Wertschöpfungskette

100 Prozent Ökostrom für Hamburg ­ Was ist aus den Senatsplänen geworden?

Nach Abschluss von Stromlieferverträgen für die Hamburger Liegenschaften im Sommer 2007 verkündete der Senat, die Verträge mit Vattenfall und E.on Hanse nachverhandeln zu wollen mit dem Ziel, die Lieferungen komplett auf Ökostrom umzustellen.

In der Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007 ­ 2012

(19/1752) heißt es bei den Einzelmaßnahmen unter der Überschrift „Umstellung auf Ökostrom beim Auslaufen von Verträgen anstelle der getrennten Ausschreibung von RECS-Zertifikaten" (Seite 43): „Laut Regierungsprogramm soll die Möglichkeit der Umstellung der Stromversorgung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen ab 2011 auf Ökostrom geprüft werden. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Sommer 2007 Stromlieferverträge für die Liegenschaften der Freien und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2008 ­ 2010 abgeschlossen. Lieferanten sind Vattenfall Europe Hamburg AG (5 Lose) und E.on Hanse (1 Los). Verbunden damit war die Beschaffung von Ökostromzertifikaten korrespondierend mit dem gesamten Strombedarf der öffentlichen Gebäude. Im Ergebnis wurde so das neue Ziel verwirklicht, ab 2008 alle öffentlichen Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg zu 100 % mit Strom zu versorgen, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Dabei werden insbesondere neue Erzeugungsanlagen (Wind- und Wasserkraft) unterstützt.

Der Umweltnutzen dieser Ökostromzertifikate (RECS) wird an der tatsächlichen CO2-Vermeidung gemessen, die durch die Einspeisung von ökologisch produziertem Strom mittels der Zertifikate ausgewiesen wird, sowie an der möglichst großen Verdrängung konventioneller Erzeugungskapazität. Durch die Zertifikate wird jede Einheit Strom aus Ökostromkraftwerken identifiziert und der Umweltwert über die gesamte Wertschöpfungskette durch das Ökoinstitut Freiburg belegt.

Um das Ziel der Beschaffung von Ökostrom umzusetzen, ist etwa zu Beginn des Jahres 2010 eine entsprechende europaweite Ausschreibung einzuleiten." Daher frage ich den Senat:

Der Senat hat festgelegt, dass für alle öffentlichen Gebäude die Stromlieferung für den Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 EU-weit ausgeschrieben wird.

Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Abnahmeverhaltens in den öffentlichen Einrichtungen wurde die gesamte Strommenge von rund 330 Millionen kWh pro Jahr in sechs Losen ausgeschrieben, um so durch die Möglichkeit der Einzellosvergabe ein für die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt möglichst günstiges Ausschreibungsergebnis zu erzielen. In einem weiteren (7.) Los wurden ausschließlich für die Liegenschaften der Freien und Hansestadt Hamburg zusätzlich Ökostrom-Zertifikate für eine Strommenge von 26 Millionen kWh pro Jahr ausgeschrieben. Dies entspricht nach Abzug des Stromanteils für die einbezogenen Einrichtungen (rund 110 Millionen kWh pro Jahr) etwa 12 Prozent der für die Freie und Hansestadt Hamburg benötigten Strommenge. Gemeinsam mit dem bereits über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geförderten Anteil am Strombezug von 13 Prozent konnten so rund 25 Prozent des Strombezugs der Freien und Hansestadt Hamburg erneuerbaren Energiequellen zugerechnet werden.

Für die Lose 1 bis 6 haben insgesamt sechs Bieter, für das Los 7 drei Bieter ein Angebot abgegeben. Nebenangebote wurden nicht zugelassen.

Über den Anteil von 25 Prozent hinaus wurden im Rahmen des neu beschlossenen Klimaschutzkonzepts weitere Ökostrom-Zertifikate, entsprechend zu den restlichen 75 Prozent des Stromverbrauchs (160 Millionen kWh pro Jahr) sowie für eine Reihe von teilnehmenden einbezogenen Einrichtungen (50 Millionen kWh pro Jahr), in einer erneuten europaweiten Ausschreibung beschafft. Damit ist der gesamte Strombedarf der Freien und Hansestadt Hamburg erneuerbaren Energiequellen zuzuordnen. Die ausgeschriebene Zertifikatmenge wurde in sieben gleichgroße Lose zu 30 Millionen kWh pro Jahr aufgeteilt, um auch kleineren Bietern eine Chance einzuräumen. Nebenangebote (Preisnachlässe) für die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose wurden zugelassen.

An dieser Ausschreibung hat sich einzig die Vattenfall Europe AG (Vattenfall) beteiligt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welches sind die genauen Daten für Lieferbeginn und -ende?

Die Strom-Poolverträge haben jeweils eine Laufzeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010.

2. Welche Liefermengen sind für die einzelnen Jahre vereinbart und wie verteilen sie sich auf die jeweiligen Lieferverträge?

Der Gesamtstromverbrauch der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich einbezogener Einrichtungen beträgt rund 330 Millionen kWh pro Jahr (Freie und Hansestadt Hamburg-Verbrauch = 220 Millionen kWh pro Jahr). Davon entfallen auf den Versorger Vattenfall rund 297 Millionen kWh Strom und auf den Versorger E.on Hanse rund 33 Millionen kWh Strom.

Sowohl die in der ersten Ausschreibung festgelegten 26 Millionen kWh ÖkostromZertifikate als auch die 210 Millionen kWh Ökostrom-Zertifikate pro Jahr aus der darauffolgenden Ausschreibung werden von Vattenfall geliefert.

3. Wurden die sechs Lose getrennt ausgeschrieben?

a. Wenn ja, warum?

Die Aufteilung des Gesamtvolumens in Einzellose erfolgte, um auch kleineren Bietern die Abgabe eines Angebotes zu ermöglichen.

b. Wie sind die Lose jeweils definiert?

Die Losbildung erfolgte nach marktgängigen Abnahmestrukturen, um die jeweils günstigsten Angebote zu erhalten.

c. Wie kommt es, dass ein Unternehmen fünf Lose „gewonnen" hat und ein Unternehmen nur ein Los?

Den Zuschlag für die Stromversorgung bekam pro Los jeweils der günstigste Anbieter.

Für die Zuschlagserteilung der Ökostromzertifikate wurden der Umweltnutzen zu 35 Prozent und der Preis zu 65 Prozent berücksichtigt.

4. Wie hoch sind die für die Stromlieferungen 2008, 2009 und 2010 jeweils veranschlagten Haushaltsmittel?

Eine gesonderte Veranschlagung erfolgt nicht. Jede Einrichtung hat diese Kosten aus ihrem eigenen Betriebshaushalt zu tragen. Die Stromkosten belaufen sich vorbehaltlich Änderungen gesetzlicher Steuern und Abgaben sowie der Netzentgelte auf jährlich rund 50 Millionen Euro (brutto, einschließlich einbezogene Einrichtungen). Davon entfallen auf die Freie und Hansestadt Hamburg rund 33,3 Millionen Euro.

5. Hat die Stadt preisliche und/oder andere Sonderkonditionen in den jeweiligen Lieferverträgen erhalten?

Nein.

a. Wenn ja, welche?

b. Wie unterschieden sich die Konditionen der beiden Lieferanten?

Entfällt.

6. Welche anderen Anbieter hat es bei der Ausschreibung neben Vattenfall und E.on Hanse noch gegeben?

An der Stromausschreibung haben sich sechs Stromversorger beteiligt. Die Bekanntgabe der Bieter ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich.

7. Welche Gründe sprachen für die beiden Lieferanten, welche gegen andere?

Siehe Antwort zu 3 b.

8. Sind nur solche Liegenschaften und Gebäude in die Lieferverträge aufgenommen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, oder auch nichtstädtische, in denen Behörden untergebracht sind?

Der Strom-Poolvertrag berücksichtigt sowohl eigene als auch angemietete Liegenschaften.

9. Enthalten die Verträge eine Regelung für den Fall, dass Gebäude während der Laufzeit vom öffentlichen in privates Eigentum wechseln?

a. Wenn ja, wie sieht die Regelung aus?

b. Wenn nein, wie wird dann verfahren?

Sofern die veräußerten Objekte anschließend von der Freien und Hansestadt Hamburg angemietet werden, bedarf es keiner besonderen Regelung, andernfalls ist eine Kündigung der Stromversorgung für die jeweilige Abnahmestelle jederzeit möglich.

10. Hat sich der öffentliche Gebäude-/Liegenschaftsbestand seit 2007 verändert und wenn ja, wie hat sich das bei Eigentümerwechsel auf die in den Lieferverträgen vereinbarten Strommengen ausgewirkt?

Ja. Die Veränderungen liegen innerhalb der mit den Versorgungsunternehmen vereinbarten Bandbreite für die Liefermengen.

11. Wie hoch war bei Abschluss der Lieferverträge mit Vattenfall und E.on Hanse der Anteil aus erneuerbaren Energien, den das EEG bei der Zusammensetzung von Normalstrom ohnehin verlangt?

Der Anteil an erneuerbaren Energien gemäß EEG betrug bei Abschluss der Lieferverträge rund 13 Prozent.

12. Wurde der gesetzlich vorgeschriebene Anteil an Ökostrom beim Kauf von Ökostrom-Zertifikaten durch die Stadt berücksichtigt?