Fahrradmitnahme in den HVV-Regionalverkehrslinien

Zum 1. April 2005 hat der HVV die sogenannte HVV-Fahrradkarte für die Mitnahme von Fahrrädern in den Regionalverkehrslinien, darunter auch die R 10, eingeführt. Zunächst kostete die HVV-Fahrradkarte 3 Euro und war für eine Fahrt gültig, seit dem 1. April 2006 kostet sie 3,50 Euro, gilt jedoch einen ganzen Tag lang. Sperrzeiten gelten in den Regionalverkehrslinien nicht. Die Fahrradmitnahme in U-Bahn, S-Bahn, AKN und bestimmten Bussen außerhalb der Sperrzeiten ist weiterhin kostenfrei.

Der Umstand, dass hinsichtlich der Fahrradmitnahme im HVV unterschiedliche Regelungen gelten, ist nicht gerade fahrgastfreundlich. So heißt es beispielsweise in der „Radverkehrsstrategie für Hamburg" (Drs. 18/7662): „Im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) gibt es derzeit ein nach Verkehrsmitteln differenziertes Angebot zur Fahrradmitnahme. Dieses Angebot bietet dem Nutzer zwar einerseits bereits viele Möglichkeiten, ist aber anderseits durch die Unterschiede in den zeitlichen und tariflichen Regelungen nicht leicht nachvollziehbar."

Für Berufspendler, die ihr Fahrrad mitnehmen, ist die HVV-Fahrradkarte zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden. Für Fahrgäste der Regionalbahn der Linie R 10 stellt sie zudem eine ganz besondere Härte dar. Bei allen anderen Regionalverkehrslinien verkehren auf Hamburger Gebiet S-BahnLinien parallel, sodass die dort ebenfalls verkehrenden Regionalverkehrszüge für den Verkehr innerhalb Hamburgs praktisch ohne Bedeutung sind. Die Regionalbahnen der R 10 mit ihren innerstädtischen Halten in Wandsbek, Tonndorf und Rahlstedt übernehmen dagegen die Erschließungsfunktion einer S-Bahn, führten früher sogar die Bezeichnung S 4. Auch die Notwendigkeit, die Nachfrage durch die Entgeltpflicht zu regulieren, erscheint zumindest widersprüchlich, denn anders als bei U- und S-Bahn und AKN gibt es in den Zügen der R 10 sogar Fahrradabteile.

Ist ihrem Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft vereinbarten die Koalitionspartner CDU und GAL: „Die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im HVV werden verbessert."

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbund (HVV) wie folgt:

1. Wie beurteilt die zuständige Behörde den Nutzen und die Wirkung der HVV-Fahrradkarte

a) im Allgemeinen,

b) im Besonderen bei der Regionalbahn der Linie R 10 mit ihrer besonderen innerstädtischen Erschließungsfunktion,

c) vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt „die Förderung des Radverkehrs" und „eine radverkehrsfreundliche Verkehrsumwelt" zum Ziel gesetzt hat (Drs. 18/7662),

d) vor dem Hintergrund der klimaschutzpolitischen Zielsetzungen der Stadt und

e) angesichts ihrer finanziellen Auswirkungen auf Familien?

2. Ist beabsichtigt, die HVV-Fahrradkarte wieder abzuschaffen?

Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein: Warum nicht?

3. Ist beabsichtigt, die HVV-Fahrradkarte für Kinderräder abzuschaffen?

Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein: Warum nicht?

4. Ist beabsichtigt, den Preis der HVV-Fahrradkarte deutlich zu reduzieren?

Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt und auf welchen Betrag?

Wenn nein: Warum nicht?

5. Ist beabsichtigt, für Berufspendler preisgünstige Fahrrad-Zeitkarten einzuführen?

Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis?

Wenn nein: Warum nicht?

Im gesamten HVV, insbesondere jedoch im niedersächsischen Bereich des HVV, ist es in den Regionalverkehrszügen auch schon vor der südlichen Verbunderweiterung des HVV während der Fahrradsaison zu erheblichen Kapazitätsproblemen bei der Fahrradmitnahme gekommen. Nach der Ausweitung des HVV nach Niedersachsen im Dezember 2004 war mit einer Zunahme der Kapazitätsprobleme durch die bis dahin im HVV übliche unentgeltliche Fahrradmitnahme zu rechnen. Daher konnte die im HVV geltende unentgeltliche Fahrradmitnahme in den Regionalverkehrszügen nicht mehr angeboten werden. Es gelten jedoch keine Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern. Diese Regelung hat sich aus Sicht der zuständigen Behörde insgesamt bewährt. Gleichwohl wird sie in die Prüfung von Ansätzen zu einer Verbesserung von Mitnahmemöglichkeiten einbezogen.

6. Für die Mitnahme wie vieler Fahrräder ist in den Zügen der einzelnen HVV-Regionalverkehrslinien gegenwärtig Platz vorgesehen?

Die Kapazitäten für die Mitnahme von Fahrrädern sind im Regionalverkehr in Abhängigkeit vom eingesetzten Wagenmaterial sehr unterschiedlich. Angaben über die maximal mögliche Zahl von Fahrradstellplätzen sind nicht möglich, da für die Fahrradmitnahme zumeist Mehrzweckabteile vorgesehen sind, die auch für andere, im Einzelfall vorrangige Zwecke genutzt werden (Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten jeder Art). Bei den auf den Hauptzulaufstrecken nach Hamburg inzwischen überwiegend eingesetzten Doppelstockwagen bieten die Mehrzweckabteile in der Regel ausreichend Platz für die Fahrradmitnahme.

7. Inwieweit ist beabsichtigt, die Transportkapazität für die Beförderung von Fahrrädern in den Zügen der einzelnen HVV-Regionalverkehrslinien zu erhöhen?

Die Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder sind bei neu beschafften Fahrzeugen vor allem durch Mehrzweckabteile verbessert worden. Darüber hinaus wird in den Zügen des Metronoms (ME) in Richtung Bremen, Uelzen und Cuxhaven ein besonderer Service angeboten: In vielen ME-Zügen wird jeweils ein Mittelwagen pro Zug im Zeitraum von Ostern (spätestens Mitte April) bis Ende September/Anfang Oktober im Untergeschoss zu einem Fahrradabteil mit Abstellflächen und Fahrradhalterungen umgebaut.

Das Fahrzeug wird außen mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Zusätzlich wird die Lage des Wagens im Wagenstandsanzeiger der großen Bahnhöfe dargestellt.

Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

8. Ab Dezember 2009 werden auch bei der Regionalbahn der Linie R 10 moderne Doppelstockwagen zum Einsatz kommen. Statt bislang fünf Nahverkehrswagen werden dann vier Doppelstockwagen eingesetzt (vergleiche Drs. 19/229, 19/1047 und 19/1318).

a) Welche verbesserten Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme bieten diese Doppelstockwagen?

b) Für die Mitnahme wie vieler Fahrräder ist in den zukünftigen Doppelstockwagen-Zügen Platz vorgesehen?

Nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörde werden für die künftig vorgesehenen Mehrzweckabteile der Steuerwagen Fahrradstellplätze nicht speziell ausgewiesen, sodass keine genauen Werte angegeben werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.