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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Ergänzung zum Jahresbericht 2009

Werte von beispielhaft ausgewählten Grundstücken in der Speicherstadt (Ausgangswert für die Bewertung in Euro pro m vor gegebenenfalls im Einzelfall zu berücksichtigenden Abschlägen für Altlasten, aufgrund der Nutzung als Straße o. ä. 60200257, Ausgangswert vor einem Gemeinbedarfsabschlag von 70 Prozent und einem weiteren Abschlag von 50 Prozent wegen Altlasten

(3) Flurstück 1056, Nr. 90219248, nachaktiviert

(4) Flurstück 1233, Nr. 90200036, Ausgangswert vor einem Abschlag von 50 Prozent wegen Altlasten

(5) Flurstück 1059, Nr. 90219236, nachaktiviert

(6) Flurstück 1053, Nr. 90219246, nachaktiviert

(7) Flurstück 1046, Nr. 90219250, nachaktiviert

(8) Flurstück 1120, Nr. 90200029, höher bewertet

(9) Flurstück 1040, Nr. 90200026, Ausgangswert vor einem Abschlag von 50 Prozent wegen Altlasten Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Daten der Anlagenbuchhaltung, Karte Google Maps Abbildung 10 Werte von Grundstücken in der Speicherstadt

Die Finanzbehörde hat hierzu erklärt, für die bereits zum Stichtag der Eröffnungsbilanz bilanzierten Grundstücke der Speicherstadt hätten seinerzeit keine Bodenrichtwerte vorgelegen. Für die Erstbilanzierung sei aus Vereinfachungsgründen ein durchschnittlicher Bodenrichtwert umliegender Flurstücke herangezogen worden.

Dieser habe die Besonderheiten der zu bewertenden Flächen nicht berücksichtigt und gewährleiste keine realistische Abbildung der Vermögensverhältnisse. Durch diese Orientierung an nicht vergleichbaren Werten hätten sich fehlerhafte Wertansätze in der Eröffnungsbilanz ergeben, die hätten berichtigt werden müssen.

Der Rechnungshof folgt der Argumentation der Finanzbehörde insoweit, als die Grundstücke in der Speicherstadt einen Sonderfall Ergänzung zum Jahresbericht 2009 Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg darstellen, da Bodenrichtwerte für diese Flächen nicht vorliegen.

Das nach den Vorgaben der Finanzbehörde vorgesehene Vergleichswertverfahren kann insofern nicht unmittelbar angewendet werden. Die von der Finanzbehörde ermittelten Werte führen jedoch im Ergebnis zu einer uneinheitlichen Bewertung der Grundstücke in der Speicherstadt. Es ist daher ­ gegebenenfalls im Rahmen einer Korrektur der Eröffnungsbilanz ­ ein alternatives Verfahren zur sachgerechten Ermittlung vorsichtig geschätzter Zeitwerte zu entwickeln.

Der Rechnungshof fordert die Finanzbehörde auf, die Bewertung der stadteigenen Grundstücke in der Speicherstadt einer systematischen Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vorzunehmen. Er bittet, das Bewertungsverfahren möglichst eng an die Regelungen des Betriebswirtschaftlichen Fachkonzepts anzulehnen und zur Gewährleistung eines einheitlichen Vorgehens bei der Bewertung von Grundstücken in der Speicherstadt auch in Folgejahren nachvollziehbar zu dokumentieren.

Bauten für eigene Zwecke / Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Korrekturen des Jahresabschlusses 2006 sind nicht vollständig umgesetzt. Dadurch können Bilanzansätze zu hoch sein, der Prozess der Aufklärung von Einzelfällen ist fortzusetzen.

Der Rechnungshof hatte im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2006 festgestellt, dass bei der BSB unter dem Posten „Anlagen im Bau"

- bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2006 fertiggestellte Baumaßnahmen an Schulgebäuden aktiviert waren, obwohl die Schulgebäude in der Eröffnungsbilanz mit dem Feuerkassenwert bewertet und unter dem Posten „Bauten für eigene Zwecke" bilanziert wurden (Doppelbilanzierung), sowie

- nicht aktivierbare Bauunterhaltungsmaßnahmen und

- nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz fertiggestellte Baumaßnahmen geführt wurden.

Der Posten „Anlagen im Bau" war um bis zu 179 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Der Rechnungshof hatte die Finanzbehörde aufgefordert, für die notwendigen Korrekturen Sorge zu tragen. Ferner hatte er gebeten, in den Posten „Bauten für eigene Zwecke" umgegliederte Maßnahmen in Bezug auf eine etwaige Doppelbilanzierung sowie ihre Aktivierungsfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die BSB hat in Absprache mit der Finanzbehörde im Wege eines vereinfachten Verfahrens bisher Korrekturen im Umfang von rund 91 Mio. Euro vorgenommen.

Die Bilanzposten „Anlagen im Bau" und „Bauten für eigene Zwecke" enthalten jedoch nach wie vor Baumaßnahmen an SchulRechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Ergänzung zum Jahresbericht 2009 gebäuden, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz fertiggestellt wurden. Nach den Vorgaben des Betriebswirtschaftlichen Fachkonzepts erfolgte die Bewertung der Vermögensgegenstände der Stadt in der Eröffnungsbilanz auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten. Als Zeitwertansatz von Gebäuden wurde der aktuelle Feuerkassenwert festgelegt. Nach dem Konzept wird davon ausgegangen, dass alle den Wert verändernden Maßnahmen von den Dienststellen an die Feuerkasse gemeldet wurden und somit zum Zeitpunkt der Erstbewertung aktuelle Feuerkassenwerte der Gebäude vorlagen.

Die Finanzbehörde hat darauf hingewiesen, dass die für die Eröffnungsbilanz angesetzten Werte der „Bauten für eigene Zwecke" zum Teil nicht auf aktuellen Feuerkassenwerten begründet gewesen und Gebäude teilweise mit Feuerkassenwerten aus den Jahren 1970 und 1984 bewertet worden seien. Alle nach diesen genannten Zeitpunkten angefallenen Herstellungskosten müssten daher grundsätzlich zu nachträglichen Herstellungskosten führen, da sie nicht in den der Eröffnungsbilanz zugrunde gelegten Feuerkassenwerten enthalten seien. Darüber hinaus könne es auch vorkommen, dass Maßnahmen bereits vor dem 1. Januar 2006 bilanziell fertiggestellt gewesen, aber noch nicht der Feuerkasse gemeldet worden seien. Eine weitere Ausbuchung erfolge daher nicht.

Die Bilanzposten „Anlagen im Bau" und „Bauten für eigene Zwecke" enthalten daneben nach wie vor grundsätzlich nicht aktivierbare Bauunterhaltungsmaßnahmen. Diese unzutreffende Aktivierung von Bauunterhaltungsmaßnahmen führt dazu, dass das Jahresergebnis der Stadt zu hoch ausgewiesen wird.

Die Finanzbehörde hat mitgeteilt, die nach wie vor auf den Anlagen im Bau gebuchten Maßnahmen würden im Rahmen der Inventur oder spätestens bei Umbuchung der Maßnahmen auf den Posten „Bauten für eigene Zwecke" erneut daraufhin überprüft, ob es sich hierbei um Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand handle.

Der Rechnungshof hat außerdem festgestellt, dass weiterhin nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz fertiggestellte Maßnahmen auf dem Posten „Anlagen im Bau" geführt werden. Dies hat zur Folge, dass die erforderlichen Abschreibungen unterblieben sind.

Die Finanzbehörde hat hierzu mitgeteilt, die Behörden würden regelmäßig darauf hingewiesen, dass „Anlagen im Bau" auf deren Aktivierbarkeit und zum Fertigstellungszeitpunkt zu überprüfen seien. Die Finanzbehörde werde den Bericht des Rechnungshofs zum Anlass nehmen, die dezentralen Anlagenbuchhaltungen nochmals auf das richtige Vorgehen hinzuweisen und das Thema Aktivierungszeitpunkt in Schulungen weiter zu vertiefen.

Vgl. Betriebswirtschaftliches Fachkonzept vom 20. Oktober 2005, Ziffer 2.1.1.3.1; Betriebswirtschaftliches Fachkonzept vom 20. Juli 2007, Ziffer 3.1.1.2.13; Bilanzierungsrichtlinie vom 17. November 2008, Ziffer 3.1.1.2.10.