Entsprechen neue Fenster der JVA Fuhlsbüttel nicht der Hamburgischen Bauordnung?
Zahlreiche Insassen der JVA Fuhlsbüttel haben sich über den Einbau neuer Fenster in der JVA beschwert, die ihnen unter anderem wegen des Einbaus von Lochblenden vor dem zu öffnenden Fensterteil weniger Licht spenden.
Dies soll nicht der Hamburgischen Bauordnung entsprechen. Diesbezüglich steht offenbar auch eine baurechtliche Prüfung durch die Bauabteilung des zuständigen Bezirksamtes Hamburg-Nord an.
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Einwendungen gegen den Einbau neuer Fenster in der JVA Fuhlsbüttel sind eingereicht worden?
Aktuell liegt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel der Widerspruch eines Gefangenen gegen die Ablehnung seines Antrages vor, das Lochblech vor seinem Haftraumfenster zu entfernen.
32 Insassen der Anstalt hatten sich im Februar 2009 mit Einwendungen gegen die Fensterkonstruktion an das Bezirksamt Hamburg-Nord gewandt.
Im Weiteren war aufgrund der neuen Fenster ein Eilverfahren der Gefangenenmitverantwortung des Hauses II der JVA Fuhlsbüttel vor dem Landgericht Hamburg anhängig, das im Rahmen der Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 6. Mai 2009 zurückgewiesen wurde.
Im November 2008 hat sich die Gefangenenmitverantwortung mit ihren Einwänden an die Justizbehörde gewandt.
Ob darüber hinaus weitere Gefangene schriftliche Einwendungen gegen den Einbau der neuen Fenster eingereicht haben, ist der Anstalt nicht bekannt, da Beschwerden nicht thematisch erfasst werden. Die Beantwortung dieser Frage würde eine umfangreiche Einzelauswertung der Gefangenenpersonalakten erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
2. Wogegen richten sich die Einwendungen konkret?
Die Einwendungen richten sich gegen die vermeintlich eingeschränkte Belüftung des Haftraums durch die neue Fensterkonstruktion beziehungsweise einen unzureichenden Luftaustausch durch die angebrachten Lochbleche. Im Weiteren wird bemängelt, dass nur ein Fensterflügel geöffnet werden könne, hinter dem zudem ein Lochblech angebracht sei. Das Grundbedürfnis nach einem Zugang zu natürlichem Licht werde dadurch eingeschränkt. Die neue Fensterkonstruktion entspreche nicht den Zielen eines modernen Strafvollzuges.
In den an das Bezirksamt Hamburg-Nord gerichteten Einwendungen wird zudem der Vorwurf erhoben, die für den Bau zuständige Behörde habe eine von der Baugenehmigung abweichende Fensterkonstruktion ausgeführt.
3. Hat bereits eine baurechtliche Überprüfung der Einwendungen stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Ja. Die zuständige Behörde hat unter Hinweis auf ein von der Justizbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten festgestellt, dass die freie Lüftungsöffnung der Fenster den einschlägigen Vorschriften entspricht.
4. Aus welchem Grund und seit wann sind die beanstandeten Fenster in der JVA Fuhlsbüttel eingebaut worden?
Die Fenster wurden im Zuge der im Dezember 2007 begonnenen Fassadensanierung des C-Flügels des Hauses II der JVA Fuhlsbüttel eingebaut. Die Sanierung wurde im Herbst 2008 abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 19/2811.
5. Wer hat seinerzeit über den Einbau dieser Fensterart entschieden?
Die Leitung des Strafvollzugsamtes im Einvernehmen mit der Anstaltsleitung.
6. Inwieweit sind die Insassen der JVA Fuhlsbüttel in den Umbauprozess und die konkrete Entscheidung für die beanstandeten Fenster einbezogen worden?
Die Insassen wurden in die Umbauplanungen nicht einbezogen.
7. Welche Kosten sind bisher dafür entstanden?
Circa 100.000 Euro.
8. Ist geplant, weitere Fenster der beanstandeten Art einzubauen?