige Betreiber, erhält dieser den Zuschlag. Der Hamburger Sportbund trägt die Kosten für die Durchführung des Auswahlverfahrens.

Der Hamburger Sportbund wird darüber hinaus als Treuhänder für die Freie und Hansestadt Hamburg agieren und zentral die Sanierung für alle weiter zu betreibenden Lehrschwimmbecken durchführen lassen.

c) Leistung der interessierten wirtschaftlich leistungsfähigen Träger

Die interessierten wirtschaftlich leistungsfähigen Träger werden das Eigentum an einem oder mehreren Lehrschwimmbecken übernehmen. Außerdem werden sie eine energetische Sanierung und eine Sanierung von Teilen der Haustechnik der Lehrschwimmbecken vornehmen lassen.

Zukünftig werden die wirtschaftlich leistungsfähigen Träger das Lehrschwimmbecken entweder selbst weiter nutzen oder die Nutzung des Lehrschwimmbeckens einem Dritten überlassen. In jedem Fall wird vertraglich abgesichert, dass die Nutzung vorrangig und überwiegend durch Sportvereine, Schwimmschulen, Kindertagesstätten, Schulen und privaten Schwimmgruppen o.Ä. erfolgt, so dass weiterhin ein gemeinnütziger Betrieb gewährleistet ist.

d) Finanzierungsmodell für die Sanierung und Eigentumsübertragung Zweckgebunden für die Sanierung wird die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt 2,0 Mio. Euro für acht Lehrschwimmbecken aus dem Konjunkturprogramm des Bundes zur Verfügung stellen. Die Summe wird nach dem anteiligen Investitionsbedarf für das einzelne Lehrschwimmbecken auf die Lehrschwimmbecken verteilt. Die Bereitstellung des Restbetrages liegt in der Verantwortung der Träger. Träger, die ordentliche Mitglieder des Hamburger Sportbundes sind, können vom Hamburger Sportbund gefördert werden. Die nähere Ausgestaltung unterliegt der Sportselbstverwaltung.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

a) Kündigung der bestehenden Nutzungsverträge

Für die Lehrschwimmbecken Paul-Sorge-Straße und Steinadlerweg gibt es derzeit keinen Betreiber und damit kein Überlassungsverhältnis, das gekündigt werden muss.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bzgl. der Lehrschwimmbecken Mendelssohnstraße, Lohkampstraße und Eberhofweg mit dem Hamburger Schwimmverband einen Überlassungsvertrag geschlossen. Das Überlassungsverhältnis endet am 15. Juli 2009.