Förderung

Prüfung der Mehrkosten beim Bau der Elbphilharmonie

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft vom 23.12.2008 zur Finanzierung von Mehrkosten bei der Realisierung des Projektes Elbphilharmonie (Drs. 19/1841) stellt der Senat dar, dass die zu den Mehrforderungen des Generalunternehmers und den Mehrkosten der Stadt führenden Projektänderungsmeldungen (siehe Anlagen 2 und 3 der Drucksache) im Einzelnen und insgesamt baurechtlich, baufachlich und baubetrieblich geprüft und in der angegebenen Höhe als angemessen bewertet wurden. In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 23.01.2009 bestätigte ein Vertreter der Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) in Anwesenheit von Senatsvertretern dieses auf Nachfrage noch einmal ausdrücklich für das gesamte Anspruchsvolumen des Generalunternehmers in Höhe von 270 Millionen Euro.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) wie folgt:

Die Prüfung von Projektänderungsmeldungen besteht aus einer Bewertung der baurechtlichen, bautechnischen und baubetrieblichen Auswirkungen und der Folgewirkungen auf die Funktionsgewährleistung und das Gebäudemanagement. Da die mit einer Projektänderungsmeldung verbundenen Leistungsänderungen und Zusatzleistungen (insbesondere Massen- und Mengenmehrungen) Auswirkungen auf die Bauzeit haben können, war die Prüfung der angemeldeten Mehrkosten mit der Fertigstellung der baubetrieblichen Stellungnahme abgeschlossen. Diese erfolgte zum 18. November 2008 (vergleiche zur Darstellung des Prüfungsablaufes Drs. 19/1841).

1. Durch welche Sachverständigen beziehungsweise Büros oder Firmen wurden die in den Anlagen 2 und 3 der Drs. 19/1841 aufgeführten Projektänderungsmeldungen

a) baurechtlich und Kanzlei Heiermann Franke Knipp.

b) bautechnisch geprüft?

Herzog & de Meuron, Höhler+Partner, DS-Plan.

2. Wurden alle in Drs 19/1841 angegebenen Projektänderungsmeldungen geprüft?

Ja.

3. Wann waren diese Prüfungen jeweils abgeschlossen und wann lagen der ReGe die abschließenden Prüfungsergebnisse vor?

Am 18. November 2008 (vergleiche Vorbemerkung).

4. Durch welche Sachverständigen beziehungsweise Büros oder Firmen wurden die Forderungen des Generalunternehmers aus der Bauzeitbilanz 2plus geprüft?

RKS Ingenieurgesellschaft.

5. Wann war diese Prüfung abgeschlossen und wann lag der ReGe das abschließende Prüfungsergebnis vor?

Am 18. November 2008 (vergleiche Vorbemerkung).