Die Schülerzahlen pro Klasse sind an den Hamburger Regelschulen sehr unterschiedlich

Klassengrößen an den Hamburger Regelschulen

Der Senat plant die Änderung des Schulgesetzes. In Zukunft soll keine Klasse oder Lerngruppe an Primarschulen und Stadtteilschulen größer als 25

Schülerinnen und Schüler sein, in Primarschulen mit einer sozialstrukturell benachteiligten Schülerschaft soll die Klassengröße von 20 nicht überschritten werden. Aus Gründen besonderer räumlicher Gegebenheiten oder besonderer pädagogischer Aufgaben kann die Klassengröße im Einzelfall geringer, aus Gründen der regionalen Versorgung aller Schülerinnen und Schüler im Einzelfall größer festgelegt werden.

Die Statistik der Schulbehörde zeigt, dass die durchschnittlichen Klassengrößen an den Grundschulen, Gesamtschulen sowie Haupt- und Realschulen schon jetzt mit insgesamt durchschnittlich 23,7 Schülern unter der zukünftigen Obergrenze liegen. Lediglich an den Gymnasien liegen die durchschnittlichen Klassengrößen derzeit signifikant über der Obergrenze von 25

Schülern.

Deshalb frage ich den Senat:

1. In welchen Klassenstufen und Schulformen können die Schülerzahlen nach den derzeitig geltenden Basis- und Organisationsfrequenzen die Obergrenze von 25 Schülern überschreiten?

In den Grundschulen und in allen weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Sonderschulen kann die Obergrenze von 25 Schülerinnen und Schülern nach den derzeit geltenden Basis- und Organisationsfrequenzen überschritten werden.

2. Bereits jetzt liegen die durchschnittlichen Klassenfrequenzen an den Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen deutlich unter der zukünftigen Obergrenze von 25 Schülern. In welchen Jahrgangsstufen und Schulformen rechnet der Senat angesichts der zurzeit tatsächlich vorhandenen Klassengrößen mit signifikanten Verringerungen der Klassengrößen?

Es handelt sich bei der Primarschule und der Stadtteilschule um neu einzuführende Schulformen. Nach den derzeitigen Planungen sind vor allem in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und hier insbesondere in den Schulen mit dem Sozialindex 1 und 2 im Vergleich zu den bisherigen Jahrgangsstufen 5 und 6 der Beobachtungsstufe der Hauptund Realschulen, der Gymnasien und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Integrierten Gesamtschule deutlich geringere Klassengrößen zu erwarten.

3. Für die Verbesserung des Unterrichts und der Klassengrößen maßgeblich ist die Personalausstattung, die sich nicht an Obergrenzen orientiert, sondern an den sogenannten Basis- und Organisationsfrequenzen. Sollen die geltenden Basis- und Organisationsfrequenzen mit Einführung der neuen Schulstruktur verändert werden?

4. Wenn ja, welche Basis- und Organisationsfrequenzen plant der Senat für die künftige Schulstruktur? Die Basis- und Organisationsfrequenzen bitte nach Schulformen und Klassenstufen aufführen.

5. Würde die Einführung einer Obergrenze von maximal 25 Schülern pro Klasse an den künftigen Primar- und Stadtteilschulen zu einem Mehrbedarf an Lehrerstellen führten?

6. Wenn ja, wie hoch wäre der Mehrbedarf an Lehrerstellen?

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

7. Der Haushaltsplan Einzeltitel 3.1 sieht keine zusätzlichen Lehrerstellen vor. Durch welche Haushaltstitel sind eventuell notwendige zusätzliche Lehrerstellen gedeckt?

8. Plant der Senat auch die Absenkung der Klassenfrequenzen an den Gymnasien?

9. Wenn ja, welche Klassengrößen, Organisations- und Basisfrequenzen sind geplant?

10. Wenn nein, warum nicht?

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

11. Maßgeblich für die Klassenfrequenzen an den Grundschulen ist auch der sogenannte KESS-Faktor, der die soziale Lage der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Ist es geplant, bei der Festlegung der Klassenfrequenzen an den Stadtteilschulen auch den KESS-Faktor zu berücksichtigen?

12. Wenn ja, welche Klassengrößen, Organisations- und Basisfrequenzen sind geplant?

Entfällt.

13. Wenn nein, warum nicht?

Nein, weil bei den derzeitigen Planungen der Sozialindex ­ wie bisher ­ bei der Zuweisung von Sonderbedarfen Berücksichtigung findet.