Wohnungsbau

Sport-(platz)-stadt Hamburg?

In der Freien und Hansestadt Hamburg nutzen Bürgerinnen und Bürger, ohne sich an einen Verein zu binden, diverse Sportanlagen und öffentliche Räume für die Ausübung ihres Sportes (zum Beispiel für Lauftraining, Fußball- und Volleyballspiele, Taijiquan, Wurf- und Weitsprung). Die Zahl dieser Menschen im nicht vereinsbezogenen Sport nimmt zu, während gleichzeitig die räumlichen Möglichkeiten abgebaut werden. Dies hängt unter anderem mit dem Mangel an Sporthallen und den Engpässen bei -plätzen und ihrer Vergabe, mit Nutzungskonflikten gerade im Freizeitsport außerhalb der Vereine und nicht zuletzt mit der zunehmenden Privatisierung oder auch eventmäßigen Nutzung von öffentlichen Anlagen zusammen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Unter den rund 150 öffentlichen Sportplätzen sind in den Hamburger Bezirken

a) wie viele Grandplätze?

b) wie viele Rasenplätze?

c) wie viele (Rasen-)Plätze mit Anlagen für das Betreiben von Leichtathletik, das heißt Sprunggruben, 400 m-Rundbahnen, (Rasen-)Flächen für Speer- und Diskuswurf?

d) wie viele (Rasen-)Plätze ohne solche Möglichkeiten?

2. Wie viele und welche dieser (Rasen-)Plätze werden von hauptberuflichen Platzwartinnen und Platzwarten betreut? Wie viele von nebenamtlichen? Wie viele von Vereinen? Wie viele von anderen Einrichtungen?

Bei den Sportplätzen mit einer 400 m-Rundlaufbahn ist in der Regel auch von umfassenden leichtathletischen Nebenanlagen auszugehen.

3. Wie viele Sportplätze und welche wurden in den vergangen fünf Jahren neu eröffnet? Bitte die Angaben nach Bezirken aufgliedern.

4. Wie viele Sportplätze wurden in den vergangenen fünf Jahren geschlossen und warum? Bitte die Angaben nach Bezirken aufgliedern.

5. Wie viele und welche Sportplätze wurden in den vergangenen fünf Jahren über Sportrahmenverträge welchen Vereinen überlassen? Bitte die Angaben nach Bezirken aufgliedern.

Keiner.

6. Wie viele und welche Sportplätze befinden sich in privater Trägerschaft, gehören also Firmen, Vereinen oder anderen Zusammenhängen? Bitte die Angaben nach Bezirken aufgliedern.

Zusätzlich zu den öffentlichen Sportplätzen gibt es in Hamburg 77 nichtöffentliche Sportplätze, die sich im Verwaltungsvermögen anderer Fachbehörden oder aber in Trägerschaft von Vereinen und Betrieben befinden. Im Übrigen siehe Anlage 2.

7. In welchen Bezirken können die Anfragen der verschiedenen Sportvereine und -gruppen nach Plätzen nicht ausreichend befriedigt werden?

Wo besteht nach Auffassung des Senats Handlungsbedarf? In welchen Bezirken und wo genau sind für die nächsten Jahre neue Sportplätze vorgesehen?

Für den Bereich der Sportplätze sind die für die einzelnen Anlagen gemeldeten Mannschaften ein belastbarer Indikator für eine Auslastung. Die Kapazität der Sportplätze insgesamt wird als ausreichend bewertet, wobei eine kleinräumige Betrachtung sowohl Kapazitätsreserven als auch Kapazitätsengpässe ergibt. Insofern können nicht alle Nutzungswünsche erfüllt werden.

Veränderungen in der qualitativen und quantitativen Nachfrage wird im Rahmen der Umgestaltung vorhandener Anlagen und Flächen Rechnung getragen. So kann die Kapazität von Sportplätzen durch den Einsatz hoch belastbarer Spielfeldbeläge oder die Ergänzung von Spielfeldern aus Kunststoffrasen gesteigert werden. Im Rahmen der Sanierungsoffensive wird dies bereits berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit einem Wohnungsbauvorhaben ist der Umbau des derzeit nicht nutzbaren Sportplatzes der ehemaligen Röttiger-Kaserne (Harburg) zu einer öffentlichen Sportanlage vorgesehen.

8. Wie erfolgt die Vergabe von öffentlichen Sportplätzen? Wer hat darauf Anspruch und gegebenenfalls mit welcher Priorität?

Die Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten ist Grundlage für die Vergabe.

Sportstätten werden grundsätzlich nur für sportliche Zwecke überlassen. Die Gruppen sollten, abhängig von der Sportart, in der Regel mindestens 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufweisen. Bei der Vergabe haben die dem Hamburger Sportbund angeschlossenen Vereine Vorrang. Die Überlassung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Zuständig sind die Bezirksämter.

9. Dürfen alle öffentlichen Sportplätze von der Bevölkerung zur Sportausübung genutzt werden (zum Beispiel für Lauftraining und Fußballspielen)?

Wenn nicht, warum nicht? Bei welchen Plätzen besteht eine Einschränkung?

Ja. Einschränkungen ergeben sich durch den regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb der Vereine sowie witterungsbedingte Umstände. Rasenplätze sind wegen ihrer Beschaffenheit grundsätzlich nur für den Vereinssport vorgesehen.

10. Ist für die Nutzung von öffentlichen Sportplätzen durch Vereine oder Freizeitgruppen die Anwesenheit eines Platzwartes beziehungsweise einer Platzwartin vonnöten?

Bei Nutzung der Sportflächen durch Schul- und Freizeitsport ist die Anwesenheit eines Platzwartes grundsätzlich nicht notwendig. Bei Nutzung durch die Vereine, insbesondere vor dem Hintergrund der Nutzung von Umkleide- und Sanitärräumen, ist im Einzelfall durch das zuständige Bezirksamt zu entscheiden.

11. Kann es sein, dass ein/e Sportverein/-gruppe einen Sportplatz in einem bestimmten, angemeldeten Zeitraum nicht nutzen kann, weil die Begleitung beziehungsweise Absicherung durch einen Platzwart beziehungsweise eine Platzwartin nicht gewährleistet ist?

Wenn ja, was sind dafür die Gründe?

Nein, für angemeldete Nutzung nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 10.