SchnellBus-System und Begünstigung reicher Stadtteile

Der Einsatz von SchnellBussen in Hamburg fällt sehr unterschiedlich aus.

Auffällig ist, dass ärmere und benachteiligte Quartiere erheblich seltener von SchnellBussen angefahren werden beziehungsweise an SchnellBus-Linien angeschlossen sind, als dies in sogenannten guten Wohnlagen der Fall ist.

Angesichts der Ungleichverteilung von bequemen SchnellBus-Linien auf das hamburgische Stadtgebiet liegt die Vermutung nahe, dass sich die soziale Segregation zumindest auch auf Teile des Öffentlichen Personennahverkehrs erstreckt. In dieser Hinsicht ist auch wichtig, den Finanzierungsmodus der SchnellBusse offen zu legen, um zu überprüfen, wer (beziehungsweise welche Stadtteile) zum einen den Hauptnutzen und zum anderen die Hauptnachteile des gegenwärtigen Systems auf sich vereinigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Das Angebot der SchnellBusse im HVV stellt ein eigenständiges Ergänzungsnetz zum bestehenden StadtBus- und Schnellbahnangebot dar. Die Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge unterscheidet sich von den StadtBussen und bietet den Fahrgästen einen höheren Komfort, insbesondere eine höhere Wahrscheinlichkeit, einen Sitzplatz zu haben.

Für die Nutzung der SchnellBus-Linien wird grundsätzlich ein Zuschlag erhoben.

Außerhalb der Hauptverkehrszeiten können Fahrgäste mit CC-Karte die Schnellbusse zuschlagsfrei nutzen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV).

1. Welcher Betrag wird von einer ganz oder überwiegend in Hamburg gültigen CC-Karte für drei Zonen (Zahlen bitte für Schalterverkaufs- und Abokarten) für den SchnellBus-Verkehr abgeführt? Auf was für eine Summe läuft das gesamtstädtisch hinaus?

2. Gibt es bei diesem Betrag eine Differenzierung nach dem örtlichen Geltungsbereich der Karten?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

Alle Fahrgeldeinnahmen gehen in einen zentralen Pool, aus dem die Verkehrsunternehmen auf der Grundlage der Fahrgastnachfrage auf ihren Linien ihre jeweiligen Einnahmen erhalten.

Aus einzelnen Fahrausweissorten werden ­ mit Ausnahme der 1. Klasse- und SchnellBus-Zuschläge ­ keine Einnahmen für spezielle Angebote im HVV-Linienverkehr abgeführt. Bei den CC-Karten wird kein gesonderter SchnellBus-Zuschlag erhoben.

3. Wie viele SchnellBus-Haltestellen mit wie vielen stündlichen Abfahrten in der Normalverkehrszeit werktags zwischen 9 und 15 Uhr (Summe über alle Haltestellen) stehen Inhaberinnen und Inhabern einer CC-Karte für die Tarifzonen 308, 408 und 318 (Harburg, Sinstorf und Neugraben) für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs ihrer Karte zur Verfügung?

In den Tarifzonen 308 Harburg/Neuland/Moorwerder, 318 Neugraben/Moorburg und 408 Rosengarten/Seevetal gibt es keine SchnellBus-Haltestellen.

4. Wie viele SchnellBus-Haltestellen mit wie vielen stündlichen Abfahrten in der Normalverkehrszeit (Durchschnitt über alle Haltestellen) stehen Inhaberinnen und Inhabern einer CC-Karte für die Tarifzonen 106, 206 und 206 (Billstedt und Horn) für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs ihrer Karte zur Verfügung?

In den Tarifzonen 106 Rothenburgsort/Hamm-Süd und 206 Billstedt/Billbrook werden sechs SchnellBus-Haltestellen mit einer stündlichen Fahrtenfolge in der Normalverkehrszeit bedient.

5. Wie viele SchnellBus-Haltestellen mit wie vielen stündlichen Abfahrten in der Normalverkehrszeit (Durchschnitt über alle Haltestellen) stehen Inhaberinnen und Inhabern einer CC-Karte für die Tarifzonen 201, 301 und 401 (Nienstedten, Blankenese und Rissen) für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs ihrer Karte zur Verfügung?

In den Tarifzonen 201 Othmarschen/Lurup, 301 Blankenese/Iserbrook und 401 Rissen werden 57 SchnellBus-Haltestellen bedient. Diese werden in der Normalverkehrszeit durchschnittlich von fünf Fahrten pro Stunde angefahren.

6. Werden die Inhaberinnen und Inhaber von CC-Karten für den Großbereich Hamburg in gleichem Maße für die Finanzierung der SchnellBusse herangezogen, unabhängig von dem Stadtteil, in dem sie leben?

7. Falls sich für irgendeine Art von CC-Karten eine Differenzierung des Fahrgeldanteils für den SchnellBus ergibt, wie wirkt sich dies auf die Finanzierung des Angebots im Bus- und Bahnverkehr aus, der überwiegend von nicht SchnellBus fahrenden CC-Karten-Inhaberinnen und -Inhabern genutzt wird?

Siehe Antwort zu 1.

8. Wie haben sich die Sitzplatzzahlen bei Fahrzeugen für die Blankeneser SchnellBus-Linien (48, 49) in der neuesten gegenüber der vorhergehenden Generation verändert?

Beim neuesten Fahrzeugtyp sind 21 gegenüber ehemals 18 Sitzplätzen bei der Vorgängergeneration vorhanden.

9. Wie haben sich die Sitzplatzzahlen bei Fahrzeugen für die Flottbeker SchnellBus-Linien (36, 37, 39) in der neuesten gegenüber der vorhergehenden Generation verändert?

10. Wie haben sich die Sitzplatzzahlen bei Fahrzeugen für die Billstedter MetroBus-Linien (12, 23, 27) in der neuesten gegenüber der vorhergehenden Generation verändert?

11. Wie haben sich die Sitzplatzzahlen bei Fahrzeugen für die Harburger MetroBus-Linie (14) in der neuesten gegenüber der vorhergehenden Generation verändert?

Die Anzahl der Sitzplätze hat sich bei den eingesetzten SchnellBussen der Linien 36, 37 und 39 von 41 im Jahr 1994 (alte Generation) auf 35 im Jahr 2009 (neueste Generation) verändert.

Bei den eingesetzten StadtBussen der Linien 23 und 27 hat sich die Anzahl der Sitzplätze von 40 im Jahr 1996 (alte Generation) auf 30 im Jahr 2009 (neueste Generation) verändert.

Bei den eingesetzten Gelenkbussen der Linie 14 hat sich die Anzahl der Sitzplätze von 56 im Jahr 1993 (alte Generation) auf 39 im Jahr 2009 (neueste Generation) verändert.

Bei den überwiegend eingesetzten Gelenkbussen der Linie 12 hat sich die Anzahl der Sitzplätze von 52 im Jahr 2002 (alte Generation) auf 45 im Jahr 2009 (neueste Generation) verändert.

Hintergrund für die Sitzplatzreduzierung sind größere Aufstellflächen für Kinderwagen und Rollstühle.