Arbeitssituation der Ratsdiener im Hamburger Rathaus

Die Ratsdiener verrichten im Hamburger Rathaus eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit, die oft mit außerordentlichen Anforderungen und Arbeitszeiten sowie Überstunden verbunden ist. Im vergangenen Jahr mussten sie bereits gegen den Widerstand der SPD-Fraktion die Streichung ihrer Überstundenpauschale und damit eine schmerzhafte Gehaltseinbuße hinnehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann wird der wöchentliche Schichtplan den Beschäftigten jeweils bekannt gegeben?

Es gibt keine wöchentlichen Schichtpläne, ein Schichtplan besteht für das ganze Jahr.

Über wöchentliche Einsatzpläne erfolgt die Zuweisung bestimmter Aufgaben, die den Ratsdienerinnen und Ratsdienern in der Regel am Mittwoch für die folgende Kalenderwoche bekannt gegeben werden.

2. Sind in den wöchentlichen Schichtplänen verbindliche Überstunden enthalten?

Entfällt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

3. Werden die Überstunden, die in den Schichtplänen eingetragen sind, bei Nichtbedarf vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben?

Mit den im Jahr 2008 im Rathaus beschäftigten Ratsdienerinnen und Ratsdienern wurden Arbeitsverträge geschlossen, die eine pauschale Überstundenvergütung von 30 Stunden im Monat vorsehen. Die geleisteten Überstunden werden in einem Arbeitszeitkonto erfasst. Zum 1. Januar 2009 wurde zwischen dem Personalrat und der Geschäftsleitung des Landesbetriebes Rathaus-Service eine „Dienstvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit der Ratsdienerinnen und Ratsdiener" geschlossen, die die Arbeitszeiten der Beschäftigten im Rahmen des ganzjährigen Schichtplans an den Arbeitstagen Montag bis Freitag festlegt.

4. Wie häufig kommt es aufgrund von Personalengpässen zu Schichtverschiebungen oder kurzfristigen Überstundenanordnungen?

a. Insgesamt im Laufe der letzten zwölf Monate?

b. Im Durchschnitt einer Woche?

Der Einsatz der Ratsdienerinnen und Ratsdiener erfolgt im Wesentlichen in den Veranstaltungen, die von der Senatskanzlei und Bürgerschaftskanzlei beauftragt werden.

Innerhalb des Jahres ergeben sich hierbei erhebliche Schwankungen. In den Ferienzeiten sind es grundsätzlich wenige Veranstaltungen. Um den Ratsdienerinnen und

Ratsdienern ein möglichst konstantes monatliches Einkommen zu sichern, sind mit den im Jahr 2008 beschäftigten Ratsdienerinnen und Ratsdienern Arbeitsverträge geschlossen worden, die eine pauschale Überstundenvergütung von 30 Stunden im Monat vorsehen. In den letzten Monaten lagen die Überstunden im Durchschnitt über alle Ratsdienerinnen und Ratsdiener bei 15,67 Stunden. Darin enthalten sind die kurzfristig angeordneten veranstaltungsbedingten Überstunden, die nicht gesondert statistisch erfasst werden. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im 1. Quartal 2009 gab es neun veranstaltungsbedingte Schichtverschiebungen.

c. Pro jeweiligem Mitarbeiter?

Der Senat ist im Hinblick auf den Personalaktendatenschutz gehindert, die Frage zu beantworten.

5. Gesetzt den Fall, Beschäftigte lehnen für sie vorgesehene Überstunden ab: Wird dies vonseiten des Arbeitgebers respektiert, oder werden die Beschäftigten unter Druck gesetzt, zum Beispiel durch die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

6. Gilt für die Ratsdiener die Fünf-Tage-Arbeitswoche, oder ist es beabsichtigte oder realisierte Praxis, eine Sieben-Tage-Arbeitswoche einzuführen?

Nein, weder noch.

Zurzeit wird eine Ergänzungsvereinbarung zur Wochenendarbeit zwischen Geschäftsführung und Personalrat verhandelt.

7. Sind zurzeit Planstellen vakant?

a. Wenn ja, wie viele, und seit wann?

Im Landesbetrieb Rathaus-Service sind vier Stellen für Ratsdienerinnen und Ratsdiener vakant.

b. Wenn ja, aus welchen Gründen?