Unterbringung von Gefangenen

Angesichts von Einschlusszeiten von mindestens elf und bis zu 23 Stunden pro Tag spielen die Bedingungen der Unterbringung von Gefangenen eine noch größere Rolle als ohnehin schon. Deshalb frage ich den Senat:

1. Gibt es in den Hamburger Justizvollzugsanstalten Einzelhafträume, die kleiner sind als 10 qm?

Wenn ja,

a. wie viele?

b. wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten?

c. wie viele dieser Zellen sind belegt (bitte nach JVA aufschlüsseln)?

Wenn ja,

a. wie viele?

b. wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten?

c. wie viele dieser Zellen sind belegt (bitte nach JVA aufschlüsseln)? Gibt es in den Hamburger Justizvollzugsanstalten Einzelhafträume, die kleiner sind als 6,5 qm?

Wenn ja,

a. wie viele?

b. wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten?

c. wie viele dieser Zellen sind belegt (bitte nach JVA aufschlüsseln)? Ja. Zwölf Einzelhafträume in der JVA Glasmoor. Davon waren am 17. April 2009 neun Hafträume belegt. Die Belegung erfolgt ausschließlich auf Antrag der Gefangenen als Alternative zur Gemeinschaftsunterbringung.

4. In wie vielen mehrfach belegten Zellen sind die Toiletten im Raum?

In keinem.

a. Wie wird in diesem Fall der Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz gewährleistet?

Entfällt.

Viele Gefangene klagen, dass im neu renovierten Flügel des Hauses II der JVA Fuhlsbüttel infolge der neuen Fenster Mindestbedingungen im Hinblick auf Frischluftzufuhr und natürliches Licht nicht gegeben sind. So kann nur noch ein kleiner Fensterteil geöffnet werden, der jedoch mit einem Lochblech versehen ist, das sich stark aufheizt und durch die winzigen Löcher keine Frischluft durchlässt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

6. Trifft zu, dass der größere Fensterflügel von den Gefangenen nicht geöffnet werden kann, da der dafür benötigte Schlüssel bei der Aufsicht liegt, und dass er nur zum Putzen geöffnet wird? Trifft ferner zu, dass der kleinere Fensterflügel mit einem Lochblech versehen ist?

Wenn ja, warum?

Ja. Die Fensterkonstruktion verhindert die unerlaubte Weitergabe von Gegenständen in andere Hafträume und das Hinauswerfen von Essenresten aus dem Haftraum. Sie dient damit sowohl der Anstaltssicherheit als auch der Schädlingsbekämpfung.

7. Wie groß ist der Durchmesser der Löcher im Lochblech?

Circa 1 cm.

8. Inwieweit wird das Tageslicht durch diese Fenstereinrichtung verringert?

Der Tageslichteinfall hat sich nicht verringert. Da die Fensterbrüstungen im Zuge der Sanierung auf die übliche Fenstergröße heruntergezogen wurden, ist die Fensterfläche im Vergleich zu den traditionellen Haftraumfenstern deutlich vergrößert worden.

9. Wie viele Zellen sind bisher mit den beschriebenen Fenstereinrichtungen ausgestattet und ist beabsichtigt, im Zuge weiterer Sanierung weitere Fenster dieser Art einzubauen?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Bisher wurden 112 Hafträume im C-Flügel des Hauses 2 der JVA Fuhlsbüttel mit den neuen Fenstern ausgestattet. Weitere 60 Hafträume kommen nach Abschluss der laufenden Sanierung des A-Flügels der UHA hinzu. Über die Konstruktion der Fenster anlässlich der anstehenden Sanierung des B-Flügels des Hauses 2 der JVA Fuhlsbüttel ist noch nicht entschieden worden.

10. Hält der Senat die Fenstereinrichtung im renovierten Flügel des Hauses II der JVA Fuhlsbüttel vereinbar mit Punkt 11. der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen, wonach in „allen Räumen, in welchen Gefangene leben oder arbeiten", die Fenster „so eingerichtet sein [müssen], dass frische Luft einströmen kann, gleich ob es eine künstliche Belüftung gibt oder nicht" (Hervorhebung nicht im Original)?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, wer hat die Fenstereinrichtung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Punkt 11. der UN-Mindestgrundsätze wie überprüft?

Ja. Ein von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die freie Lüftungsöffnung der Fenster den einschlägigen Vorschriften entspricht.