Anwohnerparken in Hamburg

Die innerstädtischen Viertel sind nicht nur mit einem Großteil des fließenden Verkehrs in Hamburg konfrontiert, sondern nehmen tagsüber bis in die Nacht hinein infolge der Konzentration von Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten, sozialen, kulturellen und sonstigen Einrichtungen auch einen erheblichen Anteil des ruhenden Verkehrs auf. Für die Anwohnerinnen und Anwohnern und auch den örtlichen Lieferverkehr stellt sich daher die Suche nach einem Parkplatz oft als zeitraubende Herausforderung dar. Dies führt dazu, dass die Menschen ­ statistisch gesehen ­ in den innerstädtischen Quartieren über teilweise signifikant weniger Autos verfügen, als in den anderen, mehr an der Peripherie gelegenen Stadtteilen. Andererseits hat dieser Umstand zur Folge, dass gerade die Innenstädte dauerhaft von Autofahrerinnen und Autofahrern zugeparkt werden, die von „außerhalb" kommen und hier ihre Arbeitsplätze, die Kaufhäuser, Vergnügungsstätten oder sonstige Einrichtungen ansteuern. Dieses Phänomen trifft im Übrigen alle Quartiere im Einzugsgebiet von großen Einrichtungen wie zum Beispiel Gesundheitszentren oder Sportarenen.

Angesichts der ­ auch in Zukunft ­ unzureichenden Zahl an Parkplätzen vor allem in den innerstädtischen Vierteln muss daher eine stärkere Differenzierung des vorhandenen Parkplatzangebots in Erwägung gezogen werden.

Dafür kommt insbesondere das Instrument des sogenannten Anwohnerparkens in Betracht, das die örtlich genau begrenzte Parkbevorrechtigung von Anwohnerinnen und Anwohnern festlegt. Die Erfahrung in Hamburg und anderen Städten zeigt allerdings, dass entsprechende Regelungen nur dann erfolgreich sind, wenn auch personelle Kapazitäten zur Überprüfung und Durchsetzung des Anwohnerparkens zur Verfügung stehen. Nicht zu vergessen ist, dass Anwohnerparken auch als ein Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden muss, veranlasst er doch mehr Menschen, auf das Auto zu verzichten und mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln in die innerstädtischen Viertel zu gelangen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wo genau und seit wann gibt es in Hamburg zurzeit Anwohnerparkregelungen? Bitte nach Bezirken und Straßen auflisten.

Zur Auflistung der Straßen siehe Anlage.

2. Für welche weiteren Gebiete wurde das Anwohnerparken wann in den letzten fünf Jahren abschlägig geprüft? Warum kam es dort jeweils nicht zu entsprechenden Regelungen?

Für keine.

3. In welcher Weise wurden bestehende Anwohnerparkregelungen evaluiert und die daraus resultierenden Ergebnisse veröffentlicht? Welche Erfahrungen und Konsequenzen hat der Senat daraus gezogen?

Eine umfassende Evaluation ist nicht erfolgt.

4. Welche konkreten Erfahrungen ergeben sich aus der Anwohnerparkzone in der Neustadt? Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner nahmen den Bevorrechtigungsausweis in Anspruch? Wie und in welcher Intensität erfolgte die Kontrolle des ruhenden Verkehrs? Wie hat sich die Zahl der Bußgelder und Abschleppaktionen gegenüber Parkplatzsünderinnen und Parkplatzsündern (ohne Anwohnerparkberechtigung) entwickelt?

Aus Sicht der Polizei hat sich die Parkraumsituation in der Neustadt mit Einführung der Bewohnerparkzonen verbessert. Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem derzeitigen Bestand an Bewohnerparkzonen und den übrigen vorhandenen Parkplätzen. Der ruhende Verkehr wird von Mitarbeitern des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 14 sowie des Zentralen Verkehrsordnungsdienstes in Abhängigkeit von der Lage, personellen Ressourcen und örtlicher Schwerpunktsetzung überwacht.

In den Bewohnerparkgebieten der Neustadt sind aktuell 2.463 Bewohnerparkausweise ausgegeben worden. Diese teilen sich wie folgt auf:

· M100 Großneumarkt: 1.302 Bewohnerparkausweise,

· M101 Schaarmarkt: 1.161 Bewohnerparkausweise.

Die zur Beantwortung benötigten Daten über Bußgeldfälle und Abschleppvorgänge werden in der erfragten Differenzierung statistisch nicht erfasst.

5. Für welche weiteren Gebiete wird gegenwärtig das Anwohnerparken geplant oder auch schon konkret geprüft?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

6. St. Georg gilt als stark belastetes Gebiet, für das bereits vor einigen Jahren eine Anwohnerparkregelung vorgesehen war, zu der es aber bis heute nie gekommen ist. Welche Empfehlungen wurden im Zuge des damaligen Prüfungsverfahrens abgegeben? Was waren die Ursachen für die Aussetzung des Anwohnerparkens? Gibt es Überlegungen, hier eine entsprechende Verfügung in näherer Zukunft zu erlassen?

Die Untersuchung im Jahr 1996 ergab, dass unter den damaligen Randbedingungen die Einrichtung von vier getrennten Bewohnerparkzonen empfohlen wurde. Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen ist nicht weiterverfolgt worden, da auch nachts die rechtlichen Vorgaben nicht einzuhalten waren sowie die Anzahl der ausgegebenen Parkausweise die Anzahl der für die Bewohner vorhandenen Parkplätze deutlich überstiegen hätte.

7. St. Pauli ist das vermutlich am stärksten belastete Gebiet, das rund um die Uhr von Touristinnen und Touristen und Flanierpublikum aufgesucht und zugeparkt wird. Gibt es hier Anwohnerparkregelungen?

Wenn ja, wo und seit wann? Wird hier seitens des Senats an die Schaffung beziehungsweise Ausweitung von Anwohnerparkzonen gedacht?

Wenn ja, wo und ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

Ja (siehe Antwort zu 1.). Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

8. Eines der Wohngebiete, die zugleich eine Anzahl von Einrichtungen verschiedenster Art aufnehmen, ist das Quartier um die Hohe Weide in Eimsbüttel. Hier ist die allgemeine Parkplatznot (Krankenhaus, Schwimmbäder et cetera) noch verschärft durch eine KrankenhausGroßbaustelle, der viele Stellplätze zum Opfer gefallen sind. Welche Möglichkeiten sehen die beteiligten Behörden, die Parkplatznot für die Anwohnerinnen und Anwohner kurz- und langfristig zu entschärfen? Wie werden die durch die Baustelle belegten Parkplätze als öffentliche Parkplätze wieder nutzbar sein? Wird in diesem Bereich an eine Anwohnerparkregelung gedacht oder eine solche bereits geprüft?

Nach dem Ergebnis einer Verkehrsuntersuchung soll das Verkehrsaufkommen nach Beendigung der Baumaßnahmen beim Michaeliskrankenhaus abnehmen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.