Hochschule

Anzustreben ist darüber hinaus eine Kostensenkung um mindestens weitere 5 %.

- Bei der Auslegung bestehender Vorschriften sollen die Behörden und Ämter veranlaßt werden, mehr als bisher Ausnahmeregelungen auszuschöpfen und auch von der Möglichkeit der Befreiung Gebrauch zu machen, wenn es zur Verwirklichung der Ziele kostengünstige Alternativen gibt.

- Beim Krankenhausbau soll der wirtschaftliche und effiziente Mitteleinsatz durch eine Senkung baulicher Standards sichergestellt werden. Außerdem sollen mit Planungshilfen und Musterraumprogrammen räumliche Standards in Anlehnung an kostengünstigere Standards anderer Bundesländer erarbeitet werden.

- Beim Bau von Pflegeheimen sollen z. B. die Nebennutzflächen reduziert und der Ausbaustandard gesenkt werden.

- Beim Bau von Kindertagesstätten soll der Holz(verbund)bauweise aus Kostengründen grundsätzlich der Vorzug gegeben werden. Die Kosten dürfen je nach Ausführung 2.050 DM bis 2.200 DM je m² Brutto-Grundfläche (BGF) nicht überschreiten.

- Für Hochschulbauten gelten die Kostenrichtwerte des Planungsausschusses für den Hochschulbau als Kostenobergrenze. Die Vorschläge zur Senkung der baulichen Standards sind so weit wie möglich zu berücksichtigen.

- Beim Schulbau sollen gemäß den Senatsvorgaben von 1994 „Kostenreduzierung im Schulbau"Kosteneinsparungen bis zu 12 % durch Reduzierung der Musterraumprogramme für allgemeinbildende Schulen in ihrer Fassung von 1983 erreicht werden. Außerdem sollen Vorschläge zur Absenkung des baulichen Standards entwickelt werden.

Umsetzung:

Zur Umsetzung der Senatsbeschlüsse wurden z. B. von der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB) ein Großteil der in der Planung befindlichen Vorhaben überprüft und reduzierte Musterraumprogramme aufgestellt. Die Technischen Richtlinien Schulen (TR-Schulen) sind 1995 entsprechend geändert worden.

Damit hat die Verwaltung die notwendigen Planungsgrundlagen für eine Kostensenkung im Schulbau geschaffen. Die Auswirkungen solcher Programmreduzierungen bei einer Einzelmaßnahme hat der Rechnungshof in einem Beitrag zum Jahresbericht 1995, Tzn. 275 bis 280, dargestellt. Im Ergebnis konnten durch bessere Ausnutzung vorhandener Flächen im Zusammenhang mit Raumprogrammreduzierungen allein in diesem Einzelfall rund 8 Mio DM eingespart werden.

Die Baubehörde hat, wie in der Senatsvorgabe von 1994 vorgesehen, die von dem Hochbauausschuß der Länderarbeitsgemeinschaft zur Anwendung in den Ländern empfohlene nutzungsorientierte Kostenermittlung mit Kostenflächenarten (KFAMethode) überprüft. Nach einer Versuchsphase von 18 Monaten bei verschiedenen Bauvorhaben ist diese Methode am 05.01. von der Baubehörde zur Anwendung empfohlen worden.

Der Rechnungshof hat die Wirksamkeit der Senatsbeschlüsse anhand von 1995 bis 1997 durchgeführten Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 250 Mio DM geprüft. Eine Querschnittsprüfung und weitere Einzelprüfungen wurden im Bereich der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts - (LBK Hamburg), von pflegen & wohnen - Anstalt öffentlichen Rechts - (p&w), der BSJB, der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und der Justizbehörde durchgeführt.

Der Rechnungshof hat bei den in die Prüfung einbezogenen Bauvorhaben auf Einsparungsmöglichkeiten in der Planung, bei der Anwendung von Vorschriften und der Durchführung der Baumaßnahmen hingewiesen.

Krankenhäuser Allgemeines Krankenhaus Barmbek (AKB)

Die Planung des Neubaus für die Entbindungsbereiche und für die neonatologische Abteilung des AKB entsprach nicht der Vorgabe der Raumprogrammgenehmigung von 1992. Danach sollte die Nutzfläche um 73 m² reduziert werden. Statt dessen wurde für die Bau- und Kostenunterlage die ursprüngliche Raumprogrammfläche zugrunde gelegt. Erst als der Baubeginn bevorstand, ließ sich das Krankenhaus die zusätzlichen Flächen nachträglich genehmigen. Diese Nutzflächen wurden für die im Programm ausgewiesenen Nutzungen nicht benötigt.

Der Rechnungshof hat außerdem festgestellt, dass die tatsächlichen Bauwerkskosten mit den auf der Grundlage der KFAMethode ermittelten Kosten übereinstimmen, obwohl der 1996 fertiggestellte Neubau eine Reihe kostenaufwendiger konstruktiver Elemente aufweist, wie z. B. einen hohen Verkehrsflächenanteil und aufwendige Oberlichtkonstruktionen.

Nach Vorgabe des Senats von 1984 war im Rahmen der Maßnahmen zur „Kostendämpfung im staatlichen Hochbau"insbesondere das Raumprogramm strikt einzuhalten. Anstatt die Flächen nachträglich genehmigen zu lassen, hätte die Planung gemäß dem ursprünglichen Raumprogramm aufgestellt werden müssen. Durch die zusätzlichen Flächen entstanden Mehrkosten von über 800.000 DM.

Außerdem ist festzustellen, dass innerhalb der KFA-Werte ein für die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs nicht notwendiger baulicher Aufwand realisiert worden ist. Daraus leitet sich die Schlußfolgerung ab, dass auch die Kennwerte der KFA-Methode Einsparpotentiale enthalten. Bei dieser Baumaßnahme hätte zumindest eine Reduzierung der Bauwerkskosten um 5 % erreicht werden können.

Die BAGS und der LBK Hamburg haben sich darauf berufen, daß das mit der Nachgenehmigung aufgestockte Raumprogramm nicht überschritten worden sei. Nach Auffassung der BAGS sei

- bezogen auf die jetzt von ihr zugrunde gelegte KFA-Methode eine grundsätzliche Absenkung der Werte um 5 % oder mehr nicht begründet und auch nicht vertretbar. Der LBK Hamburg hat darauf hingewiesen, dass durch gute Ausschreibungs- und Vertragsgestaltung und konsequente Verfolgung der Zeit- und Kostenplanung bei Baumaßnahmen der letzten Zeit die veranschlagten Kosten eingehalten bzw. unterschritten werden konnten. Statt einer Reduzierung der Kostenflächenwerte halte es der LBK Hamburg für wichtig, den angewendeten Weg des guten Planungs- und Baumanagements weiter auszubauen.

Der Rechnungshof hat den Ausbau des Planungs- und Baumanagements begrüßt. Bei Anwendung der Vorgaben aus 1984 zur Kostendämpfung im staatlichen Hochbau hätte der Bauherr frühzeitig die vorhandenen Einsparungsmöglichkeiten durch strikte Einhaltung des Raumprogramms umsetzen müssen. Mit einer konsequenten Verfolgung der Zeit- und Kostenplanung sind zwar auch Kosten zu sparen; die kostendämpfenden Steuerungseinflüsse liegen jedoch hauptsächlich in der Bedarfsbeurteilung und der strikten Einhaltung des Raumprogramms. Die Überprüfung von Gebäudestrukturen (Flächenarten und Konstruktion) eröffnen ein weiteres Potential, das auch zur Absenkung der Richtwerte nach der KFA-Methode führen kann.

Allgemeines Krankenhaus Wandsbek (AKW)

Die Kosten für den Neubau der Geriatrie des AKW wurden auf der Grundlage der Kosten berechnet, die bei der 1994 mit hohem baulichen und räumlichen Standard realisierten Geriatrie Groß-Sand in Wilhelmsburg entstanden waren. Der daraus ermittelte Kostenkennwert wurde, auch wegen möglicher Preissteigerungen, um weitere 5 % erhöht. Die so ermittelten Kosten bildeten die Grundlage für die Vereinbarung eines Festbetrages. Damit war es dem AKW möglich, den Standard der Geriatrie Groß-Sand zu übernehmen und zusätzlich einen noch höheren Verkehrsflächenanteil zu realisieren. Die zur baufachlichen Begutachtung herangezogene „Hochbaukommission" legte dazu kostensenkende Vorschläge in erheblichem Umfang in Anlehnung an die Planungshinweise zu den Senatsvorgaben vor. Diesen Vorschlägen wurde jedoch zu einem großen Teil, insbesondere bei den Forderungen nach Flächenreduzierungen, nicht gefolgt.