Immobilie

1. Anlass und Zweck

Mit dieser Drucksache bittet der Senat die Bürgerschaft um nachträgliche Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 37 Absatz 4 LHO.

Nach Artikel 68 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung in Verbindung mit § 37 LHO dürfen im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses mit Zustimmung des Senats über- und außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden. Sie sollen durch Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden und bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bürgerschaft. Diese Genehmigung ist, da es sich nicht um einen Fall von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung handelt, innerhalb eines Vierteljahres einzuholen.

Voraussetzung für die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 37 LHO ist, dass diese unvorhergesehen und unabweisbar sind. Ein Bedarf ist unvorhergesehen, wenn er dem Grunde oder der Höhe nach so spät erkannt worden oder erkennbar geworden ist, dass Mittel im Haushaltsplan des Fälligkeitsjahres nicht mehr oder nicht in der erforderlichen Höhe ausgebracht werden konnten.

Unabweisbar ist ein Bedarf, wenn er sachlich unbedingt erforderlich und so eilbedürftig ist, dass eine Entscheidung der Bürgerschaft nicht mehr zeitgerecht herbeigeführt werden kann.

Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2008 nach § 37 Absatz 1 LHO der Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich des Einzelplanes 6 ­ Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ­ beim Titel 6700.787.72 „Sanierung Am Radeland" in Höhe von 1.200 Tsd. Euro zugestimmt. Es handelt sich um unvorhergesehene und unabweisbare Mehrbedarfe für die Sanierung des im Hafengebiet von Harburg liegenden Grundstücks „Am Radeland". Diese Mehrausgaben können durch entsprechende Minderausgaben im Einzelplan 6 gedeckt werden. Die Unabweisbarkeit der Mehrausgaben sowie ihre Deckung im Einzelnen werden im Anhang zum Petitum dieser Drucksache dargestellt und erläutert.

2. Petitum

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. gemäß § 37 Absatz 4 LHO die im Anhang zum Petitum aufgeführten Mehrausgaben in Höhe von 1.200 Tsd. Euro bei dem Titel 6700.787.72 nachträglich genehmigen,

2. den sich daraus ergebenden, im Anhang zum Petitum genannten Änderungen im Haushaltsplan 2007/2008

(Haushaltsjahr 2008) zustimmen. Haushaltsjahr 2008

Nachträgliche Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.200 Tsd. Euro nach §37 Absatz 4 LHO hier: Mehrbedarf für die Sanierung „Am Radeland"

A. Handlungsbedarf

1. Anlass

Das im Hafengebiet von Harburg liegende Grundstück „Am Radeland" wurde bis 1930 von einem Gaswerk und in den Folgejahren bis 2002 durch einen Betrieb, der Bitumenemulsionen und bituminöse Baustoffe wie Straßenbaubindemittel, Dachpappen, Bautenschutzmittel und Klebstoffe herstellte, gewerblich genutzt. Aus der kontaminierten Auffüllung sind teilweise Schadstoffaustritte in den ersten Grundwasserleiter zu verzeichnen. Langfristig ist mit einer Gefährdung von Förderbrunnen zur Trinkwassergewinnung zu rechnen, die westlich in einer Entfernung von 3 km betrieben werden. Die Schadstoffquellen sollen zur Gefahrenabwehr durch einen Bodenaustausch beseitigt werden, so dass neben einer weitgehend uneingeschränkten gewerblichen Nutzung des Grundstücks künftig von einer entscheidenden Verbesserung der Qualität des Grundwassers auszugehen ist.

Das Grundstück wurde im 2. Weltkrieg stark bombardiert und die Bebauung weitgehend zerstört. Es besteht ein allgemeiner Verdacht auf Kampfmittel. Zusätzlich sind mehrere Bombenblindgängerverdachtspunkte auf dem Grundstück vorhanden. Im Hinblick auf eine gewerbliche Zwischennutzung und spätere Überleitung auf die Hamburg Port Authority (HPA) soll das Grundstück auf vorhandene Kampfmittel untersucht und ggf. geräumt werden. Die Entschärfung und Beseitigung selbst erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst der Behörde für Inneres.

Für die Maßnahme „Am Radeland" wurden 9.500 Tsd. Euro mit Drucksache 18/4217 vom 2. Mai 2006 bewilligt. Die Sanierungsmaßnahmen sollten noch im Jahr 2006 beginnen.

Weitere 1.390 Tsd. Euro wurden mit Drucksache 18/6282 vom 22. Mai 2007 bewilligt. Die Mehrkosten entstanden auf Grund von Planungsänderungen: Der Sanierungsbereich wurde erweitert, die Flächen wurden auf Kampfmittel untersucht und Flächen außerhalb des zu sanierenden Bereichs wurden ebenfalls auf Kampfmittel untersucht.

Somit wurden damals Gesamtkosten i.H.v. 10.890 Tsd. Euro veranschlagt.

Auf Grund unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben i.H.v. 1.200 Tsd. Euro für zusätzliche Sanierungsarbeiten (mehr kontaminiertes Bodenmaterial, mehr Bauwerks- bzw. Fundamentreste) ergeben sich jetzt Gesamtkosten i.H.v. 12.090 Tsd. Euro.

2. Mehrbedarf auf Grund der Kampfmittelproblematik, Entfundamentierung sowie größeren Sanierungstiefen.

Die Gesamtauftragssumme für die Sanierungsmaßnahme und die Untersuchungen zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit belief sich bei Projektbeginn im Juli 2008 auf Grund günstiger Ausschreibungsergebnisse zunächst auf rund 9. Tsd. Euro. Zur Kostenkontrolle und -prognose wurden die bisher sanierten und auf Kampfmittel untersuchten Teilflächen des Grundstücks ausgewertet und die Gesamtkosten für das gesamte Grundstück auf der Grundlage der bisher durchgeführten Arbeiten hochgerechnet. Dabei wurden Mehrkosten zur Gefahrenabwehr und zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit unterschieden.

Darüber hinaus führen weitere Nachträge (u. a. für einen Feldversuch zur Kampfmittelsuche, Freimessung einer Gasleitung, Entleerung von Teerbecken) und die voraussichtliche Ausführung von Bedarfspositionen zu einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Leistungen:

Es ergeben sich Mehrkosten für die Gefahrenabwehr gegenüber der o.g. Auftragssumme in Höhe von rund 370 Tsd. Euro sowie zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit in Höhe von rund 2.720 Tsd. Euro. Insgesamt ergeben sich Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme in Höhe von rd. 3.090 Tsd. Euro.

Da in dem bisher bewilligten Kostenrahmen von 10. Tsd. Euro noch 1.890 Tsd. Euro für nicht vorgenommene Beauftragungen von Bedarfspositionen und für Unvorhersehbares vorhanden sind, ergibt sich eine Überschreitung des Kostenrahmens in Höhe von 1.200 Tsd. Euro.

Die Aufwendungen für die Kampfmittelfreiheit erhöhen sich von ursprünglich 200 Tsd. Euro auf insgesamt rund 2. Tsd. Euro. Die Mehrbedarfe für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit werden vom Wirtschaftsplan der Finanzbehörde ­ Immobilienmanagement nach Abschluss der Maßnahme erstattet. Das Immobilienmanagement trägt wie in vergleichbaren Fällen die Kosten der Kampfmittelfreiheit und erstattet diese nach Abschluss der Maßnahme an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (2.700 Tsd. Euro). Gleichwohl handelt es sich um einen Fall überplanmäßiger Mehrausgaben, weil die bisher veranschlagten Kosten der Maßnahme überschritten werden.

Der neue Gesamtkostenrahmen für die Maßnahme „Am Radeland" beträgt damit 12.090 Tsd. Euro.

B. Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit

Der Bedarf war unvorhersehbar und unabweisbar, da der Mehrbedarf erst nach Beginn der Sanierungsarbeiten im August 2008 festgestellt wurde. In den sanierten Bereichen müssen mehr kontaminiertes Bodenmaterial und mehr Bauwerks- bzw. Fundamentreste als erwartet ausgehoben werden.

Der Mehraushub ist sowohl für die Dekontamination als auch für die Kampfmittelfreiheit erforderlich. Insbesondere die in erheblichem Umfang vorgefundenen Bauwerks- bzw. Fundamentreste, die unterhalb der Bodenkontamination angetroffen wurden, führen zu Mehraufwendungen. Die Bauwerks- bzw. Fundamentreste be- bzw. verhindern die Kampfmitteluntersuchungen und müssen entfernt werden. Nur so ist das Ziel der vollständigen Kampfmittelfreigabe für das Grundstück zu erreichen. Des Weiteren muss eine umfänglichere Beseitigung von kontaminierten Böden auf Grund einer teilweise tieferen Schadstoffausbreitung erfolgen. Dies führt ebenfalls zu Mehrmengen. Eine Berücksichtigung im Haushalt 2008 war nicht mehr möglich. Eine Zurückstellung bis zur Nachbewilligung im regulären Haushaltsverfahren hätte zur Folge gehabt, dass ein zwischenzeitlicher Baustopp eingetreten wäre, der weitere Mehrkosten nach sich gezogen hätte.

C. Deckung der Mehrkosten und Auswirkungen auf den Haushalt 2008

Zur Deckung der Mehrkosten der Maßnahme in Höhe 1.200 Tsd. Euro wurden in 2008 verfügbare Mittel beim Titel 6700.787.07 „Baudurchführung von Sanierungsmaßnahmen" herangezogen.