Meldepflicht für Gewaltvorfälle an Schulen ­ Daten und Konsequenzen

Der Senat hat auf Anfrage in Drs. 19/2113 mitgeteilt, im Zeitraum April bis Dezember 2008 seien 256 Gewaltvorfälle von den Schulen gemeldet worden, darunter 56 schwere Delikte wie Sexual-, Raub- oder Waffendelikte oder schwerwiegende Körperverletzungen. Daten aus den Vorjahren vermochte der Senat bisher nicht zu nennen (Drs. 19/2224).

Nach Abschluss des Jahreszeitraums fragen wir den Senat:

1. Wie haben sich die Zahl der Meldungen der Hamburger Schulen und die Zahl der Strafanzeigen bei der Polizei insgesamt und in den einzelnen Monaten seit April 2008 bis März 2009 im Einzelnen entwickelt? (Bitte wie in Drs. 19/2113 darstellen.)

Die Gewaltmeldungen an Schulen werden in der Zentralen Verwaltung der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) dokumentiert und einem Controlling-Verfahren über die Leitstelle „Handeln gegen Jugendgewalt" unterzogen (siehe Anlage, Fortschreibung der Grafik aus der Drs. 19/2113). Vereinzelte Nachmeldungen von Schulen werden zeitversetzt in die Statistik beziehungsweise Grafik integriert (für Februar und März 2009 noch nicht geschehen).

Ein direkter Bezug zwischen den schulischen Gewaltmeldungen und der Zahl der Strafanzeigen bei der Polizei insgesamt besteht nicht.

Alle schulischen Gewaltmeldungen, die der Polizei übersendet werden, führen zu polizeilichen Ermittlungen.

2. Auf wie viele Schulen verteilen sich die unter 1. erfragten Meldungen aus dem Zeitraum April 2008 bis Dezember 2009, auf wie viele Schulen verteilen sich die Meldungen besonders schwerwiegender Vorfälle?

Die Meldungen von April 2008 bis März 2009 verteilen sich auf 138 Schulen, die Fälle der Kategorie I auf 76 Schulen.

3. Wie viele Vorfälle welcher Kategorie haben die zehn Schulen mit der höchsten Zahl an Meldungen jeweils im Einzelnen angezeigt?

Bei den zehn Schulen mit den meisten Meldungen ergibt sich ein Spektrum wie folgt:

5. Bleibt der Senat bei seiner Weigerung, stadtteilspezifische Daten der Gewaltentwicklung an Schulen vorzulegen?

Die zuständige Behörde sieht nach wie vor davon ab, schulstandort- oder stadtteilspezifische Auswertungen zu veröffentlichen, um Stigmatisierungen von einzelnen Schulen und Stadtteilen zu vermeiden.

6. Gibt es eine statistische Auswertung, welche Konsequenzen die Gewaltvorfall-Meldungen jeweils hatten?

Wenn ja, wie sieht diese Erhebung/Auswertung für das erste Jahr der verbindlicheren Meldepflicht aus?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, eine statistische Auswertung dieser Informationen findet nicht statt, da Aufwand und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stünden. Im Übrigen werden im Kontext der Evaluation des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt" Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

7. Wie bewerten Senat beziehungsweise zuständige Behörde die Fallzahlentwicklung auf Basis der Ganzjahreszahlen? Welche Annahmen legen die vorhandenen Daten zur Entwicklung von Vorfällen mit Gewalt- oder Rohheitsdelikten im Bereich von Schulen nahe? Welche Aussagen können zu der Entwicklung insgesamt oder in bestimmten Milieus getroffen werden? Wie wird auf überdurchschnittlich hohe Zahlen einzelner Schulen reagiert?

Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt bisher einen relativ konstanten Verlauf nach der Einführung des neuen Meldeverfahrens (Schuljahr 2008/2009). Schulen mit verstärktem Meldeverhalten erhalten einerseits fallbezogene Unterstützung, andererseits werden diesen Schulen weitere Maßnahmen und Angebote des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt" (Drs. 18/7296) unterstützend angeboten (zum Beispiel Einzelfalldiagnostik, Trainingskurse für Schülerinnen und Schüler, in die teilweise auch die Eltern einbezogen werden, Beratungsrunden, umfangreiche Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, standortspezifische Beratung bezüglich eines Konzepts zur schulischen Gewaltprävention). Insgesamt wird das Angebot einer sofortigen Hilfestellung für das schulische Personal in schwierigen Situationen von den meldenden Schulen angenommen und führt zu einer angemessenen Bearbeitung von Konflikten und Gewaltvorfällen vor Ort sowie zu einer sich anschließenden koordinierten Einzelhilfe für Opfer und Tatverdächtige.

8. Welche Maßnahmen wurden seit der Auskunft des Senats auf unsere Anfrage Drs. 19/2224 ergriffen, um die Meldepflicht an Schulen vollständig durchzusetzen und damit sicherzustellen, dass alle relevanten Fälle auch tatsächlich ­ auf dem Behördenweg und gegenüber der Polizei ­ angezeigt werden?

Die Schulen werden fortlaufend über das vorgeschriebene Verfahren über REBUS, die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Schulaufsicht informiert.