Sauberkeit und Hygiene an Hamburger Schulen

Die allgemeine Krankheitsbelastung der Schüler durch Allergien, Infekte usw. nimmt immer weiter zu. Sauberkeit und eine möglichst unbelastete Raumatmosphäre sind wichtige Voraussetzungen des gesundheitlichen Wohlergehens von Schülern. Dennoch haben sich in den vergangenen Jahren die Beschwerden über den Hygienezustand der Hamburger Schulen gehäuft.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Über die Organisation der Gebäudereinigung in der FHH hat der Senat die Bürgerschaft wiederholt unterrichtet; zuletzt mit den Drucksachen 15/6085, 16/310 und 16/464. Danach sind die Reinigungsarbeiten an den Hamburger Schulen ­ soweit nicht noch städtisches Personal tätig ist ­ vertragliche Aufgabe der gewerblichen Reinigungsunternehmen sowie der Tereg mbH und der SGG Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH. Die vertraglich vorgegebenen Reinigungspläne ermöglichen einwandfreie saubere und hygienische Verhältnisse in den Schulen und Turnhallen. Gleichwohl lässt sich Reinigungsorganisation in der Praxis nicht beschwerdefrei durchführen. Die Sauberkeit in Schulen ist in hohem Maße abhängig vom Nutzerverhalten und der Kooperation zwischen den Beteiligten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. a) Wie ist die Zuständigkeit für die Schulreinigung in Hamburg geregelt?

Die Organisation der Schulreinigung als Bestandteil der äußeren Schulverwaltung obliegt den Bezirksämtern. Hiervon ausgenommen sind fremdgereinigte Berufsschulen, die in einem Modellversuch diese Aufgaben selbst wahrnehmen.

1. b) Für wie viele Schulen fand eine Ausschreibung der Reinigung in den vergangenen fünf Jahren statt?

In den letzten fünf Jahren fanden insgesamt 89 Ausschreibungen von Reinigungsarbeiten in Schulen statt.

1. c) In welcher Weise wird auf die unterschiedlichen Anforderungen der Reinhaltung je nach Nutzung der Räume eingegangen?

d) In welchem Turnus werden die Schulen gereinigt und nach welchen Kriterien im Einzelnen richtet sich dieser?

Der dem Reinigungsauftrag zugrunde liegende Reinigungsplan sieht für die einzelnen Räume je nach Nutzungsart unterschiedliche Reinigungsarten und -häufigkeiten vor. Im Hinblick auf die Hygiene sensible Bereiche wie Sanitär-, Wasch- und Umkleideräume sowie Speiseräume und Teeküchen, ferner Eingangsbereiche, Mehrzweck- und Pausenhallen, Sporthallen, Horte, Schulkindergärten und Vorschulklassen werden täglich gereinigt. Die Reinigung von Klassenräumen, Fluren und Treppen erfolgt grundsätzlich im Zwei-Tage-Rhythmus (in den noch eigengereinigten Schulen täglich).

2. a) Welcher Beitrag wird bei der Reinhaltung von den Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern erwartet?

Von den Schülerinnen und Schülern in Schulen mit einer Reinigung im Zwei-Tage-Rhythmus wird erwartet, nach dem Unterrichtsende

­ die Stühle auf die Tische hochzustellen bzw. herunterzustellen (ab Klasse 3),

­ grobe Verschmutzungen zu beseitigen, die Tafel mit Auffangrinne und Kreidekasten zu reinigen sowie Papier, Speisereste usw. aus den Ablagefächern unter den Tischen zu entfernen,

­ bedarfsweise die Papier- und Abfallbehälter an den reinigungsfreien Tagen zu entsorgen und

­ die Klassenräume allgemein aufzuräumen.

Von den Lehrkräften wird erwartet,

­ die Schülerinnen und Schüler zur pfleglichen Raumnutzung anzuhalten sowie

­ darauf zu achten, dass die o.g. Vorgaben erfüllt werden und nach Beendigung des Unterrichts die Fenster und Türen geschlossen werden und ggf. das Licht ausgeschaltet wird.

Lehrkräfte und Eltern sollen zusammenwirken in dem Bemühen, die Schülerinnen und Schüler dazu anzuleiten, Schulräume und Einrichtungsgegenstände nicht aus Unüberlegtheit, Nachlässigkeit oder schlechter Gewohnheit zu verunreinigen und durch dementsprechendes Nutzerverhalten Verantwortung für das Gemeineigentum zu übernehmen.

2. b) Wer übernimmt bei einem Ausfall die notwendigen Tätigkeiten?

Vertretungsregelungen sind schulintern zu treffen.

3. a) Durch wen und in welchem Rhythmus wird die Qualität der Reinigung kontrolliert?

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Reinigungsdienste, die Reinigungsarbeiten bedingungsgemäß ­ also einwandfrei ­ auszuführen; insofern obliegt dem Reinigungsdienst auch eine ständige Eigenkontrolle.

Seitens der Schule ist für die tägliche Kontrolle in der Regel der Hausmeister zuständig. In unregelmäßigen Abständen nimmt auch das zuständige Reinigungssachgebiet stichprobenartige Begehungen vor.

3. b) Nach welchen Kriterien finden diese Kontrollen statt?

Kontrolle auf Nicht- oder Schlechterfüllung der Reinigungsleistung nach Maßgabe des Reinigungsplans.

3. c) Wer führt anlassbezogene Kontrollen durch und wie viele hat es in den vergangenen fünf Jahren mit welchen Beanstandungen gegeben?

d) Werden bei solchen Kontrollen auch die Schulärzte und Schulärztinnen mit einbezogen?

Wenn ja, in welcher Art und Weise? Wenn nein, warum nicht?

Für zusätzliche Reinigungskontrollen aufgrund von Beschwerden von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder Eltern sind die Hausmeister und die zuständigen Reinigungssachgebiete ­ bzw. im Modellversuch die beruflichen Schulen ­ zuständig. Sie bedienen sich ggf. der Mithilfe fachkundiger Dienststellen wie der Leitstelle Gebäudereinigung der Finanzbehörde bzw. des bezirklichen Gesundheits- und Umweltamtes, z. B. bei der Bewertung von Befindlichkeitsstörungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Anzahl und Ergebnisse solcher Kontrollen werden in der jeweiligen Gebäudeakte dokumentiert. Es gab bislang für die Reinigungssachgebiete keine Veranlassung, zusätzliche zentrale Anschreibungen über Art und Anzahl von Beanstandungen vorzusehen.

3. e) Wurden bei Schulbesichtigungen aus anderen Anlässen gesundheitsgefährdende Mängel festgestellt?

f) In welcher Form werden gesundheitsgefährdende Mängel, die sich auf ungenügende Sauberkeit zurückführen lassen, bearbeitet und wie lange dauert dies durchschnittlich?

4. a) Welche Hygienemängel sind in den vergangenen fünf Jahren in welcher Häufigkeit aufgetreten?

b) Wie viele Eltern-, Lehrerinnen- und Lehrer- sowie Schülerbeschwerden über die hygienischen Zustände gab es in den vergangenen fünf Jahren?

c) Was wurde von diesen am häufigsten bemängelt?

d) Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Schulformen?

Gesundheitsgefährdende Mängel, die sich auf ungenügende Sauberkeit zurückführen lassen, wurden von den Reinigungssachgebieten bei anlassbezogenen Schulbesichtigungen nicht festgestellt.In Zweifelsfällen wird unverzüglich das Gesundheits- und Umweltamt hinzugezogen (vgl. auch Antwort zu 3.c und d).

5. a) Welche Erkenntnisse über die Häufigkeit von Asthma- und Allergiefällen konnten anlässlich der regelmäßigen schulärztlichen Untersuchung festgestellt werden?

Anlässlich der schulärztlichen Untersuchung 1997 wurden folgende Anteile (in Prozentzahlen) allergischer Erkrankungen bei den fünfjährigen Kindern, den Kindern der 4. Klassen und den Kindern der 8.Klassen festgestellt.Es handelt sich um Befragungsergebnisse, lediglich die Angaben zur Atopie sind schulärztliche Untersuchungsbefunde. Die Prozentangaben sind bezogen auf die Anzahl dokumentierter Kinder:

5. b) Ist eine Zunahme solcher Fälle beobachtet worden? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Von 1991 bis 1997 nahmen die Allergien zu

­ bei fünfjährigen Kindern von 18,1 Prozent auf 20,3 Prozent,

­ bei den 4. Klassen von 18,5 Prozent auf 21,4 Prozent,

­ bei den 8. Klassen von 20,9 Prozent auf 23,2 Prozent.

Die statistischen Erhebungen erfolgten nicht in einem Zusammenhang mit einer Bewertung von Reinigungsarten und -häufigkeiten an den Schulen; sie erlauben keine Rückschlüsse auf die Hygiene in den Hamburger Schulen.

6. Was plant der Senat, um die Zustände an den Schulen bezüglich Sauberkeit und Hygiene zu verbessern?

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen ist die Verbesserung und Ergänzung der Qualitätssicherung der Gebäudereinigung Daueraufgabe aller Beteiligten.